Wenn man umzieht, in einen anderen Bezirk, muss man dann das Kind aus der Schule raus nehmen? Oder gibt es eine Möglichkeit, dies zu umgehen? Mein Großer hat im Herbst mit der Schule begonnen. Es geht ihm echt gut, worüber ich sehr froh bin, denn er ist ein sehr quirliger und aufgedrehter, und die Lehrerin kann damit sehr gut umgehen und hat ihn gut "im Griff". Die meisten Lehrer würden ihn wahrscheinlich einfach als schlimm abstempeln. Es gefällt ihm sehr gut und er hat sich gut eingelebt. Er ist jemand, der sich mit Veränderungen nicht grad leicht tut. Aus diesen Gründen würde ich ihn trotz Umzug in der jetzigen Schule lassen, geht das? Danke für eure Antworten!
also soviel ich weiß, ist nur bei der erstanmeldung die wohnadresse relevant. nachher kannst umziehen wie du willst und musst dein kind nicht umschulen.
Ich hab einen Schüler, der ist nach NÖ gezogen und wollte unbedingt in unserer Klasse in Wien bleiben. Seine Wohngemeinde war einverstanden und damit ging es.
Eine Freundin von mir wohnt in der "neuen" Gemeinde und wollte gerne, dass ihre Tochter in Villach zur Schule geht. Da hat sich die Wohngemeinde gesträubt und sie hätte das "Schulgeld" selber zahlen müssen. Sie hat die Kleine dann bei ihren Eltern in Villach Hauptwohnsitz gemeldet, anders wärs nicht gegangen. War aber eben vor Schuleintritt... Wenns natürlich so wäre, dass es nur zählt, wo man zu Schuleintritt wohnt, dann wärs super... denn momentan wohnen wir ja noch in Villach.
Ist absolut kein Problem. Wir sind kurz nach Beginn der 2 Kl VS nach NÖ gezogen. Tochter blieb in der Schule, war vollkommen egal. Schule der Gemeinde wollte nur eine Schulbesuchsbestätigung aufgrund der Schulpflicht. Die muss ich nun jedes Jahr von der Direktion abzeichnen lassen. That´s it. Sohnemann kann, wenn er schulpflichtig ist, leider nicht in diese Schule gehen, da wir ja in NÖ wohnen. Egal ob Geschwisterkind oder nicht. Wichtig ist der Wohnort zum Zeitpunkt der Anmeldung!!! Lg
So, war heute mal in der Schule nachfragen... schaut schlecht aus... das laufende Schuljahr könnte er noch in der jetztigen Schule fertig machen,aber mit nächstem Schuljahr müsste er in die neue. Die neue Gemeinde sträubt sich da nämlich sehr dagegen... Die einzige Möglichkeit die ich hätte, wär ihn hier bei meiner Mutter Hauptwohnsitz zu melden.
Bei uns gibt es irgendwo im Gesetz eine Stelle, wonach das Kind das Recht hat die Schule an dem Standort zu beenden, an dem es begonnen hat. Nachdem dies aber ein Landesgesetz ist, müsstest du eures durchlesen, oder beim Landesschulrat nachfragen. (ich hoff du verstehst was ich mein)
@eidechse: hab heute auch mitm Landesschulrat und Bezirksschulrat telefoniert... leider gibt es bei uns so ein Gesetz nicht... Aber auch hier die Empfehlung:"meldens ihr Kind halt hier weiterhin Hauptwohnsitz.machen viele..." na super dann sollens diese blöden Schulsprengel einfach aufheben...
Wir haben unsere Große auch zu meinen Eltern umgemeldet, nachdem unsere Gemeinde uns so überaus nett behandelt hat Bei der Kleinen würde ich (falls es nötig ist) überhaupt nicht mehr fragen und sie gleich ummelden. Lg Ela
Und wie machst du das mit FBH? Beziehst du sie selber weiterhin, oder deine Mutter? Naja und wenn ich Pech hab,kriegt der KV mit,dass der Kleine nicht mehr bei mir gemeldet ist und macht mir die Alimente strittig... Ma ich sags euch,das ist zum ärgern
Also ich bekomme nach wie vor die FBH und es hat noch keiner nachgefragt. Auch sehr viele Nachbarn von uns haben seit Jahren keine Probleme damit. Das mit den Alimenten ist natürlich eine andere Sache. Lg Ela
So hab zumindest mal mit meiner Mutter geredet, für sie wärs kein Problem. Ist wenigstens schon mal was... Und wegen Alimente werd ichs halt nicht an die große Glocke hängen. Außerdem hat er seinen Lebensmittelpunkt ja eindeutig bei mir lg
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