1. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Begründung: Bescheide sind zu begründen, wenn dem Standpunkt der Partei nicht vollinhaltlich Rechnung getragen wird oder der Bescheid über Einwendungen oder Anträge von Beteiligten abspricht (§ 58 Abs 2 iVm § 60 AVG). In der Begründung sind insbesondere auch Ausführungen zu den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens, die Beweiswürdigung und die Beurteilung zu treffen.

    http://www.rechteinfach.at/rechtslexikon/bescheid--179.html

    -Fleur-
     
  2. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Ich will es aber von der zuständigen Behörde, was ich selber rechne zählt im Fall des Falles 11.

    -Fleur-
     

  3. nein, es steht ihr eben nicht zu, da sie aufgrund der sonderzahlungen, die sie erhält ÜBER der "zuschussgrenze" ist

    wenn du, sagen wir, zuschuss bekommst, wenn du unter 1.000,- netto verdienst (und du verdienst 900,-) , dann bekommst du für 10 monate zuschuss, weil du eben drunter bist, aber juni- und novembergehalt ergeben durch die sonderzahlungen (aufgerundet) 1.800,- und dadurch bist du ÜBER der zuschussgrenze und bekommst für die 2 monate nichts, bzw musst vorab ausgezahltes zurückzahlen
     
  4. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Lieb, dass du mir das AVG erklärst. ;)
    Ich sag nix anderes, als da steht, Bescheide sind zu begründen (außer es wird dem Antrag vollinhaltlich stattgegeben), das Fehlen einer Begründung macht den Bescheid aber nicht nichtig, sondern stellt nur einen Bescheidmangel dar, der gegebenenfalls bekämpft werden kann/muss.
     
    Sommar, 1. Februar 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 1. Februar 2017
  5. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Man kann aber hier herausfinden ob es möglichweise eine Fehlberechnung ist und wenn die Angaben mit den Tool ident sind zur Auszahlung, braucht man die Behörde nicht noch zusätzlich bemühen und ich glaube nicht, dass es keine Aufschlüsselung bzw. Berechnung bei einem positiven Bescheid gibt.

    Abgesehen davon: wenn es für die TE schlüssig ist und sie den Bescheid nachvollziehen kann, dann ist das ja im Grunde ausreichend.
     
  6. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Es stehen mir 12 mal minus Abzüge zu - wie es gerechnet wird will ich wissen.

    -Fleur-
     
  7. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Das hast du vorhin vergessen :)

    -Fleur-
     

  8. das hab ich eh geschrieben ;)

    ich glaub du stehst irgendwie grad am bissl am schlauch, kann das sein? :)

    es gibt eine einkommensgrenze (wie hoch genau und ob brutto oder netto weiß ich nicht, ich bin bei dem thema auch nicht firm, aber das wird die te wissen) - ist mein monatliches einkommen drunter, bekomm ich die ausgleichszulage, ists drüber, bekomm ichs nicht

    die nachzahlung wird deshalb eine nachzahlung sein, da die auszahlende stelle nicht permanent aktualisieren wird, wo hoch das aktuelle einkommen ist - daher werdens das, schätz ich, nach erhalt des jahreslohnzettels machen

    wenn ich jetzt also, wie es bei der te war, 2 monate deutlich über der "bemessungsgrundlage" liege, den zuschuss aber in den 2 monaten ausbezahlt bekommen habe, muss ich ihn im folgen jahr zurückzahlen

    sie HAT ihn ja 12x bekommen, es standen ihr aber nur 10 monate zu
     
  9. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Ich glaube, ich vermute, es kann sein....ich bin u.a. Kaufmann ich lese nichts was nicht da steht.

    -Fleur-
     
  10. inkale

    inkale Gast

    Möglich, ist aber für mich nicht eindeutig.

