1. Miss-P

    VIP

    Hallo zusammen :wave:
    Darf ich mich gleich mit einer weiteren Frage an die Runde anschließen?
    Wenn ich für 12 Monate ea KbG beziehe (mein Mann geht nicht in Karenz od Papamonat),
    muss ich mich dann wirklich für die restliche Zeit, die ich in Karenz bleibe, bei ihm mitversichern?
    Wir haben schon versucht Licht ins Dunkel zu bringen, aber es ist irgendwie ein "Informationswirrwarr".
    Es sieht so aus, als müsste ich dann meine Pflichtversicherung in Höhe SEINER Bemessungsgrundlage zahlen? Kann das sein? Das wäre dann bei uns um einiges mehr als ich bisher selbst gezahlt hab während meiner Arbeitszeit? :confused:

    Danke schon mal für eure Antworten und liebe Grüße
    Miss
     
  2. Bebicat

    VIP

    Ja, du musst dich bei deinem Mann mitversichern.
    Im Normalfall ist das aber kostenlos. Zumindest bei den GKK. Hast du schon bei der Versicherung deines Mannes nachgefragt?
     
  3. Geht das überhaupt, dass du alleine für 12 Monate einkommensabhängiges KBG beziehst? Meines Wissen nach bekommt ein Elternteil es nur für max. 10 Monate. 12 Monate gehen, so weit ich weiß, nur, wenn sich beide Elternteile abwechseln, also zB 10 Monate die Mutter und 2 Monate der Vater.
     
  4. Miss-P

    VIP

    Ja, einkommensabhängiges KBG bezieht man bis zum 12. Lebensmonat des Kindes wenn nur 1 Elternteil in Karenz geht.

    Auf der hp der WGKK steht, dass es beitragsbefreite Gruppen gibt, zb "Ehepartner die sich der Kindererziehung für Kinder bis 18 Jahre im gemeinsamen Haushalt widmen".
    Ist halt die Frage, ob das auch für die vereinbarte Karenzzeit mit dem Arbeitgeber gilt, oder eher für Hausfrauen gedacht ist, die nicht wieder ins Berufsleben einsteigen? Das ist ein bissl schwammig formuliert find ich.
     
  5. Arica

    Arica Teilnehmer/in


    davon aber 2 Monate Wochengeld und 10 Monate eaKBG, oder?
     
  6. Miss-P

    VIP

    ja, ich glaub 8 Wochen jeweils vor- und nach der Geburt und anschließend dann das KBG.....
     
  7. Elvira

    VIP

    Gilt auch für Hausfrauen zwischen erstem und zweitem Geburtstag des Kindes
     
  8. vestebeli

    vestebeli Teilnehmer/in

    Ich hab da mal eine Frage.

    Man kann aber schon das ea KBG beziehen für 12 Mo (also 8 Wochen Wochengeld und 10 MO KBG), aber für 2 Jahre in Karenz bleiben.. ich frag so blöd,weil irgendwie verwirrt mich meine Recherche mehr, als das sie mir hilft :eek::eek:

    Heißt aber auch, dass ich mich nach 12 Monaten mit meinem LGF mitversichern muss??

    Defakto wäre unser Plan der, dass ich das ea KBG in Anspruch nehme, aber dann 2 Jahre zu Hause bleibe.

    Danke für eure Hilfe von der planlos Front :wave:
     
    vestebeli, 20. Januar 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2017
    #28
  9. Miss-P

    VIP

    Hi :)
    Also- die Dauer des KBG-Bezuges muss nicht ident sein mit der Karenzzeit, die du mit deinem Arbeitgeber vereinbarst.

    Ich mach es ganz genau wie du- ich beziehe eaKbg für rd 12 Monate und bleib dann noch bis zum 2. Geburtstag des Zwergs daheim. Durch die Beendigung des KBG-Bezuges endet dein Versicherungsanspruch, weshalb du dich bei deinem Mann/LG mitversichern solltest.
    (Kosten sind je nach KK unterschiedlich).

    LG Miss
     
  10. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Bitte bei welcher Krankenkasse kostet es etwas, den Ehepartner und das gemeinsame Kind mitzuversichern, wenn der Partner (also, simma ehrlich, üblicherweise die Mutter) mit dem Kind in Karenz ist?
    Ich bin grad erstaunt, dass es das gibt, möchte es aber gerne wissen.
     
  11. vestebeli

    vestebeli Teilnehmer/in

    Hab da etwas gefunden zu dem Thema.
    Man ist ja grundsätzlich nur Kranken und Pensionsversichert, solange man das Kinderbetreuungsgeld bekommt. Ist man länger als diese Bezugszeit in Karenz, ist man nicht mehr versichert ..

    Möglichkeiten:
    1. geringfügige Beschäftigung mit einer §19a Versicherung (ca.53,10 € monatl.) und du bist in allen Spaten der SV versichert und zahlst auch Beiträge ein (auch PV)

    2. Mitversicherung beim Ehegatten oder Lebensgefährten (kostenfrei) jedoch nur krankenversichert (keine PV Beiträge).

    solltest du Alleinerziehend sein dann bleibt nur Punkt 1 übrig ;-(

    (keine Gewähr auf diese Daten - habe ich selbst nach Google Suche so gefunden)

    Aber ich hoffe es kann fürs erste weiterhelfen.
     
  12. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Naja, für die ersten (maximal) 4 Jahre Kindererziehung wird aber ein fiktives Einkommen für die Pensionsversicherung mitgerechnet, und zwar gar nicht so wenig (2017: EUR 1.776,70 monatlich).
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/27/Seite.270215.html
    Was man dazuverdient, wird natürlich noch draufgerechnet.

    Aber Alleinerzieherinnen müssen natürlich eh versicherungspflichtig arbeiten gehen, sonst geht sich's schlecht aus... :(
     

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