1. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Darauf ist der "Falter" spezialisiert - und die anderen ziehen halt dann mehr oder weniger nach.

    -Fleur-
     
  2. BineR

    VIP

    KBG: das Kind kann von seinen Bezugspersonen betreut werden, bis es fremdbetreut werden kann. Das ist das Wesen des KBG für mich, wenn man beim Kind ansetzt.

    Es gibt derzeit gar keinen Kindergartenplatzanspruch, das meinte ich. (ausgenommen letztes Jahr) Garantiert meine ich. Ausbildung ist eh ok, die ist zum Glück nicht anders regelbar als aufs Individuum, aber Krankenversicherung hängt auch an der Mitversicherung und nicht selbstversichert, das meine ich. Ist vielleicht nur eine Kleinigkeit, aber wenn die Eltern warum auch immer nicht versichert sind, sind die Kinder es auch nicht, weil sie nicht selber versichert sein können wenn sie noch nicht arbeiten. Da gehts um den Ansatz, ob man am Individuum ansetzt oder an der Familie als kleinste Einheit der Gesellschaft. Ist teilweise fast philosophisch.

    lg
    bine
     
  3. inkale

    inkale Gast

    Du bist dafür, dass alle Kinder in Österreich zeitgleich von beiden Eltern betreut werden können und man das von der öffentlichen Hand finanzieren soll?

    Welchen Zeitraum hast du dafür angedacht?
    So wie bei der jetzigen KBG Regelung auch? Und in welcher Höhe?
     
  4. BineR

    VIP

    nö, dass beide gleichzeitig das Kind betreuen ist nicht nötig, denke ich. Einer reicht, denke ich aus Kindersicht. Oder meinst du nicht?Ich finde die KBG Regelung an sich nicht so schlecht, nur dass sie endet, wenn ein 2. Kind kommt finde ich bis heute nicht ganz stimmig.

    lg
    bine
     
  5. inkale

    inkale Gast

    In Österreich sind 99% der Bevölkerung versichert bzw. mitversichert.
    Du machst hier etwas zu einem Problem, das keines ist.
     
  6. BineR

    VIP

    Ich sag ja auch nicht, dass es ein Problem ist, es ist ein anderer philosophischer Ansatz was die kleinste Einheit einer Gesellschaft ist. Die Familie oder das Individuum.Bei uns ist eindeutig in der Politik der Ansatz der Familie. Ist aber mit neuen Familienformen vielleicht nicht immer richtig?
     
  7. Liselotte

    Liselotte Gast

    Wenn man den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld vom Austragen eines Kindes abhängig macht, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass Adoptiveltern (hetero oder schwul zb) keines bekommen sollen?
    Das KBG steht für die BETREUUNG des Kindes zu nicht für das Austragen. Dafür gibts eh für beide den Mutterschutz.
    Um wenn man hier wirklich sagt, dass eine Frau mehr REchte hat bei ihrem Kind zu sein und finanziell unterstützt zu werden nur weil sie es halt ausgetragen hat dann empfinde ich das persönlich als extrem rückschrittlich und wenn man diese Argumentation weiterdurchdenkt kommt man unweigerlich zu der Frage warum einem Mann überhaupt KBG zustehen sollte, hat ja nur die austragende Mutter einen förderbaren Anspruch auf die Kinderbetreuung...
     
  8. inkale

    inkale Gast

    Also wenn ich es richtig verstehe, dann kämpfen Homosexuelle darum auch heiraten zu dürfen und in der Ehe vollkommen heterosexuellen Paaren gleichgestellt zu sein. Etwas, das über die Verpartnerung hinaus geht.

    Was ist dann das Ziel einer Verehelichung und Verpartnerung, wenn nicht, dass man zukünftig als Familie und nicht Individuum wahrgenommen werden möchte?
     
  9. Liselotte

    Liselotte Gast

    Übrigens kann es auch bei Heterosexuellen Paaren ähnliche Fälle geben. ZB der Fall von Fröschi mit Adoption und Geburt.
    Oder Mann mit Kind der eine schwangere Frau heiratet oder eben Zwillinge. In allen Fallen gilt zusammen: 1x KBG, wenn sie sich trennen und jeder jeweils ein Kind nimmt --> 2x KBG.
     
  10. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Soweit ich weiß, nein! Das Kind hat natürlich einen zweiten Elternteil, aber nicht die lesbische Partnerin der Mutter.

    Nur weil ich lesbisch bin und meine Partnerin ein Kind bekommt, bin ich nicht automatisch der zweite Elternteil. Auch dann nicht, wenn ich in einer Lebensgemeinschaft mit der Mutter des Kindes lebe. Der zweite Elternteil bin ich nur dann, wenn ich dieses Kind adoptiere und wenn das Gericht diese Adoption akzeptiert. Was meines Wissens gar nicht so einfach ist.
     
  11. neumond

    neumond Gast

    Homosexuelle Paare wollten mit Heteropaaren gleichgestellt werden, das ist nun der Fall und das Geschrei erst wieder groß.

