1. tondy

    VIP

    Es hat sich unbemerkt einiges geändert. Das AMS verlangt neuerdings als Deutschnachweis ein Zertifikat eines zertifiziert Institutes (ÖSD, Goethe Co). Uni Abschlüsse in Deutsch Lehramt u. dgl. werden nicht anerkannt. Damit verteuert und verzögert sich die Aupairprozedur.

    Zudem ist seit 2017 der 8 bzw. 16 stündige Babysitterkurs für die steuerliche Absetzbarkeit nicht mehr ausreichend. Es muss ein viel teurerer Kurs über X Stunden belegt werden.
     

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