1. Schnupp

    Schnupp Teilnehmer/in

    Lt. Gesetzlichen Aufzählungen Können nach "besonderen Beweggründen" auch vor der 16.SSW der Mutterschutz genehmigt werden.
    Mich würde jetzt mal interessieren ob es jemanden hier gibt der besondere Beweggründe hätten und welche das waren!
     
  2. AmJ

    AmJ Teilnehmer/in

    Ja, ich hätte sofort nach dem positiven Test in vorzeitigen Mutterschutz gehen können, wollte aber selbst bis zur 12.SSW warten - und da habe ich dann auch aufgehört zu arbeiten.

    Gründe waren bei mir: eine Gerinnungsstörung + Schlaganfall (3 Jahre vor der Schwangerschaft mit der Kleinen) sowie ein Rückfall in die Anorexie während der ersten Schwangerschaft.
     
  3. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Ich habe z.b. eine Gebärmutteranaomalie - eine doppelte Gebärmutter - dadurch Menstruation bis jenseits der 16 SSW. Die Ärzte haben mich aufgrund dessen eigentlich sofort in den Mutterschutz schreiben lassen wollen - bin jedoch bis in die 16 SSW arbeiten gegangen - denn einen Abort hätte es auch nicht verhindert wenn ich zu Hause nur rumgelegen wäre.

    War jedoch vor der Zeit des "man darf nicht mehr in den Vorzeitigen Mutterschutz gehen" - ich weiss nicht wie es jetzt gehandhabt werden würde...
     
  4. Ama

    Ama Teilnehmer/in

    bei mir wars so, dass ich bis zur 20. woche in "normalem" krankenstand war und erst dann den vorz. mutterschutz bekommen hab (grund: mumu-insuffizienz)
     
  5. Origem

    Origem Teilnehmer/in

    Ich war wegen Hyperemesis ab der 13. SSW freigestellt. Die Gründe und ab wann liegt immer im Ermessen des Arztes.
     
  6. Hyperemesis ist KEIN Freistellungsgrund mehr, muß also vor der Zeit gewesen sein, als die 15SSW Regel festgelegt wurde.
     
  7. claire74

    claire74 Aktive/r Teilnehmer/in

    alleine nicht - kombiniert mit Kreislaufprobleme und Schwindelanfällen schon ;) hatte meine Freundin
     
  8. Schnupp

    Schnupp Teilnehmer/in

    Interessant, weil Kreislaufprobleme und Schindelanfälle steht extra angeführt dass sie kein Freistellungsgrund mehr sind.
    Da hatte sie wohl besonders "Glück"!
     
  9. Nikipedia

    Nikipedia Teilnehmer/in

    Ich bin auch der meinung dass deine freundin da "glück" hatte.

    Bei mir waren 6 wochen hyperemesis inkl. Kreislaufproblemen kein freisrellungsgrund.


    Zum thema:
    Meine kollegen mit zwillingsschwangerschaften sind beide ab der 8.ssw freigestellt geworden.
     
  10. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP


    und auch das ist Glück... auch Mehrlinge wären auch erst ab der 16. SSW...

    ich glaube da gibt es 2 Hürden: der Arzt muß eine richtige, genaue Diagnose bestätigen und der Amtsarzt muß es dann wirklich unterschreiben. Hab mittlerweile auch schon Zwillingsmütter erlebt wo der Amtsarzt nach der 16. Schwangerschaftswoche noch verweigert hat, trotz der explizit angeführten Gründe. Leider ist die Willkür auch bei exakt definierten Gründen noch vorhanden:boes:
     
  11. Origem

    Origem Teilnehmer/in

    Natürlich ist Hyperemesis ein Freistellungsgrund. Das Schreiben ist lediglich eine Empfehlung. Ich wurde, nachdem diese Empfehlung verschickt wurde, aufgrund von Hyperemesis freigestellt. So lange das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet ist, darf ein Amtsarzt nach eigenem Ermessen freistellen, auch schon vor der 15. SSW.
     
  12. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP

    nein ist es nicht...

    https://www.wko.at/Content.Node/Ser...und-Elternteilzeit/Beschaeftigungsverbot.html

    Medizinische Indikationen für Freistellungen


    Aufgrund eines Erlasses des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 17.12.2010 sind medizinische Indikationen für Freistellungen von werdenden Müttern:

