1. kirschzuckerl

    kirschzuckerl zurück aus d. sommerpause

    gute idee. am besten eine art lesben-polizei stellen, die überprüft, wie platonisch oder sexuell das ganze ist, wenn zwei werdende mütter wohnraum teilen! oder überhaupt, man sollte als schwangere generell nachweisen müssen, keine lesbe in aufrechter beziehung zu sein. wobei, rein gesetzlich läuft lesbenaction ja glaub ich immer noch unter "erweiterte körperhygiene", das könnte gesetzlich schwierig werden, wenn sie darauf pochen, dass sie sich nur gegenseitig waschen.....

    schrecklich, wie bevorzugt in unserer gesellschaft die homosexuellen sind!
     
  2. Elvira

    VIP

    Die Mütter sind ja jeweils vom anderen Kind auch die Mutter - also jedes Kind hat - wie bei Heteros auch - zwei Elternteile, oder? Wenn man jetzt bspw. bei Zwillingen hergeht und sagt, das eine Kind gehört bissl mehr zur Mama und das andere Kind bissl mehr zum Papa, kann man dann zweimal Kbg beziehen? Wohl eher nicht. Das Ganze nur am Uterus festzumachen finde ich nicht richtig, da man ja die "Diskriminierung" aufgrund Geschlechtsmerkmalen eigentlich nicht will heutzutage, oder?

    Wenn nun zwei Frauen oder zwei Männer als Familie behandelt werden wollen, dann eben gleich wie Hetero.
     
  3. kirschzuckerl

    kirschzuckerl zurück aus d. sommerpause

    wenn man so erstmal anfängt.
    der zeitpunkt kann auch per ivf nicht wirklich festgelegt werden. das täuscht.
    der aufwand mit spendersamen ist ja ein anderer, da macht man das vielleicht aus wirtschaftlichen gründen im doppelpack. vor allem wenn man eh keine garantie hat, dass es klappt. und körperlich auch noch eingeschränkt ist. ich finde das echt viel verlangt für ein schlichtes KBG.

    ich find halt, die "selbst schuld" politik würde nur funktionieren, gäbe es gesetze, die auch nach den gegebenheiten der davon betroffenen ausgerichtet sind.
     
  4. Elvira

    VIP

    Recht viel kann ich dazu jetzt nicht mehr sagen....ehrlich. Geht schon ziemlich weit vom Thema weg. Du hast den Wegfall einer Bevorzugung als Nachteil dargestellt. Und das hab ich halt aufgezeigt.
     
  5. PaulaG0ld

    VIP

    Wie erfolgt den die Eintragung bei unverpartnerten homosexuellen Elternpaaren in die Geburtsurkunde? Ist es so wie bei unverheirateten heterosexuellen Elternpaaren, dass die Vaterschaft/Elternschaft anerkannt werden muss und dann beide Elterteile eingetragen sind?
     
  6. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Mein Ansichten zum Thema:

    Anscheinend sehen sich die beiden Frauen als zwei Mütter, das Gesetz sieht sie aber als Familie.

    Bei einer Geburt im Mai ist das erste Kind bei Mutterschutzende (v.a. bei möglichem Kaiserschnitt aufgrund der Vorgeschichte) der zweiten Frau im Beikostalter, da kann die zweite Frau entweder tandemstillen oder die erste abpumpen, von Flaschenkind kann da keine Rede sein.

    Es gibt kein Recht auf Betreuung durch die Mutter, sondern eines auf Betreuung durch ein Elternteil.

    Eine tragische Vorgeschichte hat keinen Einfluss auf ein Anrecht.

    Heterosexuelle Frauen, die vor Ablauf des KBG ein Kind bekommen, wären im anderweitigen Fall ebenso benachteiligt wie Frauen, die unter ähnlichen Umständen adoptieren.

    Die beiden Frauen sehen es als ein "Recht als biologische Mutter, das Kind auch zu betreuen", was auch wieder diskriminierend ist. Sowohl für nicht-biologische Eltern als auch für den Vater.

    Last but not least zum Scheidungsgedanken, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen: das steht auch jeder heterosexuellen Mutter zu, offiziell Alleinerzieherin zu werden. Steuerlich würde es doch etliche Vorteile bringen, trotzdem mache ich es nicht.
     
    Mausloewin, 9. August 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 9. August 2017
  7. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Was die zwei Geburten angeht: die sind durch das Wochengeld gedeckt.
     
  8. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Und was die Bevorzugung angeht:

    Zweimal Unrecht ist nicht Recht. Ich bin für völlige Gleichberechtigung (auch was Ehe und beide Mütter als Elternteile angeht), aber Rosinenpickerei ist nur die Watschn auf die andere Seite. Und zweimal Unrecht ist nicht Recht.
     
