1. zwerg

    zwerg Teilnehmer/in

    Hallo ihr lieben!!
    Ich krieg langsam die Krise.... war vor ca. 2 Monaten auf der Arbeiterkammer und hab mich informiert bezüglich Wochengeld Kinderbetreuungsgeld...

    Kurz zu mir:
    Kind 1 kam im Juli 2013 und ich nahm das Einkommensabhängige Modell...

    Die Dame auf der AK meinte dass ich Anspruch auf Wochengeld habe weil der MuSchu ja vor dem 2. Geburtstag (also noch während der gesetzlichen Karenzzeit) vom 1. Kind eintritt. Weiters hab ich ein weiteres mal Anspruch auf das Einkommensabhängige weil Kind 2 noch vor dem 2. Geburtstag kommt. Die Höhe ist gleich wie beim 1. Kind.

    Dann war ich bei der Krankenkasse von meinem Mann (bin ja mitversichert) und wollte die SS melden. Die meinten dann, dass ich zwar Anspruch aufs Einkommensabhängige hab, aber nicht auf Wochengeld, weil die SS NICHT während des Kinderbetreuungsgeldbezuges eingetreten ist (anfang Juli war das aus und anfang Sept. Eintritt der SS), aber da ich ja bei ner anderen Versicherung versichert bin, soll ich da nochmal nachfragen.

    Die hab ich heute angerufen und die meinten ich hab WEDER Anspruch auf Wochengeld, NOCH aufs Einkommensabhängige.... ??????? Na was jetzt??

    Gibts von euch nen Spezialisten oder jemanden der in der selben Lage war??
     
  2. Tini11

    Tini11 Teilnehmer/in

    Die Auskunft von der GKK ist richtig! Die Karenz hat ja nichts mit dem kbg zu tun. Und aus einer mitversicherung heraus ist logisch, dass du kein Wochengeld (da ja kein verdienstentgang) und kein einkommensabhängiges kbg (du hast ja direkt vorher kein Einkommen, das dann wegfällt) bekommst. Die ak hat da leider nicht die richtige Auskunft gegeben.
    Alles Gute!
     
  3. Nike89

    Nike89 Teilnehmer/in

    Ich hätte auch gesagt, dass die AK-Auskunft falsch ist.

    Da du dich "unbezahlt" in Karenz befindest, bekommst du kein Wochengeld und hast keinen Anspruch auch das Einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld sondern nur auf die Pauschalvarianten.

    Grund?
    Berechnungsbasis des Wochengeldes sind die letzten 3 vollständigen Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Da du in diesem Zeitraum ja unbezahlt in Karenz warst, ist die Berechnungsbasis 0,00 EUR.
     
  4. ianna

    ianna tatsächlich Zweifachmama

    Ich fürchte auch, dass die AK nicht recht hatte (was ein Witz ist, so selten kommt dieser Fall ja wirklich nicht vor...!!), weil du 6 Monate vor der Geburt nicht beschäftigt warst:

    "muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. " (bmfj.gv.at)

    "Das Gesetz stellt dabei einerseits auf ein aufrechtes Dienstverhältnis bis zur Geburt ab und andererseits auf eine unmittelbar vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz mindestens 6-monatige bestandene tatsächliche Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit. Nur Personen, die diese strengen Kriterien erfüllen, erhalten auch diese hohe Kinderbetreuungsgeldleistung von bis zu EUR 2.000 pro Monat." (Sophie Karmesin,
    Von Google kopierter Link:
    http://www.meinparlament.at/show_ti...
     
  5. Bebicat

    VIP

    Das kann so nicht stimmen.
    Meine Freundin hat ihr erstes Kind im Dez 2012 bekommen, das zweite Kind kam im August 2014. Sie hat sowohl erneut das eaKbg als auch Wochengeld bekommen.

    EaKbg weil sie in der Zwischenzeit nicht wieder gearbeitet hat, Wochengeld weil der Eintritt der zweiten Schwangerschaft gerade noch während des Kbg-Bezugs des ersten Kindes war. Wäre das Kind 2 Wochen später gezeugt worden, hätte sie nur das eaKbg bekommen aber kein Wochengeld. Sie hat sich damals erkundigt, weil sie selbst nicht mit dem Wochengeld gerechnet hat.
     
  6. Bebicat

    VIP

    Kann es sein, dass das neu ist? Wie gesagt, letztes Jahr war es definitiv noch anders.
     
