1. kirschzuckerl

    kirschzuckerl zurück aus d. sommerpause

    ja eh, die haben doch homopaare auch, zusätzlich. oder welche nachteile meinst du?
     
  2. isbinnbeal

    isbinnbeal Gast

    Ich sehe das ehrlich gesagt ähnlich wie kirschzuckerl. Das Gesetz berücksichtigt die konventionelle Möglichkeiten und passt nicht gut für diese Situation. Bei Zwillingen kam früher oft das Argument einerseits, dass ja nur ein Einkommen "ersetzt" wird, dh "logischerweise" nur einmal KBG. Andererseits hat man ja auch mehr Ausgaben und ist noch gebundener an die Babies einfach dadurch dass es 2 sind, das spricht für mehr Ersatz, va da auch Leute die sonst kein Einkommen hatten KBG bekommen, es also nicht nur Einkommensersatz ist. Jetzt gibt es für Zwillinge wenigstens Zuschläge. Bei sehr nah aufeinanderfolgenden Kindern finde ich die Eltern dürfen zumindest beklagen, dass sie um einiges umfallen wenn sie bspw 30+6 nehmen und dann das 2. bald kommt, denn hätten sie 12+2 genommen oder eaKBG .... (meine sind alle viel weiter auseinander als unser KBG-Bezug, es betraf uns nicht).

    Aber hier sehe ich schon auch den Unterschied zwischen zwei Mütter und zwei Elternteile als solche. Der Abstand ist nochmals deutlich geringer als sonst möglich plus es bleibt ja nicht die Mutter beider Kinder zuhause und darf wenn sie will tandemstillen, sondern eher muss eine ziemlich bald wieder VZ arbeiten gehen und das erschwert mindestens das Stillen.
    Klar, vieles geht, habe letztens mit einer Freundin aus New York gesprochen, sie musste nach 6 Wochen wieder voll einsteigen und hat so gepumpt, dass sie trotzdem 9 Monate vollgestillt bzw mit Brustmilch gefüttert lassen hat. Auch hier gibt es sicher Frauen die VZ zurück gingen als Babies sehr klein noch waren und trotzdem stillten. Und vlt kann Mutter 1 in ETZ gehen und Stunden vorübergehend abstocken.

    Aber ich finde auch, man würde hier besser fahren die Besonderheiten zu berücksichtigen und nachdem es gerade in der Babyzeit doch anders ist als bei heteros, nicht unbedingt die härtere Version des Möglichen zu nehmen sondern ihnen ihrer eigenen Gestaltung des Mutterseins leichter ermöglichen.

    Das KBG ist schon auch in jedem Fall ein Luxus, in anderen Ländern "geht" es auch ohne. Deshalb würde ich es dann auch diesen zwei Mütter gönnen und Zwillingseltern jedenfalls auch deutlich mehr als gleich wie Einlinge.
     
  3. inkale

    inkale Gast

    Schlechtes Beispiel, da so nicht richtig.
    Du hast formal keine Wirtschaftsgemeinschaft mit deiner Mutter (ich gehe jetzt einmal davon aus, dass du bereits selbsterhaltungsfähig bist und die Mutter dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig ist).

    Wenn du bei deiner Mutter weiterhin gratis wohnen kannst, dann ist das eine Vereinbarung zwischen dir und deiner Mutter, die keinen Einfluss auf die nicht vorhandene Wirtschaftsgemeinschaft hat.
     
  4. Radium

    PLUS + VIP

    Geh das ist jetzt nicht fair, mir ist völlig powidl wer mit wem lebt, schläft, wen heiratet, sich scheiden lässt whatever.

    Mir ist das pochen auf die diskriminierung ned klar, das ist alles.

    Ich persönlich falle aufgrund meiner nicht-heirat im falle des ablebens meines lgs um viel geld um, das geld argument im falle einer scheidung doppelt kbg zieht bei mir nicht.
    Ich bin erwachsen, habe eine entscheidung getroffen, kenne die regeln und lebe mit den Konsequenzen.

    Heiraten, verpartnern, kümstliche befruchtung , kinder haben hat immer konsequenzen mit denen man leben muss, und wenn die Konsequenzen für einen selbst nicht passen muss man eine andere entscheidung treffen.

    Aber nicht im Nachhinein, bereits vorher bekannte spielregeln beweinen.
     
  5. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Ich finde, dass der Staat eben nicht für jeden individuellen Lebensentwurf zuständig ist. In gewissem Maße muss man sich einfach danach richten, was gesetzlich vorgesehen ist. Will ich zB eine Witwenpension, muss ich heiraten. Will ich das nicht, fall ich eben drum um.
     
