1. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Mausloewin, 8. August 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Dezember 2018
    #1
  2. einerseits finde ich, dass sie es beide bekommen sollten, andererseits finde ich kbg generell deppert und mag diesen sozialleistungsdschungel nicht. staendig werden die zugehoerigen regeln geandert, es haengt ein rattenschwanz an formularen und gesetzen dran. ich will ein bedingungsloses grundeinkommen fuer jeden menschen, egal wie alt und egal mit wem er oder sie zusammen lebt. das geht den staat naemlich eigentlich genau gar nichts an und dieses rumgeschnueffel in privatangelegenheiten finde komplett ueberfluessig.
     
  3. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Das war nicht die Frage! Nicht gleich beim ersten Beitrag ins off-topic reiten!
     
  4. lucy777

    lucy777 Gast

    na klar hat nur eine der frauen geboren und damit anspruch.
    kriegt ja in hetero-ehen auch nur eine person das KBG.

    oder wenns mehr pc ist - es wird nur EIN kind betreut, also kanns nicht zweimal geld geben.
     
  5. kirschzuckerl

    kirschzuckerl zurück aus d. sommerpause

    es geht um zwei geburten und zwei kinder, deswegen find ich es ungerecht, wenn nur eine kbg bezieht.
     
  6. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Gelesen hast du die Überschrift nicht? Oder den Artikel?
     
  7. Floh04

    Floh04 Teilnehmer/in

    Habe ich anders gelesen: Mutter 1 bekam ihr Baby im mai2017 bezieht jetzt KBG, Mutter2 erwartet ihr Baby im september2017, bekommt dann KBG und der Anspruch für Kind 1 von Mutter 1 erlischt somit...

    Schwierige Situation...
     
  8. ich hab die frage beantwortet, lies halt. nerv!
     
  9. lucy777

    lucy777 Gast

    asche auf mein haupt. nein habs nicht genau gelesen.

    also zwei mütter, zwei geburten, klar auch zweimal KBG.
     
  10. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Wie schauts mit Zwillingen aus? Da kriegt man zweimal?
     
  11. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Mit nerv liegst da nicht unrecht ... :rolleyes:
     
  12. Llandra

    Llandra Working mum and mountain lover
    VIP

    2 Frauen, aber offenbar 1 Familie und da hat eben immer nur ein Partner Anspruch auf KBG, sonst wäre es unfair gegenüber anderen Familien etwa mit Zwillingen oder Mehrlingen, da gibt es auch nur einmal KBG, auch da kann der Vater kein KBG beziehen. Wenn die Frauen verpartnert sind oder in einer Lebensgemeinschaft sind, können sie sich ja die KBG Zeit teilen, wie auch Hetero Paare. Der vom KBG unabhängige Mutterschutz trägt den 2 Geburten Rechnung.

    Schwierig ist es aber allemal, man könnte es lösen, in dem für jedes Kind ein Anspruch auf KBG besteht oder bei Mehrlingsgeburten auch für den Partner. Oder man gibt einen getrennten Haushalt an:rolleyes:
     
  13. kirschzuckerl

    kirschzuckerl zurück aus d. sommerpause

    ich finde, EINEN vorteil im leben darf man auch als lesbisches paar durchaus mal haben. es sind nämlich ZWEI mütter, was den unterschied macht, dass beide auch zb. stillen wollen. das ist bei mehrlingen anders (und auch für die gibts ja zuschläge).
    diese kinder sind ja keine mehrlinge, sondern unterschiedlich alt mit unterschiedlichen bedürfnissen.

    ja, ich verstehe die argumentation, dass es EINE familie ist, andererseits hat eine so gestaltete familie einfach eine weitaus komplexere familienplanung. ich finde, diese ausnahme in diesen sehr seltenen, sehr speziellen fällen tut niemandem weh. nur dem paar, das um die kinderbetreuungszeit umfallen soll.
     