  7. ianna

    ianna tatsächlich Zweifachmama

    Ich weiß es nicht, ehrlich nicht und ich finde es auch sehr mühsam, dass die Varianten und Möglichkeiten nicht irgendwo gesammelt dargestellt werden. Ich kenne jetzt auch schon einige Gschichteln, und frag mich, ob es an der KK, dem Sachbearbeiter oder purem Glück liegt, was gewährt wird.

    Ich selbst habe von Feb 2013 - FEb 2014 eaKBG bezogen, war ab dann wieder über der Geringfügigkeitsgrenze angemeldet und beziehe jetzt ja schon WG auf Basis der letzten drei Netto-Einkünfte Okt, Nov, Dez 2014. Laut Auskunft der BVA bekomme ich dann das eaKBG wie bei meiner Tochter, weil ich 6 Monate beschäftig war, und der relevante Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt, in dem kein KBG bezogen wurde, herangezogen wird. Aber ich glaub's erst, wenn ich den Bescheid in der Hand habe, und das ist schon sehr mühsam...
     
  8. Bebicat

    VIP

    Ja, es ist wirklich schwierig dieses ganze Thema.
    Nachdem bei uns ja gar nicht klar ist, ob und wann wir zu einem zweiten Kind kommen, beschäftige ich mich nur am Rande damit (was ich halt von meinen Freundinnen so höre). Bis dahin hat sich wahrscheinlich eh schon wieder 3 x alles geändert. Wäre halt schön gewesen, wenn man den Besserverdienern auch mal ein bißchen was schenken würde. ;)
     
  9. ianna

    ianna tatsächlich Zweifachmama

    "Unter Erwerbstätigkeit versteht man die tatsächliche Ausübung einer in Österreich sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit. Gleichgestellt sind Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz oder gleichartigen anderen österreichischen Rechtsvorschriften, sowie Zeiten einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz oder Väterkarenzgesetz oder gleichartigen anderen österreichischen Rechtsvorschriften, bis maximal zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes. Dies jedoch nur wenn unmittelbar davor eine mind. 6-monatige sozialversicherungs- pflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich vorlag und ein Dienstverhältnis aufrecht ist. Endet die Karenz früher, so ist nur die tatsächlich beanspruchte Karenz einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt. Eine Selbstversicherung, freiwillige Weiterversicherung, Mitversicherung usw. entspricht keiner Erwerbstätigkeit und reicht daher nicht aus." VBG AK

    Das dürfte wohl der springende Punkt sein (?).
     
  10. Elvira

    VIP

    Da steht ja, dass Zeiten der gesetzlichen Karenz (bis 2) einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind. Also müsste eakbg schon gehen. Wochengeld gibts keins. So wurde es mir von der gkk erklärt. Obs stimmt,weiß ich allerdings noch nicht.
     
  11. ianna

    ianna tatsächlich Zweifachmama

    Stimmt. Steht auch hier
    " Zeiten des Mutterschutzes und Zeiten der Elternkarenz (bis max. zum 2. Geburtstag eines älteren Kindes) sind einer Erwerbstätigkeit nur dann gleichgestellt, sofern unmittelbar in den 6 Monaten davor eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tätsächlich ausgeübt worden ist." Aber das muss die TE ja gewesen sein, sonst hätte sie es beim ersten Kind nicht bekommen.

    Also ich würde da nochmal bei meiner Versicherung anrufen und die Infos durchgeben. Gibt's je ned, dass da gefuhrwerkt wird, wie's gefällt :boes:
     
  12. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Richtig: Wochengeld gibt es vor der Geburt keins, weil du ohne KBG-Bezug in Karenz warst, aber das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kriegst du sehr wohl noch einmal!

    Berechnet wird es von deinem Jahreseinkommen 2012 - das ist das drittvergangene Jahr vor der Geburt deines zweiten Kindes, in dem du kein KBG bezogen hast. Du musst eine Arbeitnehmerveranlagung machen für 2012, damit es einen Steuerbescheid gibt, aus dem es berechnet werden kann! Das kannst du eigentlich gleich machen, falls noch nicht geschehen.

