1. Mamita

    Mamita Teilnehmer/in

    Mein Sohn samt sämtlicher Klassenkameraden ist am Kochen - und ich versteh den Ärger.
    Sie hatten gestern Deutsch-Schularbeit - heute wurde ihnen mitgeteilt, dass die Schularbeit wiederholt werden muss. Grund ist nicht, dass sie so schlecht war und daher eine Nachschularbeit ansteht, sondern weil nach einem langen Wochenende (lt. Leistungsbeurteilungsverordnung nicht nach 3 aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen) nicht gleich am 1. Tag eine Schularbeit stattfinden darf.

    Die Kinder sind nun natürlich auf die Lehrerin sauer - verständlich. Hauptschuldige für mich ist jedoch die Direktorin, die den Schularbeitsplan letztlich abgesegnet hat. Ihr hätte auffallen müssen, dass der 12.12. als Schularbeitstag nicht möglich ist, aufgrund des langen Wochenendes davor.

    Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen?

    Ich finde, wenn die Kinder schon die Deutsch-SA ein zweites Mal schreiben müssen, sollte (wie bei einer Nachschularbeit auch) die bessere Note gezählt werden. Bin mir aber nicht sicher, ob die "erste SA", also quasi die "ungültige" überhaupt angesehen/beurteilt wird.

    Hat man da als Kinder/Eltern überhaupt Möglichkeiten oder ist man dem einfach ausgeliefert???

    LG Petra
     
  2. Deinen Ärger versteh ich.
    Vielleicht können die Kids es als Probearbeit verbuchen? Wird ja nicht schaden..

    Bei uns sind solche Tage im Schularbeitenkalender durchgestrichen. Verantwortlich sehe ich auch die Schulleitung, die den Kalender absegnet.

    Tun wird man aber nichts können. Fehler passieren halt..
     
  3. ThePinky

    ThePinky Gast

    Also ich wäre schon davon ausgegangen, dass in dem Fall die bessere Note zählt - eben wie bei einer Wiederholungs-SA. Kann man den Elternvertreter drauf ansetzen, dass er das mit der Lehrerin oder der Direktorin klärt?
     
  4. corona03

    corona03 geniesst jeden Tag

    Ojeh, was lese ich da.... meine Tochter hatte gestern E-Schularbeit, aber von so einer Verordnung weiß ich nix, und bis jetzt gibt's da keine Meldung (was mir eigentlich ganz recht ist, weil wir froh sind, dass wir endlich bis Weihnachten Schularbeitsfrei sind). :confused::confused:
     
  5. Hatte sie am Fr schulfrei?
    Das war ja ein schulautonom freier Tag bei vielen.

    Wenn sie am Fr in der Schule war, dann ist die SA am 12. kein Problem.
     
  6. corona03

    corona03 geniesst jeden Tag

    sie hatte schulautonomen Tag!
     
  7. corona03

    corona03 geniesst jeden Tag

    das hab ich gerade gefunden :D, man beachte bitte den rot markierten Satz :

    eine solche Änderung ist ebenfalls den Schülern nachweislich bekanntzugeben und im Klassenbuch zu vermerken.
    (7) Der Schulleiter hat die Zustimmung zu den Terminen der Schularbeiten nach Abs. 6 zu verweigern, wenn
    a)
    Schularbeiten an einem unmittelbar auf mindestens drei aufeinanderfolgende schulfreie Tage, eine mehrtägige Schulveranstaltung oder eine mehrtägige schulbezogene Veranstaltung folgenden Tag,
    b)
    in den allgemeinbildenden Schulen für einen Schultag für einen Schüler mehr als eine Schularbeit oder in einer Woche mehr als zwei Schularbeiten oder Schularbeiten ab der 5. Unterrichtsstunde,
    c)
    in den berufsbildenden Pflichtschulen für einen Schultag für einen Schüler mehr als zwei Schularbeiten, in lehrgangsmäßigen Berufsschulen jedoch mehr als drei Schularbeiten in einer Woche, oder Schularbeiten in der letzten Unterrichtsstunde,
    d)
    in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, in den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und in den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik für einen Schultag für einen Schüler mehr als eine Schularbeit oder in einer Woche mehr als drei Schularbeiten
    vorgesehen sind. Der Schulleiter kann in den Fällen der lit. a und d aus besonderen Gründen den Terminen zustimmen
     
  8. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Ist es vielleicht möglich, dass Eltern den Termin der SA beeinsprucht haben und die Lehrkraft und Direktorin gar nicht selbst drauf gekommen sind?
     
  9. Die Unfähigkeit der Schulleitung solche Termine im Schularbeitenkalender kennzuzeichnen, stellt für mich jetzt keinen besonderen Grund dar.

    Aber wenn bei euch kein Hahn danach kräht, würd ich jetzt auch nix sagen. Klar ist, dass falls jemand die SA nicht wie erwartet geschafft hat, diese Person ein Ass im Ärmel hat und eine Wiederholung fordern könnte. Falls man weiß, dass die Durchführung eigentl nicht rechtens war.
     
