1. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Es stimmt. Definitiv. Ist nur die einzige "Laien"quelle, die ich gefunden habe (und der Artikel ist vom Unterhaltspapst, nicht von der Presse). Am Grundsatz hat sich nichts geändert, deswegen gibt's nix Neueres.

    Natürlich sind beim Unterhalt wie sonst auch weitere Unterhaltspflichten zu berücksichtigen und natürlich ist er nach der Bemessungsgrundlage begrenzt. Aber Eltern sind geldunterhaltspflichtig, wenn volljährige Kinder nicht mehr zuhause wohnen (wollen). Ob sich vom zustehenden Unterhalt dann wirklich Wohnung und Lebensunterhalt ausgehen, hängt vom Einkommen der Eltern ab.
     
  2. Chania

    PLUS + VIP

    Ja sowieso kann sich das noch ändern.
    Wir wohnen 35km von der Wr. Stadtgrenze entfernt mit super Verbindung.
    Wir werden sehen, wie es weitergeht.
    Im Moment will sie VS-Lehrerin werden. Dafür muss sie nicht nach Wien sondern nur in die nächste Stadt.
    Lg
    Chania
     
  3. Daol1986

    Daol1986 Teilnehmer/in

    ICh bin 2007 mit meinem Studium fertig geworden. Ich habe unter Mindeststudienzeit studiert, gerade deshalb weil meine Eltern mich außer einem Auslandssemester nicht extrem unterstützt haben! Wenn man arbeiten muss, hat man meiner Meinung nach einen besseren Drive das Studium schnell abzuschließen. Ich habe insgesamt 300 bekommen von den Eltern die für die Wohnung draufgegangen sind. 220 Studienbehilfe. KBG hab ich selbst nie in die Hände bekommen, das war quasi mein Anteil an den Wohnkosten. Und dann war ich halt neben dem Studium arbeiten! Muss sagen, es war stressig aber ein super leben! Urlaub ist auch immer ausgegangen. Ich sehe es bei ehemaligen Studienkollegen die von den Eltern unterstützt wurden, die haben das Studentenleben sehr genossen und teilweise doppelt so lange gebraucht wie ich! Wenn man keinen Druck hat ist es halt einfach ;)
     
  4. inkale

    inkale Gast

    Wir sponsern unsere Kinder ja gerne und auch viel und zum Glück betrifft uns dieses Thema überhaupt nicht.
    Aber hier würde ich mir insoferne eine Gesetzesänderung wünschen, als dass der Anspruch auf die Befriedigung der Wohnbedürfnisse für Ausbildungszwecke beschränkt wird.

    Ich werde nie verstehen, wenn manche den Anspruch auf ein selbständiges Leben erheben und sich diese Selbständigkeit dann von den Eltern finanzieren lassen. Ist wirklich eine großartige Leistung :rolleyes:.

    Danke für die Info, übrigens!
     
  5. inkale

    inkale Gast

    Du meinst wahrscheinlich FBH.
    Die steht auch den Eltern zu sofern sie ihrer Unterhaltsverpflichtung nachkommen.

    Der restliche Teil deines Beitrags ist voller Stereotypen.
    Sofern Studenten auf die Unterhaltsleistung der Eltern angewiesen sind, können sie sich großartige Studienverzögerungen ohnehin nicht leisten.
     
  6. Elaine

    VIP

    Zu Hause wohnen ist leider keine Option, da hier kein Studium sngeboten wird, das zu ihren Interessen passt. Pendeln haben wir kurz angedacht, aber trotz guter Verbindung bleibt eine Menge Zeit auf der Strecke. Ich hab damals eh hier in die Runde gefragt und es wurde davon abgeraten.
    Dank der großzügigen Unterstützung meiner Eltern können wir ihr das Studium auch ohne große finanzielle Verzichte unsererseits ermöglichen. Natürlich möchte ich, dass sie sich gewisse Extras auch selbst verdient. Darum ist die Spanne zwischen notwendiger Unterstützung und zu sehr verwöhnen für mich noch nicht so klar abschätzbar.
    Ich hab mit ihr besprochen, dass sie die ersten Wochen notiert, was sie so für Mensa, Lebensmittel, Drogerie, Zugfahrkarten usw ausgibt, damit wir dann nochmal schauen wieviel Geld sie wirklich ausgibt. Jeden Tag Sushi Essengehen um 20 Euro werde ich nicht finanzieren (nur so als Beispiel), ab und zu Mal darf aber schon so ein extra drin sein.
     