  9. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Übrigens gabs lt. Petition der beiden KEIN Zeitfenster. Sie haben recht bewusst nach der Schwangerschaft der ersten entschieden, es noch mal zu probieren.
     
  10. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Wie ist es denn eigentlich wirklich wenn sich 2 Mütter Wohnraum teilen - da gelten die Kinder meines Wissens nicht automatisch als ehelich - und sollte meiner Meinung nach bei 2 Lesben auch nicht so sein (denn wie du sagst, 2 Uteri und damit biologisch unmöglich).

    In Zeiten des Karenzgeldes, lang lang ists her - spielte es für die Bezüge sehr wohl eine Rolle, ob man mit dem Vater in einem gemeinsamen Haushalt lebte oder nicht.

    Somit könnte man schon sagen, 2 Frauen, 2 Männer (Väter), 2 Kinder = 2 Ansprüche, wie sonst auch bei Frauen mit gemeinsamen Haushalt.

    Aber nein, man hat ja darum gekämpft, dass es eben nicht so banal ist - diese Kinder haben zwar verschiedene Väter, aber doch nur jeweils 2 Mütter ? Aber wenn es ums Geld geht, dann will man doch wieder "normal" sein und weil das nicht geht, halt eben Extrawürstel die man wieder mit der Diskriminierungs-Keule erzwingen will ? Irgendwann sollte man schon wissen was man eigentlich will.

    -Fleur-
     
  11. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Wenn ein Kind in eine bestehende Ehe geboren wird, gilt rechtlich der Ehemann als Vater. Gilt denn das auch für Verpartnerungen, dass das Kind der einen automatisch das Adoptiv- oder Pflegekind der anderen Partnerin ist? Oder muss man das eh extra beantragen? Das wäre nämlich eventuell ein Schlupfloch.
     
    Gluecksfussi, 9. August 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 9. August 2017
    #91
  12. kirschzuckerl

    kirschzuckerl zurück aus d. sommerpause

    die akzeptanz/gleichstellung einer lebensform heißt nicht automatisch die 1zu1 übernahme der gesetze, die für eine andere lebensform geschaffen wurden. denn für die einen sind die maßgeschneidert und die anderen müssen sich reinquetschen.

    ist bei frauen ähnlich, da heißt gleichberechtigung ja auch nicht automatisch, dass man gesetzlich zum mann wird, oder?

    rein an diesem grundgedanken scheidet sich hier die ganze diskussion.
     
  13. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Genau. Und viele hier denken offenbar nicht daran, dass man Gesetze anpassen muss und nicht Menschen. Es wird sich nicht alles ganz fair regeln lassen, aber in einer parlamentarischen Demokratie sollte doch vieles möglich sein.
    Sollte man sich angesichts der bevorstehenden Nationalratswahlen vielleicht noch einmal ganz allgemein überlegen, bevor man sein Wahlrecht ausübt.
     
  14. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Zitat aus Pride:

    Anders ist das bei Vornahme einer künstlichen Befruchtung in einer in Österreich dafür zugelassenen Krankenanstalt mittels einer Samenspende, die der Spender in der Absicht macht, nicht als Vater des zu zeugenden Kindes festgestellt zu werden. Die eingetragene Partnerin wird mit der Geburt des solcherart mit medizinisch unterstützter Samenspende gezeugten Kindes ihrer Partnerin zweite rechtliche Mutter des Kindes. Ganz so wie der Ehemann einer Frau, die ein Kind gebärt, automatisch rechtlicher Vater des Kindes ist. Und so wie ein (nicht mit der Mutter verheirateter) Mann die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen kann, so kann auch die (nicht eingetragene) Partnerin der Mutter deren Kind anerkennen
    und so zweite rechtliche Mutter werden. All das gilt für Kinder, die ab dem 1. Jänner 2015 geboren urden.

    Ein Unterschied zu verschiedengeschlechtlichen Paaren bleibt (vorläufg) noch. Die automatische
    gemeinsame Elternschaft und die Anerkennungsmöglichkeit sind auf Kinder beschränkt, die durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung gezeugt werden. Bei privater Samenspende (Häferl-Methode)
    bleibt weiterhin nur die (Stiefkind-)Adoption, während heterosexuelle Paare auch in solchen Fällen automatisch gemeinsam rechtlich Eltern sind (bei Ehepaaren) oder dies durch Anerkennung einfach herbeiführen können (bei Lebensgemeinschaften).
     