  6. kirschzuckerl

    kirschzuckerl zurück aus d. sommerpause

    ich meinte die fragen nicht so aggro, wie sie im nachhinein klingen, sorry!
    und ich glaub auch nicht, dass hier jemand ein problem mit homosexuellen hat.

    der punkt mit dem "im nachhinein beweinen" stimmt eigentlich sogar. die lage war bekannt, man kann sich erkundigen, man kann dann entscheiden, ob man sich so einem blödsinn fügt und mehr kassiert, oder ob man es so macht, wie man möchte (und körperlich kann), und deswegen um geld umfällt.

    nichts desto trotz bleibt die gesetzgebung blöd, weil nicht auf die gegebenheiten von homosexuellen abgestimmt. wenn grundlegende unterschiede vorhanden sind, dann sollte darauf schon eingegangen werden. das ist mmn nicht vergleichbar mit heirat- oder nicht heirat, denn das gilt ja eh gerechterweise für ALLE so, da macht auch ein uterus mehr oder weniger keinen unterschied. beim kinderkriegen aber schon.

    denn so gibt das gesetz im prinzip vor, dass sich zwei frauen die mann-frau rollen aufteilen müssen. ich finde das idiotisch.
     
  7. inkale

    inkale Gast

    Sie können eh wie sie wollen.
    Aber sie bekommen halt nur wie alle anderen auch nur einmal Kinderbetreuungsgeld.

    Zwei biologische Eltern haben alle anderen Kinder auch ;).
    Der einzige Unterschied sind da paar Wochen, wo sie sich beim Stillen überschneiden. Und vom Stillen wirst wohl kaum den Bezug für KBG abhängig machen können, oder? Denn was machen dann die vielen Frauen, die gar nicht stillen können oder abpumpen, damit sich das mit ihrem Berufsleben in Einklang bringen lässt? Was machen die vielen selbständigen Frauen, die gar nicht in den Genuss eines KBG kommen und auch gleich wieder arbeiten müssen?

    Nachdem KBG definitiv nicht einem Kind zusteht (dafür ist die FBH da) sondern als Ausgleich für den Einkommensverlust EINES Elternteiles während der Karenz gedacht ist, damit dieser das Kind/die Kinder betreuen kann, wäre es für mich nicht nachvollziehbar warum man gleichgeschlechtliche Paare bevorzugen sollten nur weil sie sich bewusst dafür entscheiden zeitgleich zwei Kinder zu bekommen.
    Diese Problematik ist nicht einfach passiert sondern selbstgewählt. Und hätte man definitiv anders lösen können, so das ein Thema mit Priorität ist. Wie vorhin wer geschrieben hat - das sind Umstände die alle anderen Eltern ebenso betreffen.
     
  8. inkale

    inkale Gast

    Es wäre für die Diskussion hilfreich, wenn man Dinge wie KBG und FBH inahltlich so trennt, wie sie vom Gesetzgeber auch angedacht sind.

    FBH für jedes Kind.
    KBG für jenen Elternteil der in Karenz geht und das Kind überwiegend betreut. Bei mehreren Kindern, die sich "überschneiden", hat ein Elternteil diese Möglichkeit.

    Und nein, ich wäre auch nicht für eine Gesetzesänderung um KBG pro Kind auszubezahlen - diese Leistung wird bereits über die FBH abgedeckt. Und die Aufgabe der staatlichen Grundversorgung kann es nicht sein, dass man beiden Elternteilen eine gleichzeitige Karenz ermöglicht.
     
  9. kirschzuckerl

    kirschzuckerl zurück aus d. sommerpause

    andere KÖNNEN sich dazu nicht entscheiden, und deswegen soll es lesben verwehrt bleiben? interessante sicht. DAS meine ich die ganze zeit mit "unfair". bei allem anderen soll eh die normale gesetzeslage gelten, aber eben nur, wenn die grundsätzlichen gegebenheiten gleich sind.

    und eben, weil es als ersatz fürs einkommen gedacht ist, ist es nur recht und billig KBG zu beziehen, wenn der partner grade ebenso ein kind geboren hat und arbeitstechnisch ausfällt.
     
  10. inkale

    inkale Gast

    Es würde an der Scheidungsrate nichts ändern.
    Es gibt bereits Förderungen die vom Familienhaushaltseinkommen abhängig sind - und etliche Paare die genau aus diesem Grund zwar zusammen leben, aber keinen gemeinsamen Wohnsitz angeben um diese Förderungen geltend machen zu können.
     
