1. Amira

    Amira Gast

    Sagts einmal ist das normal, bzw. überhaupt rechtens - mein Sohn hat jetzt über den Herbstferien 12 Seiten Rechenaufgaben bekommen! :eek:

    Ich mein, ich nehme mir in den Urlaub auch nicht meine Job mit nach Hause! :mad:
     
  2. Sommerregen

    Sommerregen Teilnehmer/in

    Muss er alles machen? Oder ist es eine freiwilige HÜ? Hat er etwas nachzuholen? Haben alle Kinder diese 12 Seiten bekommen?
     
  3. Amira

    Amira Gast

    Die ganze Klasse hat 11 Seiten + 6 zusätzl. (freiweillig) Seiten.
    Nein, er hat nichts nachzuholen.

    9 hat er bereits gemacht, die letzten 2 habe ich ihm jetzt erlassen!
    Wenn der Lehrer ein Problem damit hat, soll er mich anrufen.
     
  4. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Schulunterrichtsgesetz § 17 Absatz 2:

    Zur Ergänzung der Unterrichtsarbeit können den Schülern auch Hausübungen aufgetragen werden, die jedoch so vorzubereiten sind, daß sie von den Schülern ohne Hilfe anderer durchgeführt werden können. Bei der Bestimmung des Ausmaßes der Hausübungen ist auf die Belastbarkeit der Schüler, insbesondere auf die Zahl der Unterrichtsstunden an den betreffenden Schultagen, die in den übrigen Unterrichtsgegenständen gestellten Hausübungen und allfällige Schulveranstaltungen Bedacht zu nehmen. Hausübungen, die an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen oder während der Weihnachtsferien, der Semesterferien, der Osterferien, der Pfingstferien oder der Hauptferien erarbeitet werden müßten, dürfen - ausgenommen an den lehrgangsmäßigen Berufsschulen - nicht aufgetragen werden.

    Die Frage ist jetzt, wie weit fallen Herbstferien in diese Bestimmung, denn angeführt sind sie hier nicht - und noch sind die Herbstferien nicht österreichweit geregelt - in Wien gibt es sie bspw. nicht.

    An sich sind Ferien als solche zu sehen, und müssten mE HÜ-frei sein.
     
  5. Elaine

    VIP


    Hm Anhand des Gesetzestextes müssen dann halt solche Aufgaben schon am Freitag erledigt werden .. oder? Also bei uns ist HÜ übers WE eigentlich immer üblich und meist auch in den Ferien. Ich persönlich hab aber kein Problem damit.
     
  6. lucy777

    lucy777 Gast

    du beherrschst aber die fertigkeiten, die du für deinen job brauchst und musst sie nicht erst eintrainieren.
    das wird bei kindern in der 3.VS-klasse noch ein wenig anders sein.

    aber wenn dein sohn alles kann, alles eingeprägt hat und sattelfest ist, kannst du ihn ja ruhigen gewissens mit dem hinweis auf das gesetz und den unerledigten übungen in die schule schicken.

    wenn nicht - na dann wirst du nie notwendigkeit des wiederholens verstehen und der lehrkraft dankbar sein, dass sie die "böse" ist und du ihn nicht zum üben nötigen musst.
    wenn du ihn allerdings jetzt schon dabei unterstützt, im erarbeiten und festigen des lernstoffes eine zumutung zu sehen - dann wünsche ich viel vergnügen, wenns dann anspruchsvoller wird.....:D
     
  7. Amira

    Amira Gast

    Ich denke ich verstehe schon ein bisserl etwas von der Materie, ich habe bereits 2 erwachsene Kinder die ihre Schulzeit schon einige Jahre hinter sich haben. :cool:

    Ich finde Ferien für die Kinder wichtig, gegen "etwas" Stoff in den Ferien habe ich nichts einzuwenden, aber sicher nicht über 300 Rechnungen! :eek:
     
  8. lucy777

    lucy777 Gast

    du hast was dagegen oder dein kind?

    ist er sattelfest im rechnen?

    was sind das für rechnungen?

    mit den zwei erwachsenen kindern kann ich auch mithalten.
    drum weiß ich auch, wie wichtig wiederholen ist - und dass ein paar rechnungen am tag kein drama sind.
     