    Mindestsicherung wird 12x im Jahr ausbezahlt, weil 13. und 14 gibt es in ihrem Fall nicht.
    Sie schreibt, dass sie die Mindestsicherung 12x bekommen hat (und Interpretation - davon 2x zuviel, weil ihr nach Rückzahlung nur 10x blieben.) Wo ist dann das 13. und 14., das versehentlich ausbezahlt wurde, wenn sie nur 12x bekommen hat?
    Wäre für mich nur erklärbar, wenn der Anspruch auf Mindestsicherung nicht ein ganzen Jahr gewährt hat sondern eben nur für 10 Monate plus zwei versehentlich ausbezahlte Monate. Das ist für mich aber aus den bisherigen Beiträgen nicht ersichtlich.

    Oder sie hat zehn Monate reguläre Zahlungen und zwei Monaten eine doppelte Zahlungen gehabt, weil versehentlich das 13. und 14. inkludiert waren. Das hätte aber auffallen müssen, wenn da auf einmal mehr Geld ist.
     
  11. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
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    Aber es kommt eben auch auf das Jahreseinkommen an und das wird am Ende eines Jahres dann überprüft und wenn das Einkommen die Grenze der Mindestsicherung überschreitet, ergibt sich eine Rückforderung. In diesem Fall wird es eben genau 2 x der Betrag der monatlichen Mindestsicherung sein.
     
  12. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
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    Ich würde meinen, dass die Begrifflichkeiten etwas Verwirrung (Monate) stiften.

    Die TE hat 12 x die Mindestsicherung bezogen.
    Die Jahresrückberechnung hat ergeben, dass sie, auf Grund der Sonderzahlungen, über die Grenze der Mindestsicherung gerutscht ist. D.h. sie muss nun den zuviel ausbezahlten Betrag wieder rückzahlen und in dem Fall sind es eben genau 2 Monate.
     
  13. inkale

    inkale Gast

    Ah. Danke.

    Es geht also (nicht wie angenommen) um die versehentlich ausbezahlten Sonderzahlungen (13. und 14.) der Mindestsicherung an sich sondern dass durch die Teilzeitbeschäftigung und der damit verbundenen Sonderzahlungen, Einkommensgrenzen überschritten wurden, die zu einer teilweisen Reduktion der Anspruchsberechtigung führen.

    Eine vollständig formulierte Begründung der Behörde wäre schon etwas feines. :)
     
  14. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
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    Nicht vergessen, sondern für irrelevant erachtet, weil ich nur auf Odins Beitrag reagieren wollte, ein dem sie einen Bescheid ohne Begründung für nichtig erklärt hat.
     
  15. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
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    Genau.
    Es war wahrscheinlich etwas verwirrend, weil die TE Monate geschrieben hat und die Monate damit eigentlich nichts zu tun haben.

    Ich vermute, dass die Begründung der Behörde eben die Sonderzahlungen waren und es als Monat 11 und 12 interpretiert wurde.
     
  16. Odin

    Odin Gast

    Was irrelevant ist oder nicht- hat angeblich etwas mit Verständigung zu tun.
     
  17. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Und zu deiner Fehlinformation möchtest du nichts sagen? :wave:
     
  18. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Und was sagst du dazu ?

    Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass die von der BF für Dezember 2013 bezogene Leistung nicht wegen einer Verletzung der Anzeigepflicht zu Unrecht empfangen wurde und somit aus diesem Grund gemäß § 21 Abs. 2 WMG nicht rückforderbar ist.

    Der Rückforderungsbescheid war daher aufzuheben.

    Festgehalten sei, dass der BF die zum verfahrensgegenständlichen Rückforderungsbetrag bereits geleisteten Ratenzahlungen zurückzuerstatten sind.


    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente...GT_WI_20140314_VGW_141_015_22152_2014_00.html

    -Fleur-
     
  19. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
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    :eek:
    Ist die Frage ernst gemeint?


    Eh, nicht, oder :D ;)
     
  20. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Nur ein ganz kleines bisschen. ;)
     

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