  11. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Entschuldigung, aber gerade hier im Forum wissen wir alle, dass der Zeitpunkt des Kinderkriegens weiß Gott nicht selbstgewählt sein muss. Wenn die 17. ICSI oder der 75. Übungszyklus endlich erfolgreich ist, ist den Eltern der Zeitpunkt aber sowas von wurscht!

    Gesetze sollten nicht dazu da sein, sich das Kinderkriegen ausrechnen zu müssen. Ihr argumentiert so stammtischmäßig falsch herum, "jeder muss sich an die Gesetze halten, basta" - die sind aber bei uns glücklicherweise nicht gottgewollt, sondern können der Realität angepasst werden.
    (Die Regelungen mit dem Haushaltseinkommen sind z.B. auch bedenklich, was soll denn das, keinen gemeinsamen Wohnsitz haben können um Förderungen zu bekommen?! Da stimmt doch genauso was nicht.)
     
  12. inkale

    inkale Gast

    Für "mehr Ausgaben" gibt es die FBH für jedes Kind. ;)
    Hier werden wieder Dinge vermischt, die nicht zusammengehören.
     
  13. warum solte es nicht beiden eltern moeglich sein gemeinsam in karenz zu gehen? bei zwillingen oder bei kindern mit geringem altersabstand waere das ideal und generell auch bei einem kind gut fuer die familienbildung, voellig unabhaengig vom geschlecht der eltern. gesetze fallen nicht vom himmel, sie sollten fuer menschen gemscht werden.
     
  14. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Für Mehrlinge bekommt die Familie ja Zuschläge.
    Daraus ergibt sich eine Schieflage im extrem wahrscheinlichen Fall, dass zwei homosexuelle verheiratete Frauen genau am selben Tag ihre Kinder bekommen: Nach meinem Modell würden sie beide alles wie für ein Kind kriegen, was wiederum die Zwillingsmutter diskrimiert... ;)

    Im Übrigen wäre ich auch sehr für kürzere KBG- und Karenzzeiten, dafür aber für mehr Überschneidungsmöglichkeiten bei den Eltern. In Deutschland können Eltern auch gleichzeitig in Elternzeit sein, zumindest teilweise.
    Stattdessen würde ich ja aus volkswirtschaftlichen Gründen den 30+6-Wahnsinn abschaffen, aber damit werd ich keine der 100 Quereinsteigerinnen für Kurz. :p
     
  15. inkale

    inkale Gast

    Ich sehe überhaupt keinen Zusammenhang mit der Sexualität sondern es ist eine Frage der gewählten Zeitplanung. Und hier unterscheidet sich das betreffende Paar in keinster Weise von heterosexuellen Paaren auch.

    Hier wurde die bewusste Entscheidung getroffen, dass beide Eltern zeitgleich schwanger werden. Warum sollte für diese Planung und Entscheidung der Staat eine Leistung zur Verfügung stellen?
     
  16. inkale

    inkale Gast

    Ich sehe es wirklich nicht so. Die Begründung habe ich schon mehrfach geschrieben und ich würde so persönliche Entscheidungen weder mitfinanzieren wollen noch nachvollziehen können, wenn heterosexuelle Paare dadurch benachteiligt würden.

    Agree to disagree.
     
  17. kirschzuckerl

    kirschzuckerl zurück aus d. sommerpause

    ich sehe auch keinen zusammenhang mit der sexualität, sondern einen biologischen. biologisch unterscheidet sich das paar. da ist kein mann dabei. sondern zwei gebärfähige frauen, die behandelt werden wie ein mann und eine frau. gesetzlich. und das sind sie nunmal nicht.
     
  18. inkale

    inkale Gast

    Ich hätte noch einige Wünsche, die alle für mein Wohlergehen und das meiner Familie phänomenal wären.

    Also nein - ich bin nicht dafür, dass die staatliche Grundversorgung dafür aufkommen soll, damit beide Elternteile zeitgleich in mehrmonatigen Karenz gehen können.
     
  19. Elvira

    VIP

    Nein, ich finde den Gedanken ganz und gar nicht ok. Deshalb bin ich dafür, dass die Bevorzugung der lesbischen Paare sofort aufhört und diese auch wenn sie nicht verpartnert, sondern nur in Lebensgemeinschaft sind, kein doppeltes kbg bekommen.
     
  20. inkale

    inkale Gast

    Und man muss nicht alles das biologisch möglich ist, auch finanzieren ;).
    Es wäre etwas anderes, wenn der Zeitpunkt von diesen Müttern nicht festgelegt werden könnte. Dem ist aber nicht so.
     

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