  15. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Bei der Maßschneiderung sollte aber keine Bevorzugung (und nichts anderes ist diese Forderung) heraus kommen. Und ich denke auch nicht, dass sie dafür eine beschlußfähige Mehrheit findet.

    Gleichberechtigung bedeutet in diesem Fall, dass eine Person pro Ehe Kinder betreuen darf. Wenn es wirklich geändert wird, dann für alle Kinder, nicht nur die von lesbischen Paaren.
     
  16. kotuko

    kotuko Teilnehmer/in

    Ehrlich, ich bin für da schon ein wenig für Gleichberechtigung, in jeder Hinsicht.
    Ehe FÜR Alle,
    Kinder FÜR Alle,
    soziale Ansprüche WIE Alle.

    Ich habe auch zwei Kinder knapp hintereinander bekommen und auch nur KGB für ein Kind bekommen.

    Wegen dem Stillen, wenn das Kind mit 6 Monaten noch ausschließlich stillen möchte, was ja nicht unwahrscheinlich ist, kann die Mama, die dann im Mutterschutz ist ja auch Tandemstillen. Es wäre auch möglich, Milch abzupumpen und in der Zeit halt die MM mit der Flasche anzubieten. Sonst kann ja die biologische Mutter ja weiterhin stillen, trotz arbeiten.
    Also abstillen ist nicht zwingend notwendig wenn man wirklich will.
     
  17. eizra

    VIP

    Das Argument, dass zwei lesbische Mütter, die (fast) gleichzeitig Kinder bekommen, gleichzeitig KBG beziehen sollen, verstehe ich nicht ganz.

    Sie sind ja trotzdem eine Familie, und in einer Familie gibt es eben nur einmal KBG, egal ob der Elternteil nun weiblich oder männlich ist oder wie viele Kinder damit abgedeckt werden müssen (z.B. aufgrund eines kurzen Altersabstandes oder aufgrund einer Mehrlingsgeburt).

    Das ist ganz unabhängig vom Uterus. Sonst könnte man auch argumentieren, dass bei einer Familie mit zwei Vätern keiner KBG beziehen darf, schließlich gibt's hier keinen Uterus und kein Stillen.
     
  18. BineR

    VIP

    Also jetzt im Moment finde ich es schon unfair, ich würde auch zumindest den Mehrkindzuschlag dafür berechtigt sehen - aber dazu müsste man nicht mal die Gesetzeslage anpassen, ich denke eine Härtefallkommission würde da ausreichen. Also eine Stelle, an die man sich in solchen Sonderfällen wenden kann, die dann abweichendes zur Gesetzeslage beschließen kann. Wäre sinnvoller als jetzt für jede kleine Eventualität im Gesetz Vorsorge zu treffen. Die könnte gleich verschiedene Sozialleistungen übernehmen. Ist aber möglicherweise zu praxisnah und einfach gedacht ;)

    Und auf lange Sicht ist es vielleicht zu überdenken die Familie als Einheit zu sehen, die der Staat fördert, sondern wirklich das Individuum. Also jedes Kind bekommt KBG, Kindergartenplatzanspruch, Ausbildung, ärztliche Versorgung, nicht die Familie, die Mitversicherten ... Ich glaube Schweden hat diesen Ansatz. Und fährt glaub ich nicht so schlecht damit.

    lg
    bine
     
  19. Lottie

    Lottie Gast

    Eigentlich ist es mir egal - die paar die das betrifft machen das Kraut vermutlich nicht fett. ABER, was mir total gegen den Strich geht ist dieses Anspruchsdenken und dass hier so ein Fass aufgemacht wird. Die beiden scheinen ja gut vernetzt zu sein damit sie so eine Medienpräsenz erreichen. I h will nicht wissen wieviele Echte Härtefälle keine Lobby finden.

    Gesetz ist Gesetz und vor dem sind alle gleich. In einer Ehe gibt es nur einmal KBG. Man könnte sich ja auch vorher informieren, anstatt nachher zu mournieren. Ich sehe da keinen Grund für eine Sonderbehandlung.
     
  20. inkale

    inkale Gast

    Wodurch unterscheidet sich für dich KBG von der FBH?
    Was ist das Wesen des KBG?

    Auf den restlichen Teil deines Beitrages bezogen - es wäre mir neu, dass es derzeit nur pro Familie einen Kindergartenplatzanspruch gibt und nicht pro Kind. Detto Ausbildung und ärztliche Versorgung.
    Bzw. erschließt sich mir hier dein Anliegen nicht, denn das sind doch alles Leistungen die für alle Kinder bei uns gesichert sind.
     

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