  14. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP

    bei einkommensabhängigem nur einfach, beim pauschalen 1,5 mal vom normalen. wenn man aber innerhalb des Bezugs dann ein weiteres Kind kriegt, erlöschen diese genauso .

    on Topic: wenn sie sich nicht verpartnert hätten, dann wäre das eigentlich kein Thema? dann wäre es ja eigentlich eine WG und dann wäre ja die Geburt eines weiteren Kindes einer weiteren WG Mitbewohnerin kein Ausschliessungsgrund für das KBG. Ich vermute da wurde mal wieder ein Gesetz geschaffen und nicht über alle Eventualitäten nachgedacht (also 2 Frauen verpartnern sich und können gleichzeitig Mutter werden)
     
  15. kirschzuckerl

    kirschzuckerl zurück aus d. sommerpause

    ich finde auch- man darf nicht solche nachteile von einer verpartnerung haben.
    ist doch augenauswischerei...wenn sie sich noch gach "scheiden" lassen, dann passt es auch wieder mit dem kbg, oder wie?
     
  16. Origem

    Origem Teilnehmer/in

    Wenn man als Paar zusammen ist und man bekommt Kinder, ob leiblich oder nicht, ist einer für die Betreuung zuständig und der andere nicht. Das ist relativ einfach. Jedem lesbischen Paar steht es frei, die Kinderplanung so zu gestalten, dass jede zu Hause bleiben kann bei KBG Bezug.
     
  17. Elvira

    VIP

    Auf jeden Fall eine schwierige Situation. Wenn eine Änderung passiert, dann müsste es aber auch für alle anderen Paare gelten. Wenn 1 Mutter mit einem Vater zwei Kinder bei zwei Geburten zu knapp hintereinander bekommt, verliert sie ja auch den Anspruch für das ältere Kind.
     
  18. kirschzuckerl

    kirschzuckerl zurück aus d. sommerpause

    aber es sind zwei mütter, die zb. gerne stillen möchten.
    und sie haben diesen nachteil NUR weil sie verpartnert sind. wären sie es nicht, würde jede von ihnen das geld beziehen können.

    ich finde, das diskriminiert die "besonderheit" dieser beziehung, indem eine der beiden so behandelt wird als hätte sie nicht geboren.

    komplett unabhängig davon wie jemand lebt finde ich, dass JEDER frau, die ein kind bekommt, dieses geld zusteht. und ich finde es falsch, dass man eine der lesbischen partnerinnen dann gesetzlich so behandelt wie einen vater. das sind ZWEI mütter, in der hinsicht eben KEIN "normales" paar.

    mit zwillingen bekommt man einen zuschlag. nichtmal den würden sie bekommen. also bitte, was soll dran fair sein?
     
  19. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP

    ja aber da ist die Frage, würde der Vater dann für das 2. Kind zuhause bleiben? Dann wäre eine Lösung: jeder kriegt Geld der wirklich zuhause bleibt sicher sinnvoll. Also wirklicher Ersatz für das einkommen. aber in den meisten Fällen bleibt ja dann weiterhin die Frau zuhause und deshalb bleibt der Ersatz fürs Gehalt der gleiche (auch wenn mehr Kosten entstehen - aber das ist ja dem Gesetzgeber relativ egal, es geht drum einen Ersatz für ein Gehalt zu schaffen. Und mein Gehalt stieg ja auch nicht nur weil ich jetzt Zwillinge habe, mein Dienstgeber zahlt mir deshalb auch nicht das doppelte).
     
  20. kirschzuckerl

    kirschzuckerl zurück aus d. sommerpause

    ich finde, dass hier die besonderheit der ZWEI mütter schon mitgerechnet werden sollte. die wollen halt beide gebären, ihr gutes recht, und das kann nunmal ein vater nicht. eine mutter möchte ihr kind eventuell stillen, und zwar selbst. allein DAS sollte den beiden ermöglicht werden.

    die ungerechtigkeit liegt ja schlicht im messbaren nachteil durch die verpartnerung.

    frau und frau mit je einer geburt kriegen nur ein kbg. lassen sie sich scheiden bekommen sie zwei.

    frau und mann kriegen nur ein kbg. lassen sie sich scheiden bekommen sie trotzdem nur eines. sie können halt einfach nicht in kürzerem abstand als ca. einem jahr kinder bekommen (mehrlinge ausgenommen, aber wie gesagt für die gibts zuschläge).
     

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