1. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in

    Hallöchen liebe Forumsmitglieder,

    ich habe jetzt einige Ausgaben wie z.b Neue Brille, Sportausrüstung/Teamkleidung (neue Sportschule ab Sept)weiße Füllungen, Zahnreinigung und Austestung bez Wahrnehmungsstörung für meine Tochter.
    Sollte auch dies bestätigt werden, ist eine Ergotherapie erforderlich.


    Jetzt zu meiner Frage:
    Ich habe mal gehört, dass ich diese Sonderausgaben prüfen und beantragen lassen muss.
    Ich habe absolut keine Ahnung wie und wo? :eek:

    Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen! VIELEN DANK :D
     
  2. Hexi68

    Hexi68 3-fach Bubenmama

    Nicht alles hier angeführte zählt auch wirklich zu den Sonderausgaben, Sportausrüstung gehört nicht dazu....
    Allerdings wäre vorab zu klären, inwieweit Sonderausgaben überhaupt geltend gemacht werden können, was abhängig ist von der Höhe der Alimente bzw. davon inwieweit diese über dem Regelbedarfssatz liegen.

    Wie alt ist das betreffende Kind und wie viel Alimente bekommst Du für dieses Kind?
     
  3. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Meinst du damit steuerlich geltend machen oder als Sonderbedarf zu den Unterhaltszahlungen?
     
  4. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in

    Nein, nein nichts bez steuerlich, sonder einfach ob sich der Vater der Kinder daran beteiligen muss/sollte.
     
  5. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in


    Zahnarzt, Brille, Erstausstattung Schule Tochter 10 Jahre Alimente 230.--
    Ausstestung Wahrnehmung Tochter 9 Jahre Alimente 195.--
     
  6. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Das musst du mWn nach übers Gericht beantragen.
     
  7. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Die Alimente für die Töchter liegen hier deutlich unter dem Regelbedarfssatz, daher sind die erforderlichen Sonderausgaben nicht aus einer Überzahlung über den Regelbedarf gedeckt.

    Die "Erstausstattung Schule Tochter" stellt allerdings keinen erforderlichen Sonderbedarf dar, weil diese Kosten alle Eltern treffen, also nichts außergewöhnliches sind, und somit bereits durch die Alimente abgedeckt sind.

    Bei der 'Austestung Wahrnehmung' bin ich mir auch nicht sicher ob das schon als Sonderausgabe zu werten ist - da bräuchte man Hintergrundinfos warum es zu dieser Austestung kam (ärztlich indiziert, oder aufgrund persönlich wahrgenommener Auffälligkeiten privat in die Wege geleitet?).

    Kannst du mit dem KV persönlich darüber reden wie er sich eine Kostenübernahme, -Beteiligung bei den anderen Sonderausgaben vorstellt?

    Sonst bleibt dir nur der Weg zum Rechtspfleger und die Festsetzung übers Gericht.
     
  8. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in

    Danke für den Tipp!
     
  9. Chania

    PLUS + VIP

    Sonderausgaben sind immer Ausgaben, die nur Dein(e) Kind(er) betreffen.

    Also Zahnfüllungen, Zahnreinigung, Sportausrüstung sind mMn keine Sonderausgaben.

    Brille, Testungen bzw. daraus folgende Therapien aber schon.

    lg
    Chania
     
  10. Hexi68

    Hexi68 3-fach Bubenmama

    Kann mich nur anschließen...nur Brille, Austestung und Therapien sind Sonderbedarf, alles andere nicht.
    Der Kassenanteil ist natürlich abzuziehen.

    Speziell bei der Brille ist es natürlich auch so, das man nicht die teuersten Modelle wählen darf nach dem Motto..."der andere muss sowieso die Hälfte zahlen"...

    Wenn du die Alimente direkt vom KV überwiesen bekommst, würde ich ihm mal eine Aufstellung samt Nachweis der Kosten schicken und um Beteiligung ersuchen. Reagiert er nicht, musst Du auf´s Bezirksgericht.
    Wenn Du den Unterhalt über das Jugendamt bekommst, musst Du dorthin.

    Wieviel und ob er sich beteiligen muss, hängt auch von seinem und Deinem Einkommen ab.
     
  11. danarose1501

    danarose1501 Teilnehmer/in


    diese Sachen sind doch auch NUR für die Kinder. Warum sollten Zahnbehandlungen nicht dazu zählen?
    Zahnspange zählt doch auch dazu?


    Und natürlich wird bei der Brille nicht das teuerste Modell genommen ! :eek:
     
  12. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Die Forderung der Kindsmutter sind alle über den Jugendwohlfahrtsträger an meinen Mann herangetragen worden.

