1. tondy

    VIP

    Wir haben schon im Sommer einen Skiurlaub ab 8.12. gebucht. Wir machen das jedes Jahr. Bisher war der Fenstertag vor oder nach dem 8.12. immer schulautonom frei. Jetzt habe ich mit Schrecken festgestellt, dass der 9.12. an unserer Schule nicht frei ist. Was tun? Aus wichtigem Grund wäre der freie Tag ja wohl kein Thema. Aber ein Urlaub? Wie sieht das rechtlich aus?
     
  2. Cash

    VIP

    entweder das kind an dem tag krank melden oder das dilemma im vorhinein mit klassenlehrerin/klassenvorstand besprechen, die kann das kind für einen tag auch ohne rücksprache mit der direktion beurlauben.

    ich persönlich würde den ehrlichen weg gehen und glaube nicht, dass das ein großes problem ist.
     
  3. Elaine

    VIP

    Bei meiner Tochter gibt es dafür ein Formular "Antrag auf Freistellung". Dieses füllt man aus, gibt man dem KV ab und der genehmigt das dann.

    Haben wir erst vor kurzem gemacht, da ich mit ihr im Mai nach Edinburgh fliege und da auch einen Tag schulfrei beantragt habe.

    LG Ela
     
  4. SanjaM

    VIP

    ich würds auch mit der lehrerin besprechen und so schildern wie du geschrieben hast: schon im vorfeld gebucht, da du fix damit gerechnet hast, dass der tag frei ist.
    sonst "zwingst" du dein kind quasi zum lügen... (naja nicht direkt, aber blöd kanns schon sein)
     
  5. Esira

    PLUS + VIP

    Krank melden würde ich das Kind auf keinen Fall. Das geht immer schief.

    Ganz einfach mit der Lehrkraft sprechen. Einen Tag kann auch der KV freigeben. Es würde mich sehr wundern wenn sie dies nicht machen würde. Was an dem Tag gemacht wird sollte aber natürlich vor- oder nachgearbeitet werden.
     
  6. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Normalerweise geht das ganz unproblematisch mit Antrag bei der Direktorin/dem Direktor. :)
     
  7. Esira

    PLUS + VIP

    Wegen einem Tag musst gar nicht zum Direktor. KV reicht.
     
  8. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Stimmt, danke. Bei uns warens 2 Tage, daher war die Direktorin zuständig.
     
  9. Radium

    PLUS + VIP

    bis zu 3 tagen kann der klassenlehrer "freistellen", darüberhinaus die direktion.
    unser kind begleitet uns ab und an auf kongresse ins ausland und ich hab bis jetzt immer einfach ein formloses schreiben an die lehrerin gerichtet mit der bitte um freistellung.

    nachdem sich kinder in der schule sicher über urlaub etc unterhalten und der lehrer das evtl mitkriegt würd ich die lügen-variante definitiv nicht in betracht ziehen.
     
  10. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
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    Der KV kann bis zu einem Tag die Erlaubnis geben, darüber hinaus muss es von der Direktion genehmigt werden - ist gesetzlich so geregelt. Eigentlich muss es eine ordentliche Begründung für die Beurlaubung geben, Urlaub, Stornogebühren für Urlaub etc. zählen hier nicht dazu.

    Wenn es mal eine Ausnahme ist, dann wird ein KV (bzw. die Direktion) sich da auch nicht querlegen, kommt es öfters vor, sollte der KV hier dann schon korrekt agieren.

    Eine Krankheit vorschieben wäre auch nicht mein Fall. Das kann nach hinten losgehen und ich muss ehrlich sagen, passt für mich auch nicht mit der Wertevermittlung bei Kindern zusammen.
     
  11. Radium

    PLUS + VIP

    danke für die aufklärung, mir wurde gesagt bis zu 3 tagen machts der klassenlehrer.
    begründung in unserem fall ist, dass es verpflichtete fortbildungen sind und beide elternteile im ausland sind und das kind nicht allein zu haus bleiben kann. haben das bis jetzt 2 mal und jetzt dann das dritte mal so gemacht.

    hab allerdings jedesmal höflich formuliert dass mir vollkommen klar ist, dass das eine ausnahme ist und nicht monatlich stattfindet.
     