    Das KBG ist dazu gedacht, den Verdienstentgang eines Partners abzudecken, kommt ein weiteres Kind, beginnt der Bezug von vorne weil damit ja nicht das Kind finanziert wird sondern der Verdienstentgang eines Partners ausgeglichen wird. Die Kinderaufzucht wird mit der Familienbeihilfe ausgeglichen und da wird dank Verpartnerung ja hoffentlich berücksichtigt, dass es das 2. Kind der Familie ist, DAS wäre sonst nämlich tatsächlich unfair.
    Aus wessen Gebärmutter das Kind geschlüpft ist, spielt bei dem Thema sachlich einfach keine Rolle, ein Parnter pro Partnerschaft darf vom Staat finanziert zu Hause bleiben und fertig.

    Das haben sie sich schön ausgemalt "Komm, wir wollen sowieso 2 Kinder und der Abstand soll auch gering sein wegen deiner Erkrankung, bekomm du doch auch gleich noch ein Kind, dann können wir beide die Zeit mit den Kindern zu Hause genießen!". Völlig verständlich bitte, hätten wir die Möglichkeit beide zu Hause zu bleiben und dafür noch bezahlt zu werden - sofort! Aber das Gesetz sieht das eben nicht vor, für niemanden.

    Gleichberechtigung ist eben nicht immer nur toll. Und Bevorzugung fände ich persönlich diesbezüglich nicht fair und würde wiederum heterosexuelle Paare (und männliche homosexuelle Paare!) diskriminieren, nur weil diese keine zwei Gebärmütter zur Verfügung haben.

    Bei aller Toleranz und Nächstenliebe muss man schon auch noch realistisch bleiben und das große Ganze im Auge behalten.
     
  12. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Frage: wie wäre es mit zwei schwulen Vätern, die beide gleichzeitig/zeitnah Kinder kriegen?
     
  13. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Ist das KBG tatsächlich dazu gedacht den Verdienstentgang eines Partners abzudecken? Oder doch eher eines Elternteils?

    Ich weiß es jetzt nicht und hab auch nicht danach gesucht, aber ich glaub kaum, dass die zweite Frau für das Kind der ersten Frau in Karenz gehen könnte. Ich lass mich gerne eines besseren belehren.
     
    Pippi101, 9. August 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 9. August 2017
  14. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Natürlich kann sie das. Sie ist der zweite Elternteil.
     
  15. neumond

    neumond Gast

    Bei künstlicher Befruchtung die in diesen Fällen ja wohl auch durchgeführt wird weil man den Mann eben nicht in seinem und dem Leben des Kindes haben will, ist das irrelevante Wortklauberei. Meines Wissens stehen beide Mütter in so einem Fall als Eltern in der Geburtsurkunde, womit es auf das Gleiche rauskommt. Oder ist das bisher nur in Deutschland so?

    @Mauslöwin natürlich gilt meine Argumentation für ein männliches Paar genauso.
     
  16. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in


    Nein, das ist nämlich ein Irrglaube, sie ist nicht automatisch der zweite Elternteil. Höchstens durch Adoption.
     
  17. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Was ich weiß wird die Lebenspartnerin nicht als Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen, außer sie adoptiert. Und da ist dann noch die Frage ob, das anerkannt wird. Zumindest glaub ich das für Österreich. Lasse mich aber gerne besseren belehren.

    In der Geburtsurkunde, hab jetzt extra nachgesehen, steht: Vater.... und Mutter....

    Und die Partnerin der Mutter, da ja auch selber eine Frau, kann kein Vater sein.
     
  18. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Mitlesen tust du nicht, gell? Ich hab die Gesetzeslage bereits gepostet.
     
  19. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Sie werden die Geburtsurkunden angepasst haben.

    Und nochmals: Bei medizinischer unterstützter KB zählen BEIDE Frauen als Eltern.
     
  20. Relaxo7

    PLUS + VIP

    Einerseits haben die zwei Kinder ja biologisch nichts miteinander zu tun, sondern sind nur Stiefgeschwister, jedes mit einer echten Mutter und einer Stiefmutter. Deshalb ist es auf der einen Seite verständlich, dass jede "echte" Mutter mit ihrem Kind zu Hause bleiben will.

    Andererseits, weil es ihnen offenbar darum geht, möglichst lange mit den Kindern zu Hause zu bleiben, frage ich mich, wie man auf die Dauer z.B. von der längsten Variante des Kinderbetreuungsgeldes (Bei mir bzw. meinem Sohn gab es noch kein einkommensabhängiges, sondern nur die Variante 30+6, wobei man auch einiges verloren hat, wenn der Partner nicht "karenzwillig" war und man bereits nach 24 Monaten arbeiten gegangen ist, wie das eigentlich von Arbeitgebern vorgesehen ist) leben sollte, auch wenn man es zweimal bezieht und zweimal Familienbeihilfe dazu?
     

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