1. Hallo, hat wer Erfahrungen mit Befreiung vom Unterricht in der Volkschule?
    Es geht um 3 Unterrichtstage vor einer Ferienwoche.
    Wer genehmigt das?

    :wave:
     
  2. Esira

    PLUS + VIP

    3 Tage muss die Schulleitung genehmigen.
     
  3. homera

    homera Teilnehmer/in

    die direktion.
     
  4. ok
    danke!
     
  5. ThePinky

    ThePinky Gast

    Ansuchen an die Direktion. Denk dir eine gute Begründung aus. Nur Urlaub reicht nicht. ;)
     
  6. Eusebius

    VIP

    Das ist eher schlecht. Unter dem Schuljahr ist es regelmäßig leichter; andererseits tut sich drei Tage vorher natürlich nicht mehr sehr viel, und es kommt auch regelmäßig vor, dass Kinder krank werden.

    2 Tage - 1 Woche: die Direktion.
     
  7. Ach.. so eng sehen das die meisten Direktoren erfahrungsgemäß nicht.
     
  8. RaphSa

    RaphSa Teilnehmer/in

    Ich hab meine Tochter im Gym nach der Notenkonfernez drei Tage für einen Urlaub in Paris beurlauben lassen. War kein Problem.
     
  9. Relaxo7

    PLUS + VIP

    Ich habe meinen Sohn bisher nur einen Tag von der Klassenlehrerin beurlauben lassen, d.h. da habe ich einfach vorher eine normale Entschuldigung abgegeben.

    Einmal war es letztes Jahr der 23.12., da habe ich als Grund "Anreise zu Familienfeier" (oder so ähnlich) angegeben.
     
  10. Radium

    PLUS + VIP

    Ich hab mein kind in den beiden schuljahren jeweils für 2 und 3 tage rausgenommen und bewusst mit offenen karten gespielt (kind kam mit auf kongresse im ausland).

    Meinem kind hab ich aber eingeschärft dass das eine ausnahme ist und wir dankbar sind dass es möglich ist.
    War überhaupt kein problem. Lügen (krank etc) würd ich auf keinen fall.
     
  11. Lügen würde ich soundso nicht, möchte ja auch das das Kind erzählen kann das es wegfliegt.
    Ich habe eh einen guten Draht zur Direktorin und bin auch im EV, ich werde Anfang des Schuljahres fragen und hoffen das es ok geht. Sie war im letzten Schuljahr genau 1 Tag krank und sonst immer anwesend, ist auch eine 1er Schülerin und und sehr brav, also wird schon klappen.
     
  12. Berthold

    Berthold Gast

    Kann. Nicht muss.
     
  13. Eusebius

    VIP

    Korrekter formuliert: Über einen Antrag von drei Tagen (nämlich von mehr als einem Tag bis zu einer Woche) muss die Schulleitung absprechen (übrigens mit unanfechtbarem Beschluss, was rechtspolitisch etwas fragwürdig erscheint), da das Pouvoir des Klassenvorstandes nur bis zu einem Unterrichtstag reicht.
     
  14. Esira

    PLUS + VIP

    Stimmt müssen tut sie nicht. So war es auch nicht gemeint. Richtigerweise müsste stehen das Ansuchen muss bei der Schulleitung eingebracht werden und kann genehmigt werden ;)

    Ich würde übrigens auch nicht lügen.
     

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