1. Natimaus1980

    Natimaus1980 Aktive/r Teilnehmer/in

    Hallo
    Ich habe am 21.6 Prüfung Einzelhandel und ich kapiere überhaupt nicht die Geschäftsfälle und Kalkulation.
    Kann mir da jemand helfen?

    LG
     
  2. Melinia

    Melinia Teilnehmer/in

    Stell doch mal das Beispiel ein :)
     
  3. Natimaus1980

    Natimaus1980 Aktive/r Teilnehmer/in

    Aus Konkurrenzgründen soll
    das
    F
    axgerät
    XP60
    den Nettoverkaufspreis von
    232,23
    Euro
    (exkl. USt) nicht übersteigen. In der Kalkulation werden
    28
    %
    Gemeinkosten
    und
    1
    4
    %
    Gewinn berücksichtigt. Außerdem werden
    2,5
    %
    Kundenskonto und
    3
    %
    Kundenrabatt einkalkuliert.
     

    Anhänge:

  4. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Und wie lautet die Frage genau?
     
  5. Maritina

    PLUS + VIP

    Vermutlich: Ermittle den niedrigst möglichen Verkaufspreis, ab dem das Herstellerunternehmen mit dem Faxgerät Gewinn erwirtschaftet
     
  6. Natimaus1980

    Natimaus1980 Aktive/r Teilnehmer/in

    genau. ich weiß nicht wie man das macht
     
  7. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Es geht wahrscheinlich eher darum den maximalsten Einkaufspreis zu ermitteln. Also muß das Ganze von unten gerechnet werden. Und Sie werden sicher eine Vorlage für die Ermittlung des Verkaufspreis bei bekanntem Einkaufspreis. Also einfach retrograd dieses Schema raufrechnen.
     
  8. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Der Gewinn ist bereits angegeben - nämlich mit 14%. Das ist bekannt. Und um welchen Preis man dieses Ding verkaufen will auch. Also ist der maximale Einkaufspreis gefragt.
     
  9. Also, der VK ist 232,23
    Abzüglich 28% Gemeinkosten = - 65,0244
    abzüglich 14% Gewinn = - 32,5122
    abzüglich 2,5% Skonto = -5,6315775 (vom Nettopreis abzüglich Rabatt gerechnet)
    abzüglich 3% Rabatt = - 6,9669

    Ergibt einen maximalen Einkaufspreis von 122,094923.
     
  10. Natimaus1980

    Natimaus1980 Aktive/r Teilnehmer/in

    Da muß man sich die Reihenfolge merken oder?
     
  11. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in


    Ja, man muß sich die Reihenfolge merken.

    Meine Berechnung würde so aussehen:

    maximaler gewünschter Verkaufspreis netto: 232,23 (97,50% = 100 % abzüglich 2,5 % Ku-Skonto)
    zuzüglich 2,5 % Kundenskonto: 5,95 (2,5:wacky:
    Zwischensumme: 238,18 (für den nächsten Schritt wären es 97 % = 100 % abzüglich 3 % Rabatt)
    zuzüglich 3 % Kundenrabatt: 7,39
    Zwischensumme: 246,35 (für den nächsten Schritt wären es 114 % = 100 % zuzüglich 14 % Gewinn)
    abzüglich 14 % Gewinn: 30,23
    Zwischensumme: 216,12 (für den nächsten Schritt wären es 128 % = 100% zuzüglich 28 % Gemeink.)
    abzüglich 28 % GK = 47,28
    ergibt den Einkaufspreis von 168,84

    Wenn ich mich nirgends verrechnet habe, dann müsste der maximale Einkaufspreis € 168,84 netto betragen.

    Wenn Sie es von oben runterrechnen gibt es, bei meiner Rechnung, Centdifferenzen. Ich hab von unten raufgerechnet gleich alles auf 2 Kommastellen gerechnet.
     
  12. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in


    So wie Sie das gerechnet haben ist es komplett falsch - tut mir leid.

    Sie müssten ja eine "Vorlage" für diese Rechnungen haben. Ich find meine jetzt leider nicht.
     
    Pippi101, 1. Juni 2016
    , Zuletzt bearbeitet: 1. Juni 2016
    #12
  13. Natimaus1980

    Natimaus1980 Aktive/r Teilnehmer/in

    Weiß jemand was beim Lehrabschluss im Einzelhandel alles zur Prüfung kommt?
     
  14. Mira77

    VIP

    Liebe Natimaus!

    Möglicherweise wirst du hier im Forum Antworten auf deine Fragen bekommen, aber wer sagt dir, dass das richtig ist? Du weißt bestimmt, wer die Prüfung dann durchführen wird. Also bitte dorthingehen und nachfragen. Hast du keinen Unterricht gehabt? Es müssten auch Lehrbücher vorhanden sein, in denen alles erklärt wird.

    Die Frage die du gerade gestellt hast, erfordert viel Vorwissen. Natürlich könnte man dir ein Ergebnis mitteilen, aber du hast anscheinend noch nie ein Kalkulationsschema gesehen. Ich weiß nicht, ob dir die Begriffe Prozentrechnung in Hundert, von Hundert und auf Hundert etwas sagen. Das musst du aber unbedingt können, um das Beispiel verstehen zu können. Nur auswendig lernen hilft nicht, weil du dann wieder anstehst, wenn nur ein bisschen etwas in der Angabe verändert wird.

    Ich wünsche dir alles Gute!
    :wave:
     
  15. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    So hätte ich es auch gerechnet. Weil rabatt und skonto ja als letztes abgezogen wird(auf einer rechnung) . Dass heisst beim zurückrechnen als ersters... Für mich also plausibel.
     
  16. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Vor allem muß man wissen wann von Hundert, wann in Hundert und wann auf Hundert gerechnet werden muß.

    Ich bin davon ausgegangen, dass die TE das schon weiß. Wenn sie allerdings das nicht weiß, dann nutzt ihr meine Lösung genau gar nicht, weil sie diese nicht nachvollziehen kann.
     
  17. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Entschuldigung, aber die Absatzkalkulation (so schimpft sich dieses Ding nämlich) sollte man im Einzelhandel schon beherrschen. Wenn ich das nicht kann, kann ich nicht mal ansatzweise einen Verkaufspreis kalkulieren.

    Ich weiß es zwar nicht, aber ich vermute schon, dass diese Kalkulation bei der LPA kommt.
     
  18. Hallo,

    Du hast natürlich recht ;), ich bin auch nicht im Einzelhandel. Die Frage ist wovon jeweils gerechnet werden soll, ob die 14% Gewinn vom Vorkaufspreis oder vom Verkaufspreis abzüglich Skonto/Rabatt gerechnet werden sollen.
     
  19. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Die 14 % Gewinn müssen vom Einkaufspreis inkl. Versandspesen (falls vorhanden) zuzüglich der Gemeinkosten gerechnet werden. Alles andere ist Blödsinn.
     
  20. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Stimmt auch nur fast.
    Der gewünschte Verkaufspreis ist nicht 97,5 % sondern 100 %.
     
    nina64, 1. Juni 2016
    , Zuletzt bearbeitet: 1. Juni 2016
    #20

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