1. Barca84

    Barca84 Gast

    Hat damit jemand Erfahrung? Was ist der Vorteil zu einer gewöhnlichen Kündigung?
     
  2. Eusebius

    VIP

    Es ist eben ein Austritt, keine Kündigung, dh Du hast uU Anspruch auf Abfertigung, und auch etwaige Konkurrenzklauseln sind hinfällig.
     
  3. Mummy36

    Mummy36 Gast

    ich glaube ich hatte sowas...nicht bewusst, aber ich konnte mir die abfertigung auszahlen lassen, was angeblich sonst nicht möglich ist, wenn man in karenz geht.
    nach der karenz bin ich ganz normal in elternteilzeit wiedereingestiegen
     
  4. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Mutterschaftsaustritt ist nur ein anderes Wort für die Beendigung des Dienstverhältnisses. Wenn Sie danach beim gleichen Dienstgeber wieder eingestiegen sind, dann hatten Sie einen sehr geduldigen Dienstgeber. Wenn eine meiner Damen einen Mutterschaftsaustritt macht, dann kommt sie aber auch nicht mehr zurück, also ich nehme sie dann nicht mehr zurück.
     
  5. Liselotte

    Liselotte Gast

    Oder einer der froh ist, wenn er auf diese Art und Weise wieder eine Mitarbeiterin in die MVK gebracht hat.
     
  6. Lottie

    Lottie Gast

    Oder sie war schon MVK, hat sich die auszahlen lassen. Und der Dienstgeber erspart sich verpflichtenden Elternteilzeiten und Kündigungsschutz :)
     
  7. Mummy36

    Mummy36 Gast

    ich habe ganz offiziell meine schwangerschaft bekanntgegeben, musste in der 19. ssw in frühkarenz gehen, und war eben dieses eine jahr in karenz. den betrag, der in der mvk war, konnte ich mir auszahlen lassen. vor meinem wiedereintritt habe ich wieder alles offiziell bekanntgegeben und bin seither in elternteilzeit beschäftigt. von "mutterschaftsaustritt" habe ich bis dato noch nie was gehört.
    aber offenbar war es so etwas, da man sich ansonsten (wenn man in karenz ist) die abfertigung (in meinem fall "neu") nicht auszahlen lassen kann. war bei meinem mann so. der hat auch nachgefragt bei seiner vorsorgekasse als er in karenz war, aber die haben das nicht gemacht und sich auch gewundert, wie das bei mir gegangen ist :confused::cool:
     
  8. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Mutterschaftsaustritt heißt, man tritt auf Grund Mutterschaft aus dem Dienstverhältnis aus. Wenn man das spätestens zwei Monate vor Ende der Karenz macht, dann hat man Anspruch auf die Abfertigung. Früher war der Abfertigungsanspruch an ein mindestens fünfjähriges Dienstverhältnis inklusive des Wochenschutzes (wie das heute ist hab ich jetzt nicht gesucht) und diese zwei Monate vor Ende der Karenzzeit gebunden. Abfertigungsanspruch war die Hälfte des gesetzlichen Anspruches bis maximal drei Monatsentgelte.

    Bei Ihnen wird der Dienstgeber das Ende des Dienstverhältnisses gemeldet haben und bei Ihrem Mann nur das Ende des Entgelts. Und das Dienstverhältnis bei Ihrem Mann war weiterhin aufrecht. Was es bei Ihnen nicht war. Also hätte Ihr Dienstgeber nach Ende der Karenz bei Ihnen sagen können: Was wollen Sie hier?
     
  9. Mummy36

    Mummy36 Gast

    hmm...rein theroretisch vll....
    sie haben aber gesagt "wann kommst du endlich wieder, wir brauchen dich hier" :D
     
  10. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Ich sag ja, Sie hatten Glück. Bei mir hätten Sie nicht mehr kommen brauchen.
     
