1. Rory022

    Rory022 Teilnehmer/in

    Hallo, ich bin ziemlich fertig, da ich heute erfahren habe wie es abläuft, wenn man schwanger und arbeitslos ist, da mein Mann nicht schlecht verdient, werde ich keine notstandshilfe bekommen....obwohl wir hohe Ausgaben haben (Alimente), jetzt hat mir die GKk auch mitgeteilt das ich keinen Anspruch auf Wochengeld gibt, das bedeutet für mich das ich bis 01.01.2015 keinen Cent bekomme..
    Gehts wem ähnlich? Bin Inder 15.SSW.
    Lg Tanja
     
  2. Nismaus85

    Nismaus85 Aktive/r Teilnehmer/in

    Mir gehts zwar nicht ähnlich aber wir sind etwa gleich weit schwanger - von daher kann ich dir sagen, dass du ab Geburt das Kinderbetreuungsgeld bekommst - also im Oktober und nicht im Jänner '15 - zumindest ein kleiner Trost :eek:
     
  3. Rosalia

    Rosalia Teilnehmer/in

    Seid ihr verheiratet? Dann ist dein Mann dir gegenüber unterhaltspflichtig und er kann die Alimente reduzieren lassen! Auch wenn ein weiteres Kind kommt, ändert sich der %-Satz an zu zahlenden Alimenten. Erkundigt euch auch bezüglich Wohnbeihilfe etc. Wenn man ein sehr geringes Familieneinkommen hat gibt es auch einiges an Begünstigungen und Zuschüssen.
     
  4. Verena---

    Verena--- Gast

    die GKK schaut am stichtag des muschu-beginns für die berechnung des wochengeldes 6 wochen (aus anderer auskunft sogar 3 monate) zurück, ob und welche einkünfte du hattest (sprich arbeit, AMS, usw.). DAVON wird dann das wochengeld bezahlt (180% zB vom AMS geld!).
    bei mir wäre es sich auch nicht ausgegangen, sprich mein AMS anspruch lief mitte feb. aus, mein muschu beginn war erst ende märz...ich habe daher mit dem AMS geld einfach "pausiert", d.h. ein paar wochen nix bekommen, und die auszahlung mitte märz wieder aktiviert...sodass ich eben am stichtag des muschu-beginns ein "einkommen" hatte.

    und für alle die gleich wieder "schreien", dass es nicht richtig ist so zu "deixeln": diese vorgehensweise wird einem sowohl vom AMS, als auch bei der GKK "vorgeschlagen", sprich es wird einfach normal darüber gesprochen, welche möglichkeiten es gibt...beim beratungsgespräch!
    PS: wie gesagt, man muss dafür dazwischen eh wochen- bzw. manche sogar monatelang mim AMS geld pausieren...das fällt vielen auch nicht leicht. jedoch für die meisten ist es besser so um nachher die 16 wochen wochengeld zu bekommen :wave:
     
  5. PinkHappy

    PinkHappy 3fache Hundemama

    Warum hast du kein Anspruch auf wochengeld?? Du bekommst ja arbeitslose und von dem wird das wochengeld berechnet, wenn es sich bis zum Mutterschutz nicht ausgeht wäre es am besten du pausierst etwas oder falls du krank wirst wird das auch hinten dran gehängt.

    Auf Notstand hast du keinen Anspruch wenn du verheiratet bist und er zu gut verdient, leider.
     
  6. Rosalia

    Rosalia Teilnehmer/in

    Wo liest du, dass sie Arbeitslosengeld bekommt? Sie hat nur geschrieben, dass sie arbeitslos ist und keine Notstandshilfe bekommt.
     
  7. Rosalia

    Rosalia Teilnehmer/in

    Dazu muss man nicht mal verheiratet sein. Wenn man mit einem Partner zusammenlebt wird auch dessen Einkommen herangezogen/berücksichtigt.
     
  8. SanjaM

    VIP

    wollte auch grad fragen: post klingt so als hättest du keinen anspruch auf arbeitslosengeld? ist das so oder vermute ich das nur?

    wenn du schwanger bist und anspruch auf arbeitslosengeld hast, ist die frage wie lange.
    wichtig, wie verena schreibt: lieber während der ss mal eine zeitlang auf den anspruch "verzichten" also dich abmelden (das musst du übrigens zb soweiso wenn du ins ausland fährst, auch wenns nur ein tag bratislava ist!) und dann 2 tage vor mutterschutzbeginn wieder anmelden -dann hast du wochengeldbezug!

