1. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    jetzt bin ich gespannt wie ihr das so handhabt: sohn wird im november 18, seit ca 1 jahr kriegt er seinen unterhalt (eigentlich seit dieser damals zur halbwaisenpension umgewandelt wurde, das war so der zufällige auslöser) aufs eigene konto (und dafür kein taschengeld mehr und muss sich einiges selbst finanzieren, das vorher ich gekauft habe - bekleidung, schulzeugs, essen bei nachmittagsunterricht...).
    eigentlich bin ich völlig zufrieden damit wie er das so hinkriegt mit dem eigenen geld, ich hätte damit gerechnet dass er viel schlechter haushaltet.

    fbh - die mag ich ihm aber erst nach der matura überlassen, weil gerade heuer im maturajahr ist ja noch einiges großes zu bezahlen, da vertraue ich ihm wohl noch ein bissl (zu?) wenig ob er das selber auf die reihe bringt.

    wie handhabt ihr das mit euren großen "kindern"?
     
  2. PetrophagaLorioti

    PLUS + VIP

    Beide unsere Kinder, die jetzt mit September (mit 20 bzw. 18 1/2 Jahren) ausgezogen sind, bekommen von uns die ausgemachte Unterstützung (incl. FBH). Die FBH kommt aber dennoch auf's Konto meiner Frau und wird sozusagen weitergeleitet. (Eventuelle Rückforderungen seitens des Staates würden ja auch Zulasten von uns gehen.)
    Das war aber eigentlich nie ein großes Diskussionsthema. Wie sie finanziell nun wirklich in der "Selbstverwaltung" über die Runden kommen, wird sich zeigen.
     
  3. bergie

    bergie perfekt unvollkommen
    VIP

    Ja, ich habe auch erst jetzt im September einen Dauerauftrag eingerichtet, damit Großtochter (18) die FBH kriegt. Sie fängt ja Anfang Oktober mit dem Studium an. Dazu gibt es noch Taschengeld, die Miete fürs WG-Zimmer zahlen auch wir. Während des Maturajahres hatte sie überhaupt keinen Plan, da haben wir noch nix umgestellt. Der Bausparer wurde auch fällig (3 mal 6 Jahre), den bekam sie auf einmal, aber auch eher wegen Studienbeginn, nicht wegen des 18ers. Sie muss ja Kaution bezahlen, Möbel, Unibedarf,.... Vorher hatte sie ja keine so großen Ausgaben.
    Aber während des Tippens fällt mir auf, dass es bei uns leichter war: Matura und 18er lagen ja nur 3 Wochen auseinander. Bei früherem 18. Geburtstag würde ich es eher erst ans Studieren, Ausziehen,.... binden mit den finanziellen Umstellungen.
     
  4. Nordlicht

    Nordlicht Teilnehmer/in

    Ich verstehe gar nicht so wirklich, warum Kinder, die noch zuhause wohnen, die FBH ( bei uns das Kindergeld) ausgezahlt bekommen.

    Die Kosten für einen selbst laufen doch weiter. Lebensmittel, Versicherung, Miete ect....
     
  5. lucy777

    lucy777 Gast

    eine zwischenfrage: du schreibst andernthreads von 80.-- / damit finanziert dein sohn kleidung, schulzeug und essen am nachmittag?
     
  6. lucy777

    lucy777 Gast

    meine tochter ist nach der matura in ein anderes BL zum studieren gezogen - ab dem zeitpunkt hat sie FBH und alimente von beiden eltern auf ihr konto erhalten.

    beim sohn war es ähnlich - bei einzug in eine eigene bleibe haben wir das wie bei der tochter gehandhabt.
    davor hatte er als lehrling eine zeitlang schon eigene einkünfte , die durfte er zur gänze behalten (allerdings mit vereinbarung eines bausparvertrages), FBH habe ich bezogen, zuzahlen musste er nichts, dafür aber kleidung und freizeit selber finanzieren.
    essen, führerschein etc. haben wir finanziert.
     
  7. beide wohnen zu hause, sohn verdient ab september ca 1.000,- brutto, tochter studiert in graz

    die fbh behalten wir, da sie ja zu hause wohnen

    alimente gibts keine

    die große bekommt 100,- plus handyvertrag taschengeld und arbeitet nebenher geringfügig
    der kleine bekommt natürlich kein taschengeld mehr, muss aber auch daheim nichts zahlen

    die fbh bekommen sie dann aufs eigene konto, wenns auf eigenen füßen stehen, sprich, wenns ausziehen
     
  8. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Die FBH haben meine Kinder nie direkt vom FA aufs eigene Konto bekommen.

    Bei drei Kindern kann man so noch den erhöhten Absetzbetrag für Sonderausgaben lukrieren und bekommt auch den Mehrkindzuschlag.

