1. hallo

    eine frage: welche möglichkeiten haben EigentümerInnen wenn die alte (per 31.12. bereits gekündigte) HVW die Betriebskostenabrechnung nicht fristgerecht (per 30.6. - also heute) legt?

    danke!
     
  2. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Ist das irgendwo vertraglich geregelt, dass die alte HVW noch die BK-Abrechnung für 2016 zu erstellen hat?
     
  3. nachdem die alte HVW bis 31.12.2016 zuständig war, ist sie auch für die Abrechnung für das Jahr 2016 zuständig
     
  4. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Ich bin mir da nicht so sicher.
    Die Zählerablesung z.B. erfolgt bei uns immer in den ersten Jänner Tagen. Warum sollte das die bereits gekündigte HVW noch machen?

    An eurer Stelle würde ich mich am Montag bei der neuen HVW erkundigen wer den nun die BK-Abrechnung für 2016 macht.
    Und wenn du dort die Auskunft bekommst, dass sie dafür nicht zuständig sind bei der Mietrechtsberatung der AK (auch bei Eigentum) anfragen was ihr tun könnt/sollt.
     
  5. die neue hvw wartet selbst auf die abrechnung der alten hvw.
     
  6. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Oho, da läuten bei mir jetzt die Alarmglocken.

    Genaugenommen geht es hierbei ja um zwei Abrechnungen.
    Die Abrechnung der alten HVW an die neue HVW hätte schon längst erfolgen müssen.
    Also die Belegübermittlung der geleisteten Zahlungen und Überweisung bzw. Nachforderung des sich ergebenden Saldos aufgrund der BK-Vorauszahlungen der Eigentümergemeinschaft.
    Wie schaut euer Instandhaltungsfonds aus und wo liegt das Geld derzeit?

    Die Umlage der BK auf die einzelnen Parteien ist da die zweite Abrechnung.
    Und in dem Punkt glaube ich fast, dass das die neue HVW machen müsste.
     
  7. ja ist es leider nicht bisher. die alte hvw schaltet nach kündigung auf stur u macht gar nichts.

    lt neuer hvw ist die alte für die bk abrechnung zuständig
     

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