  11. Mummy36

    Mummy36 Gast

    wie gesagt ich habe nie bei meiner firma einen mutterschaftsaustritt gemacht, somit wäre es auch nicht so einfach gewesen mich loszuwerden

    genaugenommen hab ich das so gemeldet und wurde vom DG akzeptiert
    [FONT="]aufgrund der Geburt meiner Tochter am xxx nehme ich Karenz bis einschl.yyy in Anspruch. [/FONT][/COLOR][/I]
    [I][COLOR=black][FONT="]Das Ausmaß der Elternteilzeit werde ich rechtzeitig 3 Monate vor Dienstantritt bekanntgeben.[/FONT]
     
  12. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Da hat dann der Dienstgeber einen Fehler gemacht - warum auch immer. Zu Ihrem Vorteil!
     
  13. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

     
  14. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Wenn jemand bei mir kündigt, und ein Mutterschaftsaustritt ist defacto eine Kündigung, dann will der bei mir nicht mehr arbeiten und da such ich mir dann einen Ersatz und benötige die diese Dame nicht mehr.
     
  15. Mummy36

    Mummy36 Gast

    Vll ist die Möglichkeit der Auszahlung der Abfertigung der Grund für die Frage der TE

    Und wenn man die Absicht hat nach der Karenz wieder in die gleiche Firma zurückzukehren sollte man das ganze offen mit dem DG besprechen und es gibt vll doch eine Möglichkeit zur Rückkehr.
    Ich arbeite in einem großen Konzern und auch hier gibt es direkte Gespräche mit den zuständigen Personen, es gibt durchaus ausnahmeregelungen und Flexibilität (beiderseits) . Ich habe mir dadurch einen offiziellen Wechsel in der Elternteilzeit aufheben können der einem lt Gesetz zusteht und trotzdem Stunden ändern können. Ehrlich miteinander sprechen klappt meist am besten ;)
     
  16. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP

    obwohl ich mich da frage - grad bei einem großen Konzern ob da nicht einiges gemacht wurde was dir zwar jetzt zugute kommt aber dann im Endeffekt nur benefit für die Firma und die sich damit Schlupflöcher baut... denn gerade große Konzerne sind selten für flexible Lösungen für einen Mitarbeiter berühmt.
     
  17. Mummy36

    Mummy36 Gast

    Wir sind ein Konzern in familienhand, wir ticken da sicher Gsd anders ;)
    Welche Schlupflöcher meinst du? Wie gesagt es ging alles den offiziellen Weg so wie jede andere Frau das auch macht
    Der Benefit für Die Firma war dass ich sehr bald wieder geringfügig wieder zur Verfügung gestanden bin, ich habe dafür als Este Mitarbeiterin eine Sonderregelung hinsichtlich Home Office und zeitaufzeichnung bekommen , davon haben beide Seiten profitiert. Ich habe eine elternteilzeitregelung , also ich wüsste nicht was dabei schlecht für mich oder für die Firma wäre
     
  18. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Ein Vorteil für das Unternehmen wäre, dass Ihre Kündigungsfristen wieder von vorne anfangen.

    Gerade bei Firmen, und in Ihrem Fall bei einem Konzern, der in privater bzw. in Familienhand ist, ginge ich nicht davon aus, dass diese sehr sozial "arbeiten".
     
  19. Mummy36

    Mummy36 Gast

    Wie auch immer, da kann ich jetzt genügend Beispiele anführen und du würdest es eh nicht wahrhaben wollen. Deinem Text nach zu urteilen bist du das ja auch nicht
     
  20. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP

    normalerweise bedeutet ein Austritt in der Karenz dass die ununterbrochene Betriebszugehörigkeit nicht mehr gegeben ist und damit kein Recht auf Elternteilzeit besteht (ausser es bestünde eine Wiederanstellungsbestätigung). Eine Firma die das dann anbietet könnte eventuell zwar das ganze als Elternteilzeit gegenüber einem Mitarbeiter definieren aber ob das dann rechtlich genauso ist? Dann kommt man vielleicht am 8. Geburtstag drauf dass sie sagen "nö Vollzeit kannst dir abschminken du hast einen Teilzeitvertrag"...

    und nein nicht jede Frau kann dann einfach austreten und wiedereintreten weil das Risiko groß ist dass dann die Frau auf der Strecke bleibt und der Dienstgeber sich die Hände reibt. Da ware ich sehr vorsichtig wenn du das als gängige Praxis deklarierst...
     

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