    Bei mir war es ähnlich:
    Kind 1 Dezember 2012 - eaKBG und Wochengeld
    Kind 2 September 2014 - eaKBG bezogen auf 2012 und Wochengeld vor der Geburt bezogen aufs Teilzeitgehalt, weil ich dazwischen gearbeitet habe

    Mir wurde das eaKBG erst vom Teilzeitgehalt 2014 berechnet, das waren nur ein paar Cent mehr als die Pauschalvariante, aber als ich dann einen Steuerbescheid von 2012 eingereicht habe, wurde mir die Differenz (auch schon aufs Wochengeld nach der Geburt) nachgezahlt.

    A propos: Wenn man also kein Wochengeld bekommt, kriegt man aber nach der Geburt sofort das KBG, richtig? Das wären dann echte 12 Monate eaKBG.
     
    solarphoton, 16. März 2015
    , Zuletzt bearbeitet: 16. März 2015
    #12
  13. koalabaerchen

    koalabaerchen Teilnehmer/in

    Ich hab jetzt nicht alle Antworten gelesen.

    Mein 1. Sohn kam Dez 2012, Sohn Nr. 2 im Sept 2014.
    Da ich beim ersten Geburtstag meines 1. Sohnes schon wieder schwanger war,
    Hatte ich Anspruch auf Wochengeld.
    Und ich hatte auch 2x die einkommensabhängige Variante
     
  14. schneeschuh

    schneeschuh Teilnehmer/in

    Dann müsstest du aber bei Beginn der Schutzfrist noch ekKBG bezogen haben :confused: Das kann aber auch nicht sein, oder? Es sei denn, du bist in (Sehr) vorzeitigen Mutterschutz gegangen.

    Ansonsten stimmt, was solarphoton schreibt: Wochengeld nein, ekKBG ja (ab dem Tag der Geburt)
     
  15. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Das müsste knapp werden, ja. Mein zweites ist drei Wochen nach dem ersten Geburtstag des ersten entstanden und ich habe nur Wochengeld bekommen, weil ich eben dazwischen gearbeitet habe. (Wohl wissend, dass ich eh schon wieder schwanger bin... :))
    Und eine Freundin, deren Kinder noch knapper beieinander sind, hat kein Wochengeld bekommen, ich glaub wegen vier Tagen oder so. Die war auf jeden Fall schon wieder schwanger vor dem ersten Geburtstag des ersten, aber eben in Karenz.

    koalabärchen, warst du wirklich die ganze Zeit in Karenz?
     

  16. bei mir wars auch so, bin allerdins bva versichert, vielleicht ist das ein unterschied?

    es gibt hier einen user, ich glaub michael oder so heißt er, der arbeitet genau an dieser stelle bei der gkk glaub ich. den könnte man fragen, der weiß das definitiv!
     
  17. koalabaerchen

    koalabaerchen Teilnehmer/in

    Ich hab bis zum 1. Geburtstag meines Sohnes eaKBG bezogen, da war ich schon schwanger.
    Nein hatte keinen vorzeitigen Mutterschutz und war auch dazwischen nicht arbeiten.
    Bin bei der GKK versichert.
     
  18. schneeschuh

    schneeschuh Teilnehmer/in

    Aha, das ist ja komisch....Und das Wochengeld hast du in der "alten" Höhe (so wie beim ersten Kind) ab 8 Wochen vorm EGT gekriegt? Oder die unten erwähnten 125 % des ekaKBG als Wochengeld?

    "Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld bekommen grundsätzlich dann Wochengeld für ein weiteres zu erwartendes Kind, wenn sie schon bei der vorherigen Geburt (also für jenes Kind, für das sie gerade Kinderbetreuungsgeld erhalten) Anspruch auf Wochengeld hatten und bei Beginn der Schutzfrist Kinderbetreuungsgeld beziehen.

    ..................................................Tritt man aus dem Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld in die Schutzfrist für ein weiteres Kind ein, wird das Wochengeld in der Höhe von 125 Prozent des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes berechnet."
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082100.html
     
  19. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Nein, schneeschuh, das kann's nicht sein, weil sich das mit Dez 12/Sep 14 nicht ausgeht.
    Da müssten die Kinder ja viel knapper beinander sein, sagen wir 31.12.12 das erste, dann muss das zweite bei normaler Schutzfrist spätestens am 10.03.14 geboren sein, wenn wir ihm EGT+14 erlauben wollen. :)

    Komisch, vielleicht hat sich meine Freundin (Sep 12/Mai 14) irgendwie selbst verarscht, indem sie dazwischen doch mehr als geringfügig gejobbt hat und dann wieder aufgehört? So genau weiß ich's nicht.
     
  20. ianna

    ianna tatsächlich Zweifachmama

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