  7. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Ist natürlich schon an die zielstrebige Verfolgung der Ausbildung (der ersten) geknüpft. Also nur Ausziehen und feten geht nicht (aber das ist ja klar).

    Es ist halt schwierig, weil bei weitem nicht alle Kinder in der idealen Blase aufwachsen. Es gibt noch viele Eltern, die zB ein Studium verweigern. Und in diversen schwierigen Verhältnissen (auch emotional/psychisch) Volljährige zu zwingen, daheim zu wohnen, ist auch nicht ideal. Ich gehe davon aus, dass das meist einvernehmlich geregelt wird bzw Kinder in schwierigen Situationen auf die Unterstützung verzichten.
     
    Froeschi, 30. August 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 30. August 2017
    #67
  8. inkale

    inkale Gast

    Grundsätzlich gebe ich dir recht nur leider kenne ich auch einige Fälle, wo ein Trennungselternteil dem anderen eines reindrücken möchte und das Kind zum Auszug animiert, damit der andere Elternteil dann monetär unterhaltspflichtig wird. Und das sind Familien, wo es innerhalb der Familie jede denkbare Unterstützung gibt.
     
  9. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Umgekehrt gibt es auch Fälle, in denen es mit dem Unterhalt erst klappt, wenn er eindeutig dem ausgezogenen Kind zukommt und der Ex-Partner aus dem Spiel ist... Familienrecht ist halt ein sehr schwieriges Gebiet, weil so emotionsbelastet.
     
  10. inkale

    inkale Gast

    Verstehe ich schon.

    Vorausgesetzt ein Kind hat alles, das es für seine Ausbildung benötigt, ist es für mich trotzdem nicht nachvollziehbar warum Eltern einem Kind eine Wohnung finanzieren müssen, wenn es auch von der elterlichen Wohnung zur Uni pendeln könnte.
    Dieses Problem stellt sich ohnehin nur Trennungseltern, denn in Kernfamilien kommt so gut wie kein Kind auf die Idee seine Eltern auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch zu verklagen, sofern seine Ausbildung sichergestellt ist.

    Man muss Geld nicht absichtlich verbrennen und es gäbe wahrlich wichtigere Prioritäten als eine Wohnung zum Vergnügen. Schlimm, wenn man über sein Einkommen nicht frei verfügen kann, wenn ein Kind alles hat das es benötigt.
    Das lässt sich auch nicht damit erklären, dass es am elterlichen Wohlstand partizipieren soll. Denn das elterliche Gesamteinkommen sagt überhaupt nichts über die Verpflichtungen innerhalb der Familie aus. Ich kenne einen aktuellen Fall, wo der volljährige Sohn der nun endlich in die 12. Schulstufe/Maturaklasse kommt, auf vollen Unterhalt von etwa 800 Euro besteht, obwohl das Geld dringend für Pflegebedarf benötigt würde. Und das im Wissen, dass er ohnehin jederzeit alles bekäme, das für seine Ausbildung benötigt wird. Aber er will das, was ihm rechtlich zusteht. Ist wirklich super, wenn ein 19jähriger, der von einem Elternteil voll verpflegt wird, dort wohnt und noch ins Gym geht, 800 Euro im Monat zur Verfügung hat dem keine finanzielle Verpflichtungen gegenüber stehen - und man dafür keine Ressourcen für Pflegebedarf mehr hat.

    Da läuft eindeutig etwas falsch, wenn es nicht mehr ausreichend ist dem Kind die Ausbildung zu ermöglichen.
     