  9. Milchreis

    Milchreis temporärer Größenwahn
    VIP

    Meiner 1. VS hatte jede Menge Lese HÜ (sämtliche Leseblätter hatte er mit zum Üben) und einen Steckbrief mit uns Eltern ausarbeiten für ein Integrationsfest.

    Lese HÜ haben "wir" erledigt. Sohn liest gerne und die "paar" Minuten am Tag (naja, 30 Minuten auf 2-4 mal am Tag). Somit kein Problem. Den Steckbrief haben "wir" nicht geschafft. Wir waren unterwegs und ein paar Tage auf Urlaub. Ich schreibe aber noch einen Brief, schließlich war es ja mein Zeitmangel, nicht der vom Zwerg.

    Achja: Die tollen Herbstferien gibt es ja nur im Bundesland Salzburg. Keine Ahnung ob in diesem Fall das Bundesgesetz gilt.
     
  10. karin76

    VIP

    Und, was es noch zu bedenen gibt: Ist die HÜ wirklich von Freitag bis Montag auf - oder vielleicht schon von Donnerstag, oder aber auch erst bis Dienstag?
    Damit würde das Gesetz ja auch umgangen.

    Welche Art von Rechnungen war es eigentlich? Komplizierte Sachaufgaben oder 1x1 zu wiederholen? Auch das würde m.M. einen Unterschied machen.

    l.G.
    Karin
     
  11. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Die Frage ist halt nur, wozu gibt es Gesetze, wenn darauf nicht Rücksicht genommen wird/werden soll oder muss?

    Das wäre dann dasselbe, wenn es zwar ein Gesetz gibt, das den Urlaub eines Arbbeitnehmers regelt, er aber dennoch im Urlaub einen gewissen Teil der Arbeiten zu verrichten hat - und das ist unabhängig davon, ob man es schon kann oder nicht.

    Die Ferien wurden zur Erholung der Kinder geschaffen, und keiner kann einen Elternteil zwingen, den Urlaub so zu verbringen, dass die Kinder ausreichend Zeit haben, ihre Hausaufgaben zu machen.

    Was, wenn ich die Herbstferien nutze, um einen Auslandsurlaub zu genießen, weil das eben derzeit (noch) nicht zur Hauptsaison zählt und daher entsprechend günstiger ist?
    Ichhätte auch keine Lust, im Urlaub darauf achten zu müssen, dass die Zeit so geplant ist, dass es meinem Kind tagsüber möglich ist, gesetzeswidrig aufgegebene Hausaufgaben zu erledigen.
     
  12. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Hausübungen dürfen am Freitag aufgegeben werden, sofern diese am Freitag erledigt werden können.
    Das Pensum darf nicht höher sein, als innerhalb der Schulwoche täglich aufgegeben wird, bspw. von Montag auf Dienstag.
     
  13. lucy777

    lucy777 Gast

    über diese herbstferien sind wahrscheinlich die lehrer am unglücklichsten - nach 9 wochen sommerferien sind die kinder kaum eingewöhnt, gibts schon wieder eine unterbrechung.

    wie gesagt, das ist einstellungssache. einstellung zum lernen an sich.
    muss eh jeder wissen, was er den kindern vermitteln will.
    und wenn das kind - wie ich schon sagte - eh super mitkommt und keine probleme hat, na dann halt die aufgaben ignorieren.
     
  14. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Ob sie nun sinnvoll sind, oder nicht steht auf einem anderen Blatt Papaier - Tasache ist, dass durch diese Herbstferien, die nächsten Sommerferien in Salzburg um eine Woche gekürzt werden - und damit finde ich Hausaufgaben gesetzeswidrig.

    Es geht nicht darum, ob ein Kind gut mitkommt oder nicht - ob in den Ferien geübt wird oder nicht, muss Entscheidung der Elten bleiben und darf nicht durch Lehrer beeinflußt werden.
    Sobald Lehrer verbindliche Hausaufgaben in den Ferien gibt, und diese nicht gemacht werden, kann das Auswirkungen auf das Zeugnis haben - und das könnte manch 4-Klässler den Einstig ins Gymnasium vereiteln.