    übrigens, wenn du im krankenstand bist - was ja bei jeder ss doch deutlich leichter passieren kann als in nicht-schwangerem zustand - dann zählen diese tage nicht als arbeitslosengeld-bezug, sondern das krankengeld verschiebt sozusagen die arbeitslosengeld-anspruchs-tage.
     
  9. Lilliani

    Lilliani Teilnehmer/in

    es gibt ein haushaltseinkommen, das hoch genug ist. es ist logisch, dass du nicht auch noch anspruch auf notstandshilfe hast.
    da müsste ja jede frau die zuhause ist und in einer beziehung lebst etwas bekommen. der staat ist nicht für alles verantwortlich und die meisten müssen sich das einkommen gut einteilen.
     
  10. PinkHappy

    PinkHappy 3fache Hundemama

    Notstand bekommt sowieso nicht wenn man nicht beim AMS gemeldet ist. Von daher dachte ich das man arbeitslos gemeldet ist.
     
    PinkHappy, 14. April 2014
    , Zuletzt bearbeitet: 14. April 2014
    #10
  11. Lilliani

    Lilliani Teilnehmer/in

    wo steht dass sie beim ams gemeldet ist ? hat sie vorher schon mal gearbeitet ?
     
  12. PinkHappy

    PinkHappy 3fache Hundemama

    Wenn sie nicht beim AMS gemeldet ist bekommt man sowieso keine Notstandshilfe. Wie denn auch? bekommt man ja erst nach dem Arbeitslosengeld.

    Oder meinst du Mindestsicherung liebe TE?
     
  13. 81petra

    81petra Gast

    Hi!

    Fakt ist, dass wenn du zum Zeitpunkt der Zeugung oder zum Zeitpunkt des Mutterschutzbeginns Arbeitslosengeld bezogen hast, du sehrwohl Anspruch auf Wochengeld hast.
    Guckst du hier:
    http://www.arbeiterkammer.at/beratu...ndFoerderung/Wochengeld_fuer_Arbeitslose.html
    Wenn du allerdings kein Arbeitslosengeld bekommst, schauts tatsächlich nicht gut aus.

    Aber bei der Berechung der Notstandshilfe ist nicht nur das Einkommen des Partners ausschlaggebend, sondern auch, ob ihr irgendwelche Kredite etc. für Haus oder so zurückzahlt, hat mir eine Freundin mal erzählt. Die hat damals eine Zeit lang Notstand bekommen, obwohl ihr Partner recht gut verdient, da sie Hauskredit, Wohnbauförderung usw... zu zahlen hatten.

    Erkundige dich am besten vorab bei der AK - und dann erst beim AMS oder GKK.
     
  14. Rory022

    Rory022 Teilnehmer/in

    Hallo, danke für die Info, beziehe noch für 14 Tage Arbeitslosengeld.
    Ich wusste nicht das es auch gilt sobald die Schwangerschaft eintritt.
    Danke!!
     
  15. sabineh

    sabineh hält den Mund nicht

    Dann kannst du im schlimmsten Fall jetzt pausieren und bekommst dann im Mutterschutz - wenn das noch so ist, wie es früher war - 180 % vom Arbeitslosengeld an Wochengeld.
     
  16. Melinia

    Melinia Teilnehmer/in

    vielleicht kann das AMS dich in einen Kurs schicken? Dann würdest du Kursgeld bekommen!
     
  17. Verena---

    Verena--- Gast

    hab ich ganz oben schon beschrieben :)
    ...und ist leider im fall der TE schon "zu spät", weil der AMS anspruch mit 25.4. ausläuft und man max. 62 tage pausieren darf und der muschu-beginn erst in einigen monaten ist...daran muss man "leider" immer gleich zu beginn denken, dann geht es sich ev. noch aus...
     
  18. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Ich weiß nicht, wo das Problem ist. Leider ist ja wohl das falscje Wort hier. Rory bekommt so und so Wochengeld. Sie soll froh sein, dass es nicht ein niedriger Notstandshilfe-Tagsatz ist, weil das Wochengeld sonst davon bemessen wird.
     
  19. sabineh

    sabineh hält den Mund nicht

    Man kann diese 62 Tage mehrmals pausieren, wenn man sich dazwischen wieder arbeitslos meldet.
     
  20. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Was gibts denn bitte für einen Vorteil, wenn sie das macht? Wochengeld bekommt sie so oder so, nur hat sie keine Laufereien, wenn sies einfach auslaufen lässt.
     

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