    Als die beiden Großen in die Studenten WG's gezogen sind haben wir das alles durchbesprochen und sind eigentlich sofort einig geworden:
    FBH blieb aus vorgenannten Gründen bei mir, dafür bezahlte ich die Zimmer und überwies jedem Kind noch Restunterhalt in entsprechender/errechneter Höhe.
     
  9. Maritina

    PLUS + VIP

    Beide Kinder wohnen bei mir.

    Tochter ist 20, beginnt mit dem 2. Studienjahr Veterinärmedizin und hat seit ca 8 Monaten einen kleinen Job als studentische Hilfskraft, mt dem sie unter der Geringfügigkeitsgrenze verdient. Familienbeihilfe und Alimente gehen auf mein Konto. Ich trage alle Kosten, auch für Pferd, Studienmaterial etc. Von ihrem Einkommen muss sie lediglich eines der beiden Öffi-Tickets finanzieren. Ihr Taschengeld von Eur 150,- erhält sie von mir weiter. Benzin bezahlt meist sie. Kosten für Service des Kinder-Autos trage ich.
    In einem Jahr wird sie (sollte ihr Traum wahr werden) eine halbe Studienassistentenstelle haben, Familienbeihilfe fällt dann weg, ebenso Taschengeld. Dann werden die finanziellen Karten neu sortiert.

    Sohn wird bald 19, hat Schule abgeschlossen, beginnt mit 1.10. den Zivildienst und hat soeben ein künstlerisches Bachelorstudium begonnen, da er auch neben dem Zivildienst betreibt. Für den Zivildienst wird er eine monatliche Entschädigung bekommen, die er statt dem Taschengeld behalten wird. Familienbeihilfe fällt während des Zivildienstes weg. In einem Jahr wird er zusätzlich Medizin studieren; ich nehme an, dass FBH und Alimente dann wie bei meiner Tochter auf mein Konto kommen und ich im Gegenzug alle seine Kosten bestreite und Taschengeld wieder zahle.
     
  10. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    ja, 80€ 14x jährlich, und die oben von dir genannten dinge finanziert er selber, zumindest so ungefähr (also laufendes schulzeugs kauft er selbst, aber irgendeine teure anschaffung zu schulbeginn falls nötig finanziere natürlich schon nach wie vor ich, auch schulreisen/veranstaltungen/nachhilfe zahle gerne ich).
    ich bin selbst überrascht dass - seit er die waisenpension selbst verwaltet - nie mehr forderungen kommen. das war eben mit den 60€ tg ganz anders, obwohl es "nur" ein paar kröten weniger sind (da wollte er dann für jeden pipifax 5€ hier, 3€ da...)

    aber so ganz klar haben wir es noch nicht aufgedröselt: zb versicherung fürs motorrad und handy läuft aus alter tradition nach wie vor über mein konto.
    ich freu mich auf klare neue fronten dereinst wenn er dann den abschluss hat und auf eigenen füßen stehen wird :)

    danke für eure erfahrungsberichte - da sind ja mal schon einige hilfreiche anhalts- und diskussionspunkte dabei :wave:
     
  11. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    echt? das ist mir neu, ich hab mir gedacht präsenz/zivildienst verändert an der fbh nix. sind ja lächerlich niedrige aufwandsentschädigungen, die die jungen leute da kriegen, lehrlings"gehalt" (in ähnlicher "höhe") zählt ja auch nicht als fbh-gegengrund.
     
  12. Maritina

    PLUS + VIP

    Habe den Bescheid vom Finanzamt, der die FBH während der 9 Monate Ziviledienst ruhen lässt (Okt - Juni)
     
  13. lucy777

    lucy777 Gast

    sowohl alimente wie auch FBH fallen weg.

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080711.html

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/49/Seite.490520.html
     
  14. PetrophagaLorioti

    PLUS + VIP

    Also bei meinem Sohn ist sogar die FBH für die Zeit Zwischen Matura und Beginn Zivildienst (Juli-Oktober) weggefallen.
    Bei der neuerlichen Beantragung der FBH (mit dem Nachweis der Immatrikulation auf der TU) konnte auch für die dazwischenliegenden Monate (Matura bis ZV bzw. ab Ende ZV bis Studienbeginn bzw. natürlich weiter) wieder beantragt werden. Wurde dann auch sehr rasch nachgezahlt....
     
  15. Maritina

    PLUS + VIP

    Alimente fallen bei uns nicht weg. Wieso sollten sie auch? Das Minieinkommen des Zivildieners deckt die Bedürfnisse des Studenten in keiner Weise ab. Kinder dürfen m.W.n. am Lebensstil der Eltern partizipieren, solange diese unterhaltspflichtig sind.
     

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