1. Martha82

    Martha82 Teilnehmer/in

    Mich hat die Thematik auch betroffen. Mein Wissensstand: Bis vor ein paar Monaten war es so, dass man, wenn man vor dem 2. Geburtstag des ersten Kindes das 2. Kind bekommt, man auch wieder Wochengeld und eakbg beziehen kann. Und zwar in gleicher Höhe wie beim ersten Kind. Ich habe meine zweite Schwangerschaft so geplant und wurde im Februar zum 2. Mal Mutter. Kurz bevor mein Mutterschutz begonnen hat wurde das geändert und man bekommt nun nicht mehr das Wochengeld in voller Höhe sondern lediglich einen Tagsatz von € 26,15. Und auch das eakbg wird anders berechnet, nämlich vom Jahr bevor man Kinderbetreuungsgeld bezogen hat.

    Somit kann es schon sein, dass einige von euch bzw. von euren Bekannten das volle Wochengeld bezogen haben, aber nun ist es nicht mehr so.

    Nachzulesen ist das alles auf der Homepage der Arbeiterkammer, hier der Text:
    Die Höhe des Wochengeldes

    • Bei den vier Pauschalmodellen:
    Beginnt die Wochenhilfe während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beträgt das Wochengeld bei allen vier Pauschalmodellen € 26,15 täglich.

    • Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld:
    Für Bezieherinnen von Einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld beträgt die Höhe des Wochengeldes: Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld plus 25 %.
    Achtung: Diese Berechnung bezieht sich nur auf jene Fälle, bei denen der Wochenhilfebeginn für ein weiteres Kind noch während des Bezuges von Einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld eingetreten ist.
    Ist der Beginn der neuerlichen Schwangerschaft innerhalb des Bezuges von Einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld eingetreten und beginnt die Schutzfrist erst nach dem Bezugsende, aber noch vor dem 2. Geburtstag des letztgeborenen Kindes in einem nach dem MSchG karenzierten und nicht aufgelösten Arbeitsverhältnis, beträgt das Wochengeld wie bei den Pauschalmodellen pro Tag € 26,15 täglich.

    Und der Link dazu:
    http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
     
  2. schneeschuh

    schneeschuh Teilnehmer/in

    Danke Martha, das dürfte des Rätsels Lösung sein ;):wave:
    Früher musste man "nur" schwanger werden während des Bezugs von ekaKBG und jetzt muss während des Bezugs schon der Mutterschutz fürs nächste Kind beginnen....:rolleyes::eek::eek: Naja, ist wohl für Otto-Normal-Verbraucherin eher utopisch und man fällt um das Wochengeld um :rolleyes:
     
  3. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Danke für die Recherche! Ich wollte auch sagen, da muss sich was geändert haben seit dem zitierten OGH-Urteil von 2011.

    Ich kann die Änderung übrigens gut nachvollziehen bezüglich der Gerechtigkeit. Das einkommensabhängige KBG ist ja dazu da, dass eine halbwegs gutverdienende Frau recht bald wieder arbeiten geht, oder eben schnell ein zweites Kind kriegt. Wenn man aber doch länger zu Hause bleibt, ist der Bezug aufs bisherige Einkommen nicht mehr realistisch.
     
  4. schneeschuh

    schneeschuh Teilnehmer/in

    Ich kann den Link zur OGH-Entscheidung leider nicht öffnen. Wie ist denn die Geschäftszahl?
     
  5. ianna

    ianna tatsächlich Zweifachmama

    Ich glaube ja auch, dass eben der Fall, dass die Frauen länger als der KBG-Bezug daheim bleiben und dann noch innerhalb dieser Zeit wieder schwanger werden, schlichtweg nicht bedacht wurde. Aber ich hab auch nirgends einen Hinweis auf eine Änderung gefunden, und es wirkt hakt so, als ob es auf KK und/oder Sachbearbeiter ankommt.

    GZ 10 ObS 178/10i, 01.03.2011
     
  6. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    ...dabei ist das recht naheliegend, denn eaKBG-Frauen sind meist älter und gut ausgebildet (sonst würde sich das eaKBG ja nicht auszahlen) und "müssen" daher, wenn schon, recht flott ein zweites kriegen. Ich jedenfalls bin in 5 Jahren vermutlich zu alt für noch ein Kind. :)
     

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