Hallo, Ich habe immer wieder das Problem, dass die Kids am WE nicht zu ihrem Papa wollen! Manchmal kann ich sie überreden ... und manchmal gehts einfach nicht weil die große 10 Jahre Wein. Ähm wie ist das wenn ich diese WE Absage mit der Begründung das die Kinder nicht wollen?! Bis jetzt hat der Vater es so hingenommen .... aber jetzt zB in die Ferien wollen sie lieber zu Hause bleiben und er besteht darauf das sie kommen. Meinte schon öfters er soll das bitte mit Ihnen besprechen , anrufen und mit Ihnen reden wo das Problem liegt .... passiert aber nicht Was kann mir passieren wenn ich mich für die Kods Querstelle?!
Der KV könnte deine Erziehungsfähigkeit in Frage stellen und darauf aufbauend die AO für sich beantragen.
bis zum vollendeten 14. lebensjahr müssen sie. gewalt darfst zwar keine ausüben, aber du musst "positiv" auf sie einwirken. bis jetzt hab ich noch nicht rausgefunden, wie sich dieses "positiv einwirken" gestaltet, sollten die kinder jedoch weiterhin nicht zum papa wollen, wird wahrscheinlich dich die alleinige schuld treffen. väterrechte sind grad schwer in.
Ich sage oft: Papa vermisst euch und freut sich euch zu sehen. Vielleicht macht ihr ja was tolles Ich habe euch sehr oft, er sieht euch selten usw usw Aber sie sind nicht dumm.... und haben ihre persönlichen Gründe warum sie nicht hin wollen
ich weiß, dass kinder, auch wenn sie noch nicht 14 sind, nicht dumm sind. es gibt zwar ein ogh-urteil, wo man einem 12-jährigen zugestand, dass es über das kontaktrecht entscheiden konnte. aber das bedeutet auch, dass dieses 12-jährige kind durch ein gerichtsverfahren geschleppt wurde. wie alt sind deine kinder?
Stell dir einmal vor es ginge darum ob sie in die Schule gehen sollen oder nicht. Wenn nicht handfeste Gründe dagegen sprechen die Kinder der Obhut des Vaters zu überlassen, würde ich das erst gar nicht zur Option erklären. Ein Nichtbesuch war bei uns nur in direkter Absprache mit dem Vater möglich, wenn es gute Gründe dafür gab (z.B. Einladungen). Als ein Kind von dreien zum Vater gezogen ist, haben wir es genauso gehalten. Nicht immer haben die Kinder Lust hin- und herzupendeln und wir haben dem beiderseitig erst nachgegeben und die Wochendregelungen gelockert als sie in ihre Teens waren und sie ihre Wochenenden generell mehr mit Freunden als mit ihren Eltern verbracht hatten. Da waren sie aber auch schon reif genug, sich diese Zeiten selber zu organisieren und haben auch keine durchgehende Betreuung und Aufsicht benötigt.
Hmmm.... wenn meine 10 jährige Tochter vor mir steht und sagt: Ich will nicht zum Papa, ich bleib lieber alleine zu Hause, gehe zu Oma , frag eine freundin usw usw Weil sie sich dort nicht wohl fühlt, es ihrer Meinung nAch dort stinkt weil in den Wohnung geraucht wird, weil nichts unternommen wird, weil ihr die Freundin von ihm wichtiger erscheint als sie selber und vieles mehr ..... und sie Rott und Wasser heult . Dann kann ich sie nicht zwingen, schaffe ich nicht
rauchen in der wohnung ist nicht ok, eifersucht auf die "neue" eh verständlich. gibt es die möglichkeit eines gespräches mit deinem ex, wie man mit dem problem umgehen kann?
in dem fall würde ich mich mit dem kind zusammensetzen und ruhig besprechen, was sich bei den vaterbesuchen ändern müsste, damit es sich dort wohlfühlt (zb dass der vater während der besuchszeit draußen raucht und eine unternehmung pro wochenende stattfindet, evtl ohne die freundin) und daraus einen gesprächsleitfaden zurechtlegen. Als zweiten schritt dann ein Treffen zu dritt mit dem vater in angenehmer atmosphäre auf neutralem boden (zb bei einem Eis ) ausmachen und die anliegenden probleme besprechen. kinder und ihre bedürfnisse müssen ernstgenommen werden, und in dem alter kann man sie schon darin bestärken dass sie ihre bedürfnisse kommunizieren
Nicht einmischen, aber sie motivieren sich selbst zu artikulieren - am besten schriftlich um es zu dokumentieren - entweder schafft er es das Kind zu "überzeugen" oder nicht. -Fleur-
Gesprächsbasis leider gleich null - haben nur noch via Mail Kontakt und ja für ein persönliches Gespräch ist er nicht bereit. Habe es auch schon mit einer Mediatorin versucht aber er hat auf den Brief nie reagiert. Und per Mail habe ich ihm ohne vorwürfe einige Sachen bez Kinder geschrieben aber ich glaube es kommt nicht an
da kann ich gut verstehen, dass deine tochter nicht zu ihm will, wenn er sich benimmt wie ein gekränkter gockel und nicht wie ein elternteil, dem am herzen liegt wie es seinem kind geht. besteht er auf die besuche?
Naja bestehen, im ersten Jahr wurde oft abgesagt, jetzt geht es so halbwegs! Aber wenn zB die 9 jährige zum Geburtstag nur eine SMS bekommt wundert man sich auch.... Anrufe von seiner Seite kommen alle 7-10 Tage, Aufführungen, Sommerfeste, Elternsprechtage lässt er immer ausfallen.... tja und dann braucht man sich meiner Meinung nach nicht wundern
Ich möchte zu dem Thema auch eine Frage stellen: wenn ein 16jähriger sich dafür entscheidet, vorerst gar keinen Kontakt zu einem Elternteil mehr haben zu wollen, wie wird das gerichtlich bei vor mehreren Jahren vereinbarter geteilter Obsorge gehandhabt?
Vielleicht meint die Fragestellerin, dass in einem solchen Fall das Gericht die Obsorge neu festsetzen soll, eben nur der Elternteil, mit dem der 16-Jährige noch Kontakt hat?
Huch, das war in der Eile wirklich nicht besonders verständlich von mir formuliert. Genau, es geht um die Frage, ob die Obsorge gerichtlich neu geregelt werden soll oder ob es bei einem 16jährigen ausreichend ist, wenn er festlegt, dass er keinen Kontakt mehr möchte oder man dann eventuell mit einer Klage des betroffenen Elternteils rechnen müsste?
ein 16jähriger kann das sicher schon selber bestimmen. theoretisch könnte er in eine betreute WG gehen und beide eltern wären unterhaltspflichtig. sag ich mal.
Meiner Meinung nach kann es schon sein, dass der Elternteil zu dem der Kontakt abgebrochen wird dann klagt. Zu Obsorge gehört ja auch, dass man eine gewisse Verantwortung trägt, und die kann man nicht wahrnehmen wenn der Jugendliche den Kontakt verweigert. Ich würde also erwarten, dass in so einem Fall die Obsorge eigentlich neu geregelt werden müsste. Zum Kontakt gezwungen wird man mit 16 jedenfalls nicht mehr. Falls es das ist, was der andere Elternteil erreichen will, wird die Klage also ziemlich sicher nichts bringen. Auch die Dauer so eines Verfahrens muss man ja mit einrechnen. Wenn der Bub jetzt schon 16 ist, geht es gerade mal um eineinhalb Jahre oder so. Lohnt sich vermutlich kaum.
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