1. Nikipedia

    Nikipedia Teilnehmer/in

    In der SuFu find ich leider nichts.

    Eventuell werde ich in frühzeitigen geschickt (neurologisches problem).

    Nur war ich im februar drei wochen (inkl. KH aufenthalt) und im März eine woche in krankenstand.

    Das wochengeld wird ja aus den letzten drei gehältern berechnet und dementsprechend habe ich die letzten zwei monate weniger gehalt bekommen und musste mein krankengeld bei der bva einreichen.

    Mein mutterschutz beginnt am 2.7.

    Wie ist das jetzt falls man mich in den frühzeitigen schickt? Ich habe gehört das in diesem fall nur eine pauschalvariante gewählt werden kann. Stimmt das?
     
  2. Nairobi

    VIP

    Also ich war im Krankenstand und würde anschließend in den vorzeitigen Mutterschutz geschickt (25. SSW, ebenfalls ein neurologischer Grund) und habe problemlos das eaKBG bekommen. Bei wir war der Akrankenstand allerdings recht kurz und ich ha kein Krankengeld, sondern halt die Entgeltfortzahlung bekommen. Am besten direkt bei der GKK anrufen, die sind ja fürs KBG zuständig.
     
  3. brenni75

    brenni75 Auf ein Neues

    Wenn Du gesamt mehr als sechs Wochen Krankenstand zusammen hast und auch schon Krankengeld von der KK bezogen hast, kannst Du kein eaKBG mehr beantragen und nur noch Pauschalvarianten wählen. Sonst ist es aber kein Problem
     
  4. Nikipedia

    Nikipedia Teilnehmer/in

    Danke euch beiden!

    Ich hab jetzt bei der bva angerufen und die auskunft erhalten es sei egal weil das eakbg vom wochenengeld berechnet wird und das wochengeld mit dem einkommen gleichgesetzt wird.

    Ich hab halt immer angst dass dann im nachhinein heisst: na das stimmt gar nicht, das habens falsch verstanden, das gilt aber nur wenn stichtag, pipapo...
     
  5. selbstbest.geburt

    selbstbest.geburt Aktive/r Teilnehmer/in

    nicht vergessen, wenn du in den vorzeitigen Mutterschutz gehst, werden die letzten 3 Monate vor diesen herangezogen; dh zB wirst du Ende April freigestellt, gelten die Monate Jän bis März.

    Gehst du mit 2.7. in den Mutterschutz werden die Monate April bis Juni herangezogen.

    Falls du aufgrund des Krankenstandes nicht auf ein volles Gehalt gekommen sein solltest.

    lg
     
  6. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Tut mir leid, da erzählt dir die bva einen blödsinn. In den sechs Monaten vor Beginn des Mutterschutzes muss es ein aufrechtes Dienstverhältnis gegeben haben. Bei Bezug von 100% Krankengeld ist das nicht mehr gegeben (ich weiß, klingt schwachsinnig, ist aber so), selbst wenn das Dienstverhältnis arbeitsrechtlich noch aufrecht ist. Wichtig ist, dass du vom Dienstgeber noch eine Weiterbezahlung hast, dann gehts in Ordnung (du bekommst ja zuerst 50% Krankengeld, erst nach 4 Wochen fängt dass 100% ige an.)
     
  7. Nikipedia

    Nikipedia Teilnehmer/in

    Naja was anderes als du hat sie mir ja auch nicht erzählt. Weder war ich 6 wochen in stand noch hab ich 100 oder 50% des krankengeldes erhalten.

    Ich hab jetzt gschaut grad. Im krankenhaus war ich ende jänner demnach war ich die ersten märzwochen 1,5 bis 2 wochen im stand. Muss heut mal genau schauen vielleicht wars auch weniger. (Hab aber nie weniger als ein dreiviertel vom gehalt bekommen. Im feb. Is sowieso meist weniger weil weniger tage)
    Zur wochengeldberechnung habe ich gefunden dass die 3x28 tage hergenommen werden jedoch die krankenstandstage abhezogen werden und der tagessatz gleich bzw. Die monate mit den letzten 3 vollen bezüge hergenommen werden.
    http://www.babyforum.at/discussion/...g-fuer-alle-die-lange-im-krankenstand-sind/p1

    http://www.babyforum.at/discussion/6679/berechnung-wochengeld-bei-laengerer-krankheit/p1
     
    Nikipedia, 17. April 2014
    , Zuletzt bearbeitet: 17. April 2014
    #7
  8. Marindl

    Marindl 2fach mami <3

    Soweit ich mich erinnere werden tatsächlich die letzten 3 kalendermonate (nicht 3*28 Tage) mit vollen Bezügen herangenommen.
     

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