    Die Lehrer sollen sich bei ihrer Landesfürstin beschweren, aber ihre Frust nicht an den Kindern auslassen.
     
  15. LucieB

    LucieB Grinch
    VIP

    Das stimmt so nicht, die Sommerferien werden nicht gekürzt und genaugenommen sind es auch keine Herbst"ferien", sondern zwei schul"autonome" Tage und zwei mal ein Zeitausgleich; in Salzburg werden an den beiden Dienstagen nach Ostern und Pfingsten unterrichtet.

    Insofern kann da auch der Gesetztestext bezüglich der HÜ und Ferien nicht greifen.
     
  16. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Ich habe es aus diesem Artikel:
    Zusätzliche Ferienwoche im Jahr 2010 - oesterreich.ORF.at

    Also wenn an den Dienstagen nach Ostern und Pfingsten unterrichtet wird, dann muss der Gesetzestext erst recht greifen, denn an diesen Tagen haben die anderen Bundesländer Ferien und somit darf an diesen Tagen keine HÜ aufgegeben werden - in Salzburg ist es eben "verschoben" und gilt als Ausgleich für Ferientage, die andere Bundesländer an anderen Tagen haben, und dort aufgabenfrei sind.

    Wäre es eine zusätzliche Ferienwoche, könnte man darüber diskutieren, aber wie es sich jetzt darstellt nicht.

    Wie kommen die Salzburger Kinder dazu, an "Ersatz-Ferientagen" HÜ machen zu müssen, Dienstag nach Ostern und Pfingsten in die Schule zu müssen, während die Kinder der anderen Bundesländer an diesen Tagen nach Ostern und Pfingsten schulfrei und gesetzlich aufgabenfrei haben?
     
    anroma, 3. November 2010
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Dezember 2018
    #16
  17. minnimaus

    VIP

    @anroma
    Bevor ich das mit der Lehrerin ausdiskutiere, rechne ich eher die 300 Rechnungen für mein Kind:D
     
  18. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    An sich ja, wobei die ergebnisse dennoch das Kind schreiben muss.

    Ich stelle mir aber nur die Frage, wie man das handhabt, wenn man diese Woche tatsächlich für einen Auslandsurlaub nützt?
     
  19. minnimaus

    VIP

    GsD war ich noch nie in der Situation, denn meine Kids haben/hatten auch an schulautonomen Tagen (wie letzte Woche) keine HÜ und wir konnten immer in Ruhe verreisen - sofern wir gleichzeitig frei hatten:rolleyes:.
    Ich würde mit der betreffenden Lehrkraft sprechen und um Verständnis bitten, dass echt keine Zeit dafür war - und vielleicht auch halbherzig anbieten die Rechnungen nachzumachen-aber da bin ich mir nicht sicher. Ich lass mir einreden, dass das Einmaleins geübt werden muss oder Englischvokabel gelernt oder auch etwas zum Lesen aufgegeben wird, sogar dass man die Zeit ausnützt um z.B. ein Referat auszuarbeiten, aber 300 Rechnungen in der 3. VS?
     
  20. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Die 300 Rechnungen sind an sich durchschnittlich gesehen, das normale Wochenpensum an Schultagen, die Sohn neben Deutsch auf bekommt - mal da mehr, mal dort mehr - diese Woche war in Deutsch wesentlich mehr HÜ als in Mathe.

    In der 3. Klasse kann noch nicht viel passieren, wenn die Lehrkraft wegen der fehlenden HÜ nach Ferien eine schlechtere Note verteilt, aber wie ist das dann nächstes Jahr, wenn genau dieselben Kinder das Halbjahreszeugnis für die weiterführende Schule brauchen?

    Der Lehrkraft müsste klar sein, dass sie eigentlich gegen das SchuUG verstoßt, hat aber die Kinder quasi fest in der Hand - eigentlich müssten sich alle Eltern dieser Klasse zusammentun und die HÜ der Ferien dem Schulinspektor übergeben.
     

Diese Seite empfehlen