1. Wazabi

    Wazabi Teilnehmer/in

    Hallo ihr Lieben,

    ich hoffe jemand weiß da Bescheid. Sitz gerade hier und bin ganz baff und vor allem leicht panisch. Eigentlich dachte ich ich bekomme kein Wochengeld, da ich nur eine PFlichtversicherung über das AMS hatte aber keinerlei Bezüge bezogen hab. Heute jedoch kam ein Brief der WGKK und ich bekomme 43 Cent am Tag.

    Ich dachte eigentlich kein Wochengeld = Kinderbetreuungsgeld ab Geburt.

    Aber nun? Ich hab in 6 Wochen EGT und heul mir gerade die Augen aus. Hotline natürlich nur bis 14:30 erreichbar. Zwei Monate hätten wi rnoch geschaukelt, aber im schlimmsten Fall 5 Monate ohne Geld? Wie soll das gehen? Von 43 Cent kann ich meinem 3 Jährigen nicht einmal seine morgendliche Laugensemmel holen :(
     
  2. mabel

    mabel Teilnehmer/in

    so viel ich weiß wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt, wenn das Wochengeld niedriger als das Kinderbetreuungsgeld ist :wave:
     
  3. jo-jo

    jo-jo ** Kopf raucht **

    Kopf hoch :)
    schau da:

    Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes

    Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) ruht während des Anspruchs auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (z.B. Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbedienstete) oder – falls das Wochengeld bzw. die wochengeldähnliche Leistung niedriger ist als das Kinderbetreuungsgeld – wird der Differenzbetrag zwischen Wochengeld bzw. wochengeldähnlicher Leistung und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt.


    Quelle: help.gv
     

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