  10. Gut möglich.. Würde ich auch als realistisches Szenario betrachten
     
  11. eul.alia

    VIP

    Entschuldige, ich kann nichts sinnvolles beitragen, aber ich fänd es geradezu absurd, die Arbeit nicht zu zählen bzw verpflichtend zu wiederholen. Ich gehe davon aus, Sinn der Regelung ist, dass die Schüler Ferien bzw verlängerte woe nicht zur SA-Vorbereitung nutzen müssen. Jetzt nachdem sie es (wahrscheinlich) eh schon dafür geopfert haben, die SA auch dann nicht zu werten, wenn sie gut war und die Kids verpflichten, sich nochmal vorzubereiten, würd doch völlig am Sinn und Zweck vorbei gehen, das verlängerte woe bekommen sie dadurch ja nicht zurück, im Gegenteil, sie müssten wider Zeit investieren. Das einzig sinnvolle wäre mMn ein fakultativer Ersatztermin per halt die bessere Note zählen.
    Aber vielleicht versteh ich die Regelung ja falsch.
     
  12. corona03

    corona03 geniesst jeden Tag


    eigentlich wollte ich damit vermitteln, dass die Direktorin ja vorher aus einem plausiblen Grund die Zustimmung geben muss (und vielleicht auch gegeben hat ? )

    In unserem Fall, hoffe ich jetzt mal schwer, dass die Direktion ausdrücklich ihre Zustimmung getätigt hat und für uns nicht das oben genannte Szenario passiert.
     
  13. eul.alia

    VIP

    Geht aus den Bestimmungen explizit hervor, dass eine SA im so einem Fall automatisch ungültig ist? Wenn nicht, würd ich mich da definitiv wehren, weil die Konsequenz völlig sinnfrei ist.
     
  14. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Ganz ehrlich: glaub ich eher nicht, dass die Direktion extra ihre Zustimmung gegeben hat.
    Das ist wahrscheinlich auch bei euch übersehen worden. War es bei euch ein verordneter oder gewählter schulautomer Tag, denn manchmal stehen die SA Termine schon fest und die gewälten schulautonomen Tage noch nicht.


    Würde ich auch.


    Ist es überhaupt möglich, dass eine Schularbeit ungültig ist oder zählt immer die bessere SA?
     
  15. corona03

    corona03 geniesst jeden Tag

    hier mal der Link:
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009375

    ich hätte da jetzt nichts gefunden wie man in so einem Fall vorgeht oder welche Möglichkeiten es (noch) gibt, (ist aber auch ziemlich viel zu lesen ;)), vielleicht hab ich es auch übersehen.
     
  16. Die Direktion will sich mit einer Wiederholung wahrscheinlich gegen mögliche Berufungen absichern. Sollte einer der Schüler dieser Klasse am Jahresende negativ sein, wäre eine Berufung wegen Formalfehlers sicher erfolgreich.
     
  17. Mamita

    Mamita Teilnehmer/in

    Danke Euch allen für Eure Kommentare.
    Wir haben einen sehr engagierten Elternvertreter, der versuchen wird, mit der Direktorin + Deutsch-Prof. zu sprechen und anzuregen, beide Schularbeiten anzusehen und dann die jeweils bessere zu werten. In wieweit er damit Erfolg haben wird, sei dahingestellt. Prinzipiell ist unsere Direktion eine Person, mit der man vieles bereden kann.
    Das Ergebnis einer Schularbeit ist bei vielen abhängig von der "Tagesverfassung" (kenn ich aus eigener Erfahrung ;) ). Wär halt echt blöd, wenn ein Kind gestern eine tolle SA geschrieben hätte, aber bei der Wiederholung jetzt nicht so eine gute Leistung bringt. Ich finde, man darf die Kinder nicht um ihre Leistung bringen.
    Man darf gespannt sein - jetzt ist mal Konzentration angebracht, weil morgen haben sie Englisch-SA ;)

    LG Petra
     
  18. Darum geht es. Die Berufung gegen eine negative Jahresnote wäre in diesem Fall sicherlich erfolgreich.

    Viell. geht es auch, wenn die Eltern schriftl zustimmen, dass sie den Termin akzeptieren? In jedem Fall wird wohl der Landesschulinspektor das letzte Wort haben.

    Blöd, dass so ein Fehler passiert ist. Ewig ärgern würde ich mich dennoch nicht..
     
  19. Dinimama

    VIP

    was ist eigentlich die sinnhaftigkeit hinter einer solchen regelung?
    wenn die sa jetzt am 13. gewesen wäre, was hätte das groß für einen unterschied gemacht?

    an einem tag kann doch kein kind ausreichend lernen, dh heißt, dass entweder ohnehin das lange we "angepatzt" ist (was ich ab einem bestimmten alter durchaus zumutbar finde) oder dass es sich um ein fach handelt, in dem man eventuell ohnehin nicht so viel lernen muss (wie eben in vielen fällen deutsch.)

    ich weiß schon, im konkreten fall ist das jetzt egal und ändert nichts am tatbestand und ich hoffe für die klasse, dass sie entweder ganz um die zweit-sa herumkommen bzw zumindest die bessere note gewertet wird, aber ich frage mich trotzdem, welchen sinn derartiges hat.
     
  20. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Ach so, dass kann sich dann auch noch später, also auf die Jahresnote, auswirken.
    Wie schaut das aus, wenn die Halbjahresnote nicht negativ ist und die Jahresnote schon, ist dann auch noch ein Einspruch möglich?
     

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