Gibt es da im Österreichischen Gesetzestext irgendwas anderes ausser "sich bereichern wollen". Die Kinder misten gerade aus, und nun stelle ich für sie diverses Zeugs für den Verkauf online.. Spielzeugs und andere Kleinigkeiten von 2 Euro bis hin zu 100 (weils eben ein teures Set war). Was ist denn nun gewerblich? Als Einzelperson das was man mindestens 1 Jahr behalten hat, und nicht mehr braucht. Als Großfamilie sind das - möglicherweise 100 Artikel im Gesamtwert von ein paar Hundert Euronen (und das auf einen Sitz)...man merkt - hier wird ausgemistet
das finde ich interessant: Von Google kopierter Link:http://www.hallein.gv.at/media/Vpc_... Vielleicht hilft dir das ? LG bine
Fortgesetzte Gewinnerzielungsabsicht. Ein einmaliges Ausmisten wird nicht darunter fallen; in der Praxis spielt das aber auch keine Rolle.
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