    • Anämie mit Hämoglobin im Blut (mehr als 8.5 g/dl) mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik,
    • Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter laufender Therapie (z. B. Polyhydramnion),
    • Belastete Anamnese mit status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis 36. Schwangerschaftswoche), Mehrlinge
    • Insulinpflichtiger Diabetes Mellitus, wenn schwer einstellbar,
    • Kongenitale Fehlbildungen, Uterusfehlbildungen,
    • Organtransplantierte (z. B. Niere, Herz) Schwangere (hohe Rate an Frühgeburten, Wachstumsretardierung und mütterlicher Morbidität),
    • Plazenta praevia totalis bzw. partialis ab der 20. Schwangerschaftswoche,
    • Präeklampsie, E-P-H-Gestose, Status post Konisation,
    • Sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen
    • (Hämatome) mit klinischer Symptomatik,
    • Thromboembolische Geschehen in der laufenden Schwangerschaft,
    • Verdacht auf Plazenta increta/percreta inklusive Narbeninvasion ab der 20. Schwangerschaftswoche,
    • Vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus,
    • Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten,
    • Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25 mm Länge und/oder Cerclage in laufender Schwangerschaft,
    • Grunderkrankungen der Schwangeren internistischer, pulmologischer, neurologischer, psychiatrischer Art, wenn eine Gefährdung für Mutter oder Kind vorliegt und vom jeweiligen Facharzt festgestellt wird.
    Vorsicht!

    Erbrechen, Kreuzschmerzen, Blutungen in der Frühschwangerschaft und niedriger Blutdruck mit Kollaps-Neigung stellen keine Freistellungsgründe dar, sondern begründen einen Krankenstand.
     
  13. Origem

    Origem Teilnehmer/in

    Die Amtsärztin hat mir was anderes gesagt. So lange das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet ist, kann sie nach eigenem Ermessen neben diesen Indikationen freistellen. Schließlich ist der medizinisch indizierte vorzeitige Mutterschutz dazu da, Mutter und Kind zu schützen. Sonst würde ja die Umsetzung des Gesetztes ad absurdum geführt.
     
  14. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP


    ich sags ja reine Würfelei... und da hast du Glück gehabt, ein anderer Amtsarzt sagt vielleicht "was tun sie sich an w/ein bißerl Speiberei" (und ja ich weiß def. was HE ist!). Sogar ein Arzt im KH hat es mir so gesagt als ich zum 4. mal eingewiesen wurde...
     
  15. Dann wird diese Amtsärztin nicht mehr lange Amtsärztin sein, denn diese Liste wurde nicht aus Jux und Tollerei herausgegeben, es wurde nicht umsonst extra angeführt, dass Blutungen und Erbrechen KEIN Grund mehr für eine Freistellung ist und auch die GKK - die dringend einsparen möchte - ist da dahinter, dass nicht mehr einfach so freigestellt wird. Zumindest bei uns in der Steiermark. Da gibts sogar Amtsärzte, die Listengründe nicht akzeptieren und in den KRankenstand schicken anstatt in die Freistellung.
     
  16. Origem

    Origem Teilnehmer/in

    Die GKK bekommt den Freistellungsgrund doch gar nicht mitgeteilt. Nur die Entscheidung. Warum sollte die Amtsärztin nicht mehr lange Amtsärztin sein? Sie hat eine schwangere Frau freigestellt, deren Leben gefährdet war, Indikation hin oder her.
     
  17. claire74

    claire74 Aktive/r Teilnehmer/in

    nicht wenn man mehrfach umkippt und im KH landet und die Fahrt zum Job über eine halbe Stunde Autobahn dauert ;)

    ich bin im vorz. Mutterschutz wegen mehrfacher Blutungen (wäre ja jetzt nicht mehr in der Liste) - reiner Krankenstand hätte mir und den Zwerg vielleicht geholfen, aber nur im vorz Mutterschutz bekommt man in der Landwirtschaft eine geeignete Betriebshilfe (dafür wird das ganze Wochengeld verwendet, sonst würde ich gar kein Wochengeld bekommen)
     
  18. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP

    wie gesagt - Amtsärzte dürfen selbst entscheiden... in dem Fall deiner Freundin hätte er auch sagen können, wir warten mal ab weil HE Kann sich bessern nach der 12. Woche... ich glaub auch deswegen gibt es diesen Zusatz weil das teilweise Konditionen sind die sich bessern können. drum auch die Grenze 16. Schwangerschaftswoche
     
  19. ja irgendjemanden wird es geben, der diese Freistellungsgründe kontrolliert, da bin ich mir sicher.
    Da ich durch meine Zwillingsschwangerschaft selbst in Kürze freigestellt werde, teile ich dir dann gerne mit, was auf den Zetteln für die GKK genau draufsteht und ich werd mich auch extra für dich bei unserer Amtsärztin erkundigen, WER denn diese Freistellungen kontrolliert.

    Unser Hausarzt, den ich täglich sehe, mußte übrigens vor kurzem bei der GKK aufmarschieren, weil er mehr Krankenstände als alle anderen Ärzte in der Gemeinde ausstellt. (Hat er mir unlängst erzählt).
     

  20. Landwirtschaft ist unter Umständen aber auch wieder ein eigenes Thema. Läuft das bei euch auch über die GKK? ;)
     

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