1. Taeubchen

    Taeubchen Teilnehmer/in

    Hallo,
    hab da mal eine Frage: Ich habe jetzt die letzte nötige MuKi-Untersuchung für die Beibehaltung des KBG machen lassen. Ich muss die gestempelten Vorlagen (die von der SS und Babyuntersuchungen) an die GKK schicken. Im Original nehm ich mal an.....

    Gibt es die € 145 (ATS 2.000,--) vom Finanzamt noch, wenn man diese Untersuchungen fertig hat?
    Bei meinem ersten Sohn, der im Jahr 2001 geboren ist, musste ich diese Vorlagen ans FA schicken, gibts das noch, wenn ja, reichen da Kopien?

    Danke euch
    Susi
     
  2. Fabs-2002

    Fabs-2002 Teilnehmer/in

    Also ich musste mit den Muki-Stempeln in die Andreasgasse zur GKK und sie dort abgeben!

    Meiner ist 2002 geboren und da gab es das vom FA nicht mehr!:mad:
     
  3. Jetzt muss ich mal ganz blöd fragen :cool: :

    Ich war am FA und die Auskunft dort war, dass es eben nur für die Kinder bis 2001 gegolten hat. Aus Schluß....da war keine Aussage, dass ich dies eben auf der KK einreichen muss?!?! :confused:

    Weiß da wer besser bescheid??

    Lg Sabine
     
  4. Taeubchen

    Taeubchen Teilnehmer/in

    Hallo,
    okay, dh. die 145,-- vom FA gibt es nicht mehr - :mad:

    Lies mal im Mutter-Kind-Pass nach, da steht drinnen, das du bis spätestens zum 18 Lebensmonat deines Kindes die Untersuchungsbestätigungen von den Untersuchungen in der SS und die Untersuchungen vom Baby dann beim Kinderarzt vorlegen musst.
    Tust du das nicht, halbiert sich das KBG ab dem 21 Monat.
    LG
    Susi
     
  5. Sigi1

    Sigi1 Teilnehmer/in

    Der Kinderarzt stempelt das ja ab. VORLEGEN / HINSCHICKEN musst Du die lt. 2 Seiten vom MUKI-Pass bis zum 18. Lebensmonat des Kindes an die GKK!
     
  6. bergie

    bergie perfekt unvollkommen
    VIP

    Ich habe die gestempelten Seiten PERSÖNLICH (ich trau' der Post nicht!!) bei der GKK abgegeben und am nächsten Tag (also so schlecht ist die Post dann wohl doch nicht;) ) war der Bescheid da, dass wir das normale KBG weiterbekommen!
     
  7. Eulalia

    Eulalia Teilnehmer/in

    Ich würds die Abschnitte auf alle Fälle vorher kopieren, auch wenn mans persönlich hinbringt - mein weis ja nie!
     
  8. meerschweinchen

    meerschweinchen Teilnehmer/in

    also ich hab einen Brief bekommen von der WGKK und die haben reingeschrieben, dass ich diese Abschnitte schicken soll, sonst bekomme ich kein KG mehr.
    Hab allerdings seither keinen Bescheid bekommen.
     
  9. Taeubchen

    Taeubchen Teilnehmer/in

    Hallo
    ich habe die Vorlagen auch vorher kopiert, werde sie allerdings "eingeschrieben" schicken. DAnn sollte nix passieren.
    LG
    Susi
     
  10. Sigi1

    Sigi1 Teilnehmer/in

    Habs auch vor ca. 3 Wochen persönlich abgegeben (Baden-NÖGKK), hab aber noch nix bekommen (eh auch vorher kopiert). Und als ich fragte, ob ich eine Bestätigung bekomme, hat mir die Dame gesagt, dass ich nix bekomme, nur eben das KBG weiter in der Höhe. :rolleyes: :confused:
     
  11. bergie

    bergie perfekt unvollkommen
    VIP

    Ich würde dich ja gerne beruhigen. Aber der Bescheid, den ich bekommen habe, sah schon sehr "offiziell" aus. Ruf' doch mal an! Besser einmal zu oft lästig sein, als dann durch die Finger schauen, sage ich mir halt!
     
  12. Sigi1

    Sigi1 Teilnehmer/in

    Ja, mach ich. Danke für den Hinweis ;) .
     

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