Hallo, Ich habe folgendes Problem: Ich war im Ausland Kronen machen. Etwas ist schief gelaufen und ich bekam Zahnfleischentzündung und die 5 Kronen musstenrunter. Neue Kronen konnten die mir nicht machen, da alles zuerst verheilen musste. Mei Urlaub ist jetzt auch vorbei und es ging sich zeitlich nicht aus. Jetzt renne ich mit 5 abgeschliffenenZähnen rum. Mir fehlen 5 Kronen: alle 5 Zähne wurden beschliffen. Oberkiefer: mittlerer Schneidezahn und Zahn Nr 5 hinten (2 Zähne) Unterkiefer: Zahn Nr. 4, 5, 6 (3Zähne) Eine Freundin meinte es gibt manche Ausnahmefälle wenn die Wgkk auch die Kronen Kosten übernimmt? Man muss einen Kostenvoranschlag/Heilplan bei der Wgkk einreichen. Hat jemand mit Kronen und Kostenübernahme der GKK Erfahrungen? Wann werden solche Fälle genehmigt? Danke! Lg
Beispielhaft für die WGKK: (http://www.wgkk.at/portal27/wgkkversportal/content?contentid=10007.724574&viewmode=content) Festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken, Stiftzähne, Implantate, gegossene Stiftaufbauten) in besonderen medizinischen Fällen Für festsitzenden Zahnersatz ohne unten angeführte medizinische Notwendigkeit übernimmt die Kasse keine Kosten. Die Kasse leistet Kostenzuschüsse, deren Höhe in der Satzung festgelegt ist, für festsitzenden Zahnersatz, wenn ein abnehmbarer Zahnersatz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Dies ist insbesondere der Fall bei: Patientinnen/Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten Tumorpatientinnen/Tumorpatienten in der postoperativen Rehabilitation Patientinnen/Patienten nach polytraumatischen Kieferfrakturen in der posttraumatischen Rehabilitation Patientinnen/Patienten mit extremen Kieferrelationen (z.B. extreme Progenie, Prognathie, totale Atrophie des Kieferkammes), die eine prothetische Versorgung mit abnehmbaren Zahnersatz nicht zulassen. Zum unentbehrlichen Zahnersatz gehört auch die notwendige Reparatur von unentbehrlichen Zahnersatzstücken.
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