1. Hallo,

    ich habe gelesen, dass man die Pflegefreistellung auch stunden- oder tageweise in Anspruch nehmen kann.

    Ist es korrekt, dass dann bei Inanspruchnahme von 2 Tagen gleich die ganze Woche als verbraucht gewertet wird (regulär bei Vollzeit, 5 Tage-Woche Dienst)?
     
  2. Hibbel

    VIP

    Wenn du 2 Tage Pflegeurlaub verbrauchst bei einer 5 Tage Woche sind 2 Tage weg, nicht 5.
    Das würde ja den Sinn von Pflegeurlaub ad absurdum führen.
     
  3. Liselotte

    Liselotte Gast

    Genau so.
     
  4. Danke erstmal - sehe ich auch so. Kann das ein Arbeitergeber für sich selber anders entscheiden und ändern?
     
  5. Chania

    PLUS + VIP

    Nein
     
  6. Ginger

    VIP

    Also bei mir ist es so.
    Wenn jemand Teilzeit arbeitet (angenommen 20 Wochenstunden) und er/sie hätte an dem Tag wo Pflegefreistellung benötigt wird einen 12 Stunden Dienst, dann sind von den 20 Stunden (=1 Woche Arbeitszeit) eben 12 Stunden weg.
    Hätte diese Person am nächsten Tag einen 8 Stunden Dienst und wieder pflegefrei so wären quasi die ganze Woche (=20 Stunden) aufgebraucht.
    In Sonderfällen kann allerdings bei Kindern unter 10 Jahren eine zweite Woche Pflegeurlaub beantragt werden, ist allerdings good will des Arbeitgebers.
    Arbeitet jemand jetzt aber täglich und immer nur 4 Stunden, dann werden natürlich auch nur diese abgezogen.
    Es kommt also auch auf die Branche und den Arbeitsplatz an! (und darauf ob man regelmäßige Arbeitszeiten hat oder eben Wechseldienst/etc.)
     
  7. isbinnbeal

    isbinnbeal Gast

    Ich denke die zweite Woche ist nicht vom good will des AGs abhängig, allerdings darf sie nicht anschliessen an die erste soweit ich weiß, was tatsächlich wsl oft wegen good will wenn durchgewunken wird nehme ich an.
     
  8. Liselotte

    Liselotte Gast

    Nein, ist es nicht. Die zweite Woche ist bei kranken Kindern unter 12(!) ein gesetzlicher Rechtsanspruch. Sofern eine Neuerkrankung vorliegt.
     
  9. Hibbel

    VIP

    Genau das. Mit good will hat das nichts zu tun.

    Das mit unter 10 Jahren gibt es beim Anspruch auf Pflegefreistellung auf Grund der Begleitung eines erkrankten Kindes in ein Krankenhaus.
     
  10. Hallo!

    Es sind immer gleichbleibende Stunden, deswegen hatte ich das oben mit angegeben. Bei unterschiedlichen Stunden ist das logisch. Die AK hatte es auch so gesagt, dass §16 da gilt und nicht einfach vom Arbeitgeber geändert werden kann. Es wurde (auch ohne Erwähnung von der AK) dann nachträglich doch akzeptiert.
     

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