    Schulreise nach England und festsitzende Zahnspange gingen aber nicht durch, mit denen hat sie sich dann privat an meinen Mann gewandt.
     
  13. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Der Sonderbedarf ist lt. OGH gekennzeichnet durch eine Außergewöhnlichkeit, dh er darf daher nicht regelmäßig bei vielen Kindern anfallen. Daher gehe ich bei einer Plombe nicht von einem Sonderbedarf aus, bei einer Zahnspange eher schon (genauso wie bei einer Brille).
     
  14. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Bei den Zahnspangen muss man mittlerweile begründen, warum die die Krankenkasse nicht zahlt und warums (in diesem Fall) keine herausnehmbare sein darf.
     
  15. inkale

    inkale Gast

    Das wird ja nicht besonders schwierig sein.
    Es ist ja schriftlich von der Krankenkasse dargelegt, dass sie nur bei besonders schweren Fehlstellungen einen Kostenersatz leisten. Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass es keine Notwendigkeit für eine Zahnspange gibt und das wird je nach Umständen ein Zahnarzt auch begründen können.
    Und nur weil die Krankenkasse nicht zuzahlt, heißt das nicht dass nicht auch der zweite Elternteil sich an diesem Sonderbedarf zu beteiligen hat, sofern dieser nicht bereits aus der Höhe der Überzahlungen geleistet werden kann.
     
  16. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Stimmt. Und nur für diese besonderen schweren Fälle ist eine festsitzende vorgesehen. Herausnehmbare kostet nur einen Bruchteil. Der Jugendwohlfahrtsträger hat die Kindsmutter dann darauf hingewiesen, dass das nicht unter den Sonderbedarf fällt.
     
  17. inkale

    inkale Gast

    Ich finde so etwas immer sehr bedauernswert. Für's Kind.

    Es müssen sich ohnehin beide Elternteile zur Hälfte an den Sonderausgaben beteiligen. Wie man da auf die Idee kommt, dass ein Elternteil absichtlich zur teureren Variante greift, wenn man selber auch lieber Geld für anderes ausgeben würde, ist mir ein Rätsel.

    Nur, weil die Kasse die festsitzenden Zahnspangen nur bei den ganz schweren Fehlstellungen bezahlt, bedeutet es ja nicht dass sie nicht trotzdem mehr als sinnvoll wären. Ist ja bekannt, dass die meisten Zahnärzte (und auch Patientenanwaltschaft) hier Kritik an diesen Einstufungen üben, weil seit dieser Änderung viele notwendigen Fehlstellungen nicht mehr behandelt werden.

    Im besten Fall muss so etwas dann ein Elternteil alleine finanzieren, im schlechtesten Fall bekommt ein Kind nicht die medizinische Versorgung die es brauchen könnte, wenn ein Elternteil das alleine nicht leisten kann.
     
  18. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Da brauchst nichts bedauern, bei der Kindsmutter hats dann schon an Diagnose und Kostenvoranschlag gescheitert. Die wollte/konnte sie nicht bringen, entweder hats die Notwendigkeit nie gegeben oder sie hat es mit der GKK vorab direkt geklärt ...

    Fakt ist aber, dass es lt. Jugendwohlfahrtsträger kein Sonderbedarf war und das war die Frage.
     
  19. Chania

    PLUS + VIP

    Ja, aber jedes Kind wird eine mal eine Zahnfüllung brauchen aber nicht jedes Kind braucht eine Zahnspange.
    Es ist wie mit den Projektwochen/Sommersportwochen. Das betrifft alle Kinder diesen Alters und nicht nur Deine.

    Wenn Deine Kinder aber aufgrund einer z.B. genetischen Komponente eine Zahnfehlstellung haben, dann betrifft das nur Deine Kinder. Aber Zahnspangen werden auch nicht mehr alle als Sonderbedarf gesehen, seit es von der KK bezahlte gibt. Siehe Ausführungen oben.
    Btw. Zahnfüllungen gibt es auch von der KK bezahlt, Du musst daher keine Extrakosten haben, wenn Dein Kind eine Füllung braucht. Was anderes wäre es wohl, wenn jede Zahnbehandlung von den Eltern privat bezahlt werden müsste.

    lg
    Chania
     
  20. Tuerkis

    Tuerkis Gast

    Bei Brillen bin ich mir aber auch nicht sicher - da scheint es unterschiedliche Entscheidungen bzgl. Sonderbedarf zu geben.
     

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