  11. eul.alia

    VIP

    Die volle Verpflegung plus Unterkunft steht ihm halt einfach nimmer zu, wenn er das Geld bekommt, es ist Geldunterhalt oder Naturalunterhalt, ev auch teils teils, aber sicher nicht beides in vollem Ausmaß!

    Das Problem ist halt, es gibt ungute Beispiele auf beiden Seiten, weil umgekehrt gibt es halt auch tyrannische Eltern etc, wo völlig nachvollziehbar ist, das ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Oder auch einfach fehlende Provatsphäre für einen jungen Erwachsenen, auch das find ich durchaus einen legitimen Grund. Das sind aber alles Einzelfälle. Wenn alles passt wird es normal eh kein Thema und wenn es nicht passt muss es halt eine grundsätzliche Regelung (idF Rechtsprechung) geben, und eine solche ist halt selten für alle optimal.
     
  12. Waldi

    Waldi echt Waldviertel
    VIP

    Ich hätte das so verstanden, dass die Eltern getrennt leben und der geldunterhaltspflichtige Elternteil nun den kompletten Unterhalt trotz Pflegeverpflichtungen zahlen muss. Ev haben sich die Elternteile da vorher anders geeinigt.

    Da fragst dich als Eltern auch, was man da großgezogen hat.
     
  13. Waldi

    Waldi echt Waldviertel
    VIP

    Tochter ist schon während der Schulausbildung ausgezogen, wohnt also in einer Wohnung statt Internat. Wir bezahlten die Wohnkosten (incl. Versicherung usw.) und dann bekommt sie noch 200,--.

    Ich finde es wenig, sie kommt damit aber aus, obwohl sie alles davon zahlt.

    Sie wird dann aber noch ein bisserl was drauf bekommen für die Öffis. Sie wohnt aktuell nicht am Studienort. Auch werde ich darauf achten, wenn sie Bücher und anderes fürs Studium benötigt, dass wir ihr da helfen, aber keine Erfahrung, ob und wieviel sie braucht.
     
  14. inkale

    inkale Gast

    Darum geht es mir nicht ;).
     
  15. eul.alia

    VIP

    Na dann.
    Du argumentierst, es braucht eine Änderung der Rechtslage, dein Beispiel ist halt mMn nicht geeignet deine Argumentation zu untermauern, es zeigt höchstens, dass es Menschen gibt, die ihre Familie ausnutze unMenscheb, die sich ausnutzen lassen, das wird weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung ändern können.
     
  16. Maritina

    PLUS + VIP

    :schreck::schreck::schreck:

    Na servus.

    Meine Kinder bekommen wirklich viel von ihrem Eltern. Aber wenn DAS passieren würde, würde ich andere Seiten aufziehen. Meine Bereitschaft, einen unsolidarischen Egoisten zu unterstützen, würde gegen 0 gehen... :mad:

    Da lauft bei unserer Gesetzgebung einiges schief:boes:
     
  17. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Pflegebedarf ist aber normalerweise eine Abzugspost bei der Bemessungsgrundlage?
     
  18. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    selber hab ich anno dazumal von meinen eltern die familienbeihilfe bekommen. den rest selber dazuverdient.

    heute ist natürlich eine andere zeit, es wird von den studenten viel mehr verlangt, wir konnten damals bummeln bis 27 ohne leistungsnachweis, das ist vorbei...

    meine söhne bekommen im studiumsfall auf jeden fall die familienbeihilfe UND das, was die höhe meiner alimente wäre. den rest müssen sie selber dazuverdienen.
     
  19. Sino

    Sino Teilnehmer/in

    Insgesamt 700, davon die Hälfte für die Wohnung.
    Zusätzlich noch alle paar Monate einen Flug nach Hause und eine nette Urlaubsreise, so wie der Rest der Familie.
     
  20. Elaine

    VIP

    Danke! Das bestätigt mein Vorhaben ihr vorerst zusätzlich zu den Wohnkosten 350,- Euro im Monat zu überweisen. Wegen der Fahrtkosten muss ich noch schauen, wie oft sie wirklich heim kommt bzw. wie hoch dann die Kosten für Bus bzw. Zug wirklich sind.
     

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