1. Christl

    Christl größtenteils harmlos
    VIP

    Wie schaut das rechtlich aus?

    21 Kinder schreiben eine Deutschschularbeit. 20 Kinder zum regulären Termin, ein Kind holt die Schularbeit zu einem späteren Termin nach.

    Von den 20 Kindern erhalten zehn ein Nicht Genügend, das 21ste Kind ebenso.

    Die Lehrerin meint, die Schularbeit müsse nicht wiederholt werden, weil das 21ste Kind ja ein anderes Thema gehabt hätte.

    Ich könnt sie würgen, aber vielleicht lässt sich ja auf legalem Wege auch was machen.
     
  2. reiruk

    reiruk Aktive/r Teilnehmer/in

    Die Lehrerin hat leider recht! Die nachgemachte Schularbeit zählt nicht und bei halb-halb KANN sie wiederholen, sie MUSS aber nicht!
     
  3. Christl

    Christl größtenteils harmlos
    VIP

    Danke für Deine schnelle Antwort! :hug:

    Also doch würgen...
     

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