1. Tine26

    Tine26 Teilnehmer/in

    Hallo,
    mein Baby wird im Sept.2016 auf die Welt kommen.Ich bleibe dann 2 Jahre zu Hause.Jetzt würde es mich interessieren,wann das nächste Baby auf die Welt kommen müsste,damit ich nochmal das einkommensabhängige KBG beziehen kann.
    Wenn ich nach einem Jahr Karenz Teilzeit arbeiten würde,würde ich beim nächsten Kind trotzdem das EAKBG bekommen können?
    Kennt sich jemand aus? :confused:
    Danke!
     
  2. babschl

    babschl Mama von Adrian!!!!!

    spannende frage.
    würde mich auch interessieren!

    lg
     
  3. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Das kommt darauf an, ob man dazwischen arbeitet oder nicht.

    Wenn man fürs zweite Kind ungefähr das gleiche KBG bekommen will wie für das erste, dürfen die Kinder nicht mehr als zwei Kalenderjahre auseinander sein. Das können also auch mehr als zwei "Altersjahre" sein, dann muss man aber vom 2. Geburtstag von Nr. 1 bis zum Mutterschutz von Nr. 2 versicherungspflichtig beschäftigt sein.
    Dann wird eine Günstigkeitsrechnung gemacht, ob das KBG bezogen auf das letzte Jahr ohne KBG (höchstens das drittvergangene vor Geburt 2) oder bezogen auf das Einkommen zwischen den Kindern höher ist. Da man wahrscheinlich zwischen den Kindern Teilzeit gearbeitet hat, wird's meist das erste sein.

    Bei Tine26:
    Geburt 1 im September 2016 gibt KBG bezogen auf dein Vollzeiteinkommen bzw. das Wochengeld davor. Der Bezug endet im September 2017.
    Geburt 2 muss also spätestens am 31.12.2018 sein, damit du 2018 nicht als Jahr ohne KBG-Bezug als "Lücke" hast.
    Da Nummer 1 aber schon im September 2018 den 2. Geburtstag hat, müsstest du vom 2. Geburtstag bis zum Mutterschutz Nr. 2 versicherungspflichtig arbeiten - mehr als geringfügig, aber nicht unbedingt voll.
    Sonst müsstest du schon vor dem 2. Geburtstag wieder im Mutterschutz sein.
    Als Basis für eaKBG 2 wird allerdings 2015 herangezogen, weil das ja das letzte Jahr ohne KBG für dich war! Da musst du einen Steuerausgleich machen, der Bescheid wird dann als Grundlage genommen.
    Oder du arbeitest ab 2018 so viel, dass das eaKBG von dem neuen Einkommen berechnet wird, aber dann ist der Abstand sowieso egal. :)

    Es kommt also leider darauf an, wann im Jahr das erste Kind geboren wird. Je früher, umso mehr Zeit hat man für's zweite. Ideal wäre sozusagen der 2.1.2016, dann hat man für's zweite fast drei Jahre bis zum 31.12.2018 - sofern man dazwischen arbeitet. ;)
    Bei mir war's z.B. ganz blöd, Nr. 1 kam im Dezember 2012, dadurch habe ich nach dem Wochengeld erst 2013 eaKBG bekommen. EaKBG 2 für September 2014 wurde von meinem Einkommen 2012 berechnet, da zählt aber das Wochengeld 1 nicht mit! KBG2 war also geringer als KBG1, aber immer noch mehr als das, was bei Berechnung von der Teilzeitarbeit dazwischen herausgekommen wäre.
    Ach, das gilt dann auch entsprechend für dich, babschl, mit Dez 15/spätestens Dez 17!

    Disclaimer: Ich glaube, dass das alles stimmt, bin aber nur interessierte Laiin. Es fehlen sicher noch einige Aspekte. Ihr solltet euch auf jeden Fall beim Familienministerium erkundigen, die beraten sehr genau zum eaKBG. Man muss nur etwas Geduld für die Hotline aufbringen.
     
  4. Rosalia

    Rosalia Teilnehmer/in

    Meine Kinder werden ziemlich genau 2 Jahre auseinander sein. Kind 1 geboren Aug. 2014, Baby kommt im August 2016. Ich war dazwischen nicht arbeiten. Bei Kind 1 habe ich eaKBG vom damaligen Letztbezug bekommen. Jetzt bei Kind 2 bekomme ich erstens kein Wochengeld (da ich zwischen den Kindern nicht gearbeitet habe) und zweitens ist das eaKBG jetzt beim 2. Kind viel niedriger als beim ersten weil es nun von meinem Gehalt aus dem Jahr 2013 berechnet wird. :(
     
  5. Bebicat

    VIP

    Ich befürchte jetzt schon darüber Gedanken machen bringt nicht so viel. Das KBG wird gerade novelliert und man hört hinter vorgehaltener Hand, dass dieses beliebte Vorgehen - 1 Jahr eaKbg, 2 Jahre daheim bleiben, wieder eaKbg - abgestellt werden soll.

    Nach der aktuell gültigen Lage wäre es am besten vor dem 1. Geburtstag wieder schwanger zu werden. Dann erhält man erneut Wochengeld und wieder das eaKbg.
     
  6. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Was heißt "ziemlich genau zwei Jahre", Rosalia? Genau mehr oder genau weniger als zwei Jahre? Darum geht es: Wenn du dazwischen nicht oder nur geringfügig arbeitest, musst du am 2. Geburtstag des ersten Kindes schon wieder im Mutterschutz sein.
    Und daher stimmt es auch bei dir nicht ganz, Bebicat: Es geht sich nicht aus, einfach zwei Jahre daheim zu sein und dann wieder schwanger. Da muss man schon arbeiten dazwischen.

