1. bridget

    bridget Teilnehmer/in

    ...mein LG und ich sind seit 11 jahren zusammen, haben nach 3 jahren selbst haus gebaut und dann kind bekommen -
    mit einem wort viel arbeit und stress....;)

    heiraten war komischerweise nie richtig thema, weils einfach nicht wichtig für uns war bzw. wir auch den rummel so ablehnen und es jetzt eher ruhig angehn wollen ..

    die frage ist aber was es für vorteile bringt wenn wir heiraten sollten?
    mein vater sagt uns oft dass wir unverantwortlich handeln weil wir ja eine tochter haben (vielleicht auch bald ein 2.kind :herz2:)
    und wenn einem von uns was passiert steht der andere ohne pension da (vor allem wenn meinem LG was zustoßen sollte...) und ich bekomm nix wenn wir nicht verheiratet sind.,...

    wo kann ich mich diesbezügl. genau erkundigen oder weiß jemand bescheid über die wichtigsten punkte die sich ändern würden wenn wir heiraten sollten?

    vielen dank im voraus,,
    lg

    anita
     
  2. Sopherl

    Sopherl Gast

  3. hejoka

    VIP

    Stimmt, du würdest in einer LG keine Witwenpension erhalten.
    Die Kinder aber sehr wohl. Unehliche und ehliche Kinder sind gleichgestellt.
    Wenn ihr kein Testament habt, erben die Kinder den Hausantel deines LGs.


    Gruss
    Manuela
     
  4. Clara73

    Clara73 Teilnehmer/in

    Im Todesfall deines LG erbst du gar nichts, außer es ist testamentarisch festgelegt. Die Kinder bekommen gleich viel, egal, ob ehelich oder nicht.
    Witwenpension bekommst du natürlich auch keine.

    Im Fall der Trennung steigst du als Unverheiratete besonders schlecht aus:

    Wenn du nicht im Grundbuch stehst, bekommst du gar nichts vom Haus, außer du kannst genau belegen, was du investiert hast und das bekommst du retour. Wenn du verheiratet wärst, würdest im Fall der Scheidung das Haus automatisch dem Aufteilungsvermögen unterliegen, egal, ob du auch nur einen Cent investiert hast und Wohnrecht würde dir wegen des Kindes dort sicher ohnehin zugesprochen.

    Unverheiratet hast du auch keinen Anspruch auf Unterhalt für dich - du würdest nur Alimente für das Kind bekommen - keinen Zuschuss zur Wohnung oder sonst etwas.
    D.H., wenn das Kind klein ist, kann es sein, dass du mit nur ca. 300 Euro/Monat vom LG auskommen müßtest.
     
  5. lula

    lula 40+

    was für uns auch noch wichtige punkte waren um zu heiraten:

    - als lg bekommst du keine medizinischen auskünfte falls der partner schwer krank ist oder einen unfall hatte
    - als lg hast du kein bestimmungsrecht über die medizinische versorgung, wenn der partner das nicht mehr für sich selbst (z.b. koma) entscheiden kann
    - im todesfall hat der lg nicht das recht zu bestimmen wo und wie beerdigt wird

    das bestimmen im fall des falles dann die eltern des kranken bzw. des verstorbenen

    - falls ihr keine gemeinsame obsorge für die kinder vereinbart habt, kann das sorgerecht von jemand anderem (z.b. grosseltern) beantragt werden


    - erbrecht und pensionsanspuch wurden eh schon genannt
     
  6. manu1984

    manu1984 Teilnehmer/in

    also ich finde das das gute gründe sind um zu heiraten, natürlich muss alles andere auch passen.
     

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