  12. Elaine

    VIP


    Die KV hat sich da überhaupt nicht dagegen gestellt, im Gegenteil sie hat sich sogar für meine Tochter gefreut. Ich habe so eine Freistellung allerdings auch noch nie zuvor in Anspruch genommen. Zu meiner Schande muss ich aber gestehen, dass ich auch vorher schon den Flug gebucht und erst danach um Freistellung gebeten habe.
     
  13. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP


    Ich hab keine Ahnung ob ein Landesschulrat das als ausreichenden Grund ansehen würde und ich denke der Klassenlehrer hat Erlaubnis der Direktion eingeholt und nicht seine Kompetenzen überschritten. Landesschulräte sehen es gar nicht gerne wenn Schulen hier, über die sowieso gegeben Möglichkeiten, Ausnahmen machen.

    Es gibt Schulen die da keinen Spielraum mehr geben und die Bewilligungen werden nur bei triftigen Gründen erteilt und auch nicht mehrmals pro Schuljahr.
     
  14. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Was passiert mit dem Kind im Ausland, wenn beide Elternteile auf einer verpflichtenden Weiterbildung sind? Durch die verpflichtende Weiterbildung werden die Eltern ja das Kind nicht betreuen können - oder?
     
  15. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Muss er nicht, kann er aber. Es wird wohl auch darauf ankommen, wie oft es bei den einzelnen Schülern, in einer Klasse bzw. dieser Schule vorkommt, die Leistungen des Schüler können dabei auch eine Rolle spielen.
     
  16. ma306

    ma306 Aktive/r Teilnehmer/in

    Ich würde da nicht lange fragen.
    Bei uns braucht man keine Entschuldigung oder so, man sagt, wenn man höflich sein möchte, einfach in der Früh Bescheid und gut ists. Ich habs immer sehr offen formuliert.

    Unser Haupturlaub liegt aus beruflichen Gründen immer in der Schulzeit, das wird sich auch nicht ändern.
    Ich habe da bisher ebenfalls nicht lange nachgefragt und werde es dieses Schuljahr wieder so machen.
    Die Schulsachen kommen mit und wir arbeiten in den Büchern weiter. Ich schaue nur drauf, dass wir möglichst wenige Schultage brauchen, sprich ich nutze die langen Wochenenden und dehne noch ein bissl aus.
     
  17. Bussibaer

    VIP

    Da haben wir ja Glück, dass wir in NÖ wohnen, da ist der 9. Dez heuer ein vom Landesschulrat gesetzlich verordneter schulfreier Tag ;).
    Ich würde auch ganz einfach mit der Lehrerin reden, aber auf jeden Fall nicht irgendeine "Ausrede" oder gar Krankheit vortäuschen. Das würde ich schon allein aus Rücksicht auf mein Kind nicht machen. Wir haben unseren Sohn letztes Jahr auch mal an einem Freitag nach einem Feiertag entschuldigt, weil wir ins Legoland gefahren sind. Die Lehrerin hat sich für ihn gefreut :)
     
  18. Da zeigt sich wieder mal die unglaubliche sinnhaftigkeit der schulautonomen tage :boes:
     
  19. tondy

    VIP

    Ein Tag pro Schuljahr? Einmal hatten wir schon eine Freistellung, damals aber mit triftigem Grund (Begräbnis) Jetzt wärs also der zweite Tag. Oder kommt der Direktor bei 3 im Stück ins Spiel?
     
  20. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    So einen Rat find ich einen Witz. Was heißt nicht lange fragen? Es ist um die Erlaubnis ANZUSUCHEN und wenn diese nicht erteilt wird, dann hat man Pech gehabt und sind es mehr als 3 Tage hat dies der Landesschulrat zu bewilligen.
    Offensichtlich gibt es immer noch Schulen die da einen sehr lockeren Umgang haben, was natürlich wieder irgendwann dazu führen wird, dass man einen noch strengeren Rahmen schaffen wird und hoffentlich die Strafen für Schulschwänzen noch (viel) höher ansetzt.

    Es gibt in Österreich viele Eltern die Beruf, Urlaub und Ferien unter einen Hut bríngen - die haben offensichtlich alle eine besondere Gabe.
     

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