    Denn: Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bekommt man, wenn man mindestens 6 Monate vor der Geburt versicherungspflichtig beschäftigt war. Als Ausnahme gilt nur eine Karenz bis zum 2. Geburtstag eines älteren Kindes. Und dann muss mindestens das drittvorangegangene Jahr vor der Geburt des 2. Kindes ein Jahr ohne KBG-Bezug gewesen sein, für ein drittes Kind knapp hintereinander geht es sich also auch nicht aus.

    Eh logisch, für eine Berechnung nach dem Einkommen muss ein ernsthaftes Einkommen da sein, sonst wird's unfair. Dafür gibt es die Pauschalvarianten.
    Das eaKBG ist ein Anreiz für halbwegs Gutverdienende, bald wieder zu arbeiten und wieder Steuern zu zahlen. ;)
     
  7. Rosalia

    Rosalia Teilnehmer/in

    Kind 1 ist am 28.8.2014 geboren und Kind 2 hat EGT 26.8.2016
     
  8. Tine26

    Tine26 Teilnehmer/in

    @solarphoton: vielen dank für deine ausführliche antwort!!!

    ob es dann wirklich so funktioniert,weiß ich eh nicht,da ich für dieses kind schon 7 monate basteln musste.
    wer weiß,geht sich dass dann überhaupt aus.
    aber mal schaun.sonst geh ich halt wieder arbeiten inzwischen.
     
  9. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Oh. Das wär ja blöd, Rosalia...
     
  10. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Rosalia, da müsstest du dir ja fast überlegen, ob du bis zum Mutterschutz noch ein bissl arbeiten gehst. Michael sagt, es muss gar nicht sozialversicherungspflichtig sein, geringfügig würde reichen.
    Kommt halt drauf an, wie groß der Unterschied zu den Pauschalvarianten wäre, und ob sich der ganze Aufwand auszahlt.
     
  11. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Anspruch hat sie ja sowieso, weil nur der Mutterschutz vor dem zweiten Geburtstag liegen muss. Hier liegen ja die Geburten mehr als zwei Jahre auseinander (voraussichtlich). Hier ist ja nicht die Erwebstätigkeit vor der Geburt das Problem, weil sie das durch die Karenz nach Mutterschutzgesetz jedenfalls erfüllt. Das Problem ist, dass sie im Jahr vor der Geburt des ersten Kindes zu weniger verdienst hat als direkt vor dem Mutterschutz des ersten Kindes.

    Es würde mich jetzt aber auch interessieren, wie das sein kann? Hast du zum Mutterschutz eine Gehaltserhöhung bekommen oder erst im Jahr 2013 angefangen zu arbeiten?
     
  12. Tine26

    Tine26 Teilnehmer/in

    Dürft ich noch schnell was fragen?
    Wenn ich zwischen den Kindern in der Karenz wieder arbeiten gehen würde,würde
    trotzdem der Steuerbescheid von 2015 heran gezogen werden?
     
  13. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Der Steuerbescheid wird immer der 2015er sein, wenn du bis 2018 wieder ein Kind bekommen hast und 2016 und 2017 KBG bezogen hast. Wenn du arbeiten gehst, bemisst sich das Wochengeld nach dem Arbeitsverdienst und das eaKBG neben dem Steuerbescheid 2015 auch nach dem Wochengeld.
     
  14. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Rosalia, entschuldige bitte, ich habe mich geirrt: Natürlich bist zu zum 2. Geburtstag deines ersten Kindes zumindest im Mutterschutz (wenn nicht im Wochenbett :)), daher ist es bei dir egal, wann genau das zweite kommt.
    Oben habe ich es eh richtig erklärt.
     
  15. amina

    amina Teilnehmer/in

    Darf ich mich hier anhängen: erstes Kind EGT Mai 2015. Jetzt wieder schwanger mit EGT Oktober 2016 :D... von Sept. 2015 - April 2016 war ich geringfügig und geh jetzt von Anfang Mai bis Mitte August Vollzeit arbeiten. D.h. lt. meinem Verständnis einkommensabhängiges Kindergeld ist klar, weils ja weniger als 2 Jahre sind und das mit dem Einkommenssteuerausgleich 2014 abgeglichen werden sollte. Wie schauts mit dem Wochengeld aus. Wird das vom Vollzeitgehalt Mai - Juli berechnet (im Mai fehlen mir ein paar Arbeitstage ... an denen war ich "nur" in Karenz)??
     
  16. LisaMarie

    LisaMarie Teilnehmer/in

    Ja, Wochengeld vom Vollzeitgehalt vor dem Mutterschutz, die paar Tage, die fehlen, werden halt mit 0 gerechnet.
    Kinderbetreuungsgeld 80 Prozent vom Wochengeld und wird verglichen mit dem Einkommen aus 2014, der hoehere Wert wird genommen.
     
  17. amina

    amina Teilnehmer/in

    Super - vielen Dank! Mir gehen nur 3 Tage ab, das ist verkraftbar.
     
  18. LittleEric

    LittleEric Teilnehmer/in

    Ich dachte für den bezug von wochengeld muss man um den anspruch zu erwerben 6 monate vollversichert arbeiten und dann wirds von den letzten drei monaten berechnet?
     
  19. LisaMarie

    LisaMarie Teilnehmer/in

    Die 6 Monate gelten fuer den Bezug von einkommensabhaengigem Kinderbetreuungsgeld und da ist die Karenzzeit gleichgestellt, soweit ich weiss.
     
  20. Nikipedia

    Nikipedia Teilnehmer/in

    Bei mir leider auch so.
    Wobei bei mir 3 Wochen vor mutterschutz die karenz endet. Ich geh also 3 Wochen arbeiten bin schon gespannt wie hoch mein wochengeld ist
     

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