Anfang April wurde ein Antrag auf Herabsetzung der Alimente gestellt. Dem wurde seitens des Jugendamtes widersprochen. Daraufhin kam die gerichtliche Aufforderung sämtliche Lohnzettel vorzulegen. Anschließend kam eine ausführliche Berechnung vom Gericht, welche unter dem ursprünglichen Antrag lag mit der Aufforderung bekanntzugeben, ob eine Änderung des Antrages auf den niedrigeren Betrag gewünscht ist. Dies wurde Mitte Mai in einem Brief ans Gericht bejaht. Seither kam kein weiterer Brief mehr vom Gericht. Was bedeutet das und welche Möglichkeiten hat man in so einem Fall? Wie wäre die weitere Vorgehensweise?
Fristsetzungsantrag ans BG und Rückforderung der allenfalls zu viel bezahlten Alimente, ab Einbringung des UH-Herabsetzungsantrages.
Nein, ein formloser Antrag genügt. Einzubringen ist er beim säumigen Gericht, adressiert an das übergeordnete Gericht. Lies mal hier nach: http://www.mediengesetz.at/index.php?id=2301 Das Muster für den Antrag funktioniert leider nur mehr mit kostenpflichtigem Zugang.
Leider gibt es noch immer keine Entscheidung. Gibt es vielleicht in Wien Beratungsstellen für Väter in solchen Situationen?
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