1. green-ocean

    green-ocean Aktive/r Teilnehmer/in

    Hallo!

    Mein LG hat das gemeinsame Obsorgerecht, sein Sohn ist bald 14 und lebt leider in D - Entfernung gute 800 km.

    Die Kommunikation mit der Exfrau ist leider alles andere als gut und produktiv. Auch manipuliert sie den Sohn legt sich stets quer, egal, was mein LG auch tut ....... sie ist wirklich nicht einfach und das ist jetzt nicht nur eine subjektive Meinung.

    Jetzt war ursprünglich ausgemacht, dass der Sohn in den Osterferien zu uns kommt, vor kurzem hat er dann jedoch gesagt, dass er aus verschiedenen Gründen nicht kommen wolle. Okay, so haben wir beschlossen, rauf zu fahren für ein paar Tage (Zug, Mietauto, Ferienwohnung). Als sein Sohn das gehört hat, war er voll begeistert und freut sich auch schon sehr :love: unsere Ferienwohnung ist ca. 50km von seinem Wohnort entfernt und zwei Nächte verbringt er auch bei uns.

    Jetzt möchte sie die genaue Anschrift der Unterkunft und da lege ich mich quer. Ich möchte nicht, dass sie das weiß, ich möchte nicht, dass sie uns aufsucht. Nun meine Frage: sind wir verpflichtet, ihr das mitzuteilen? Mein LG hat auch die Obsorge, Kind ist 14!! Und wir waren ja auch schon mehrfach auf Urlaub mit ihm und da hat sie nie gefragt?!

    Vielleicht weiß jemand, wie das rechtlich ausschaut.

    Danke schon mal und liebe Grüße
    :wave:
     
  2. eul.alia

    VIP

    Nachdem der gewöhnliche Aufenthalt des Buben in Deutschland ist, ist auch deutsches Recht anwendbar, wie es dort ausschaut kann ich dir nicht sagen. In Österreich hat auch bei gemeinsamer Obsorge das Elternteil, beim dem sich das Kind überwiegend aufhält, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und damit zusammenhängend mMn (bin allerdings kein Experte) sehr wohl Anspruch auf Information über den Aufenthalt des Kindes auch während der Ausübung des Besuchsrechtes. Aber vielleicht findet sich ja noch jemand, der sich da besser auskennt und auch im deutschen Recht.
     
  3. lucy777

    lucy777 Gast

    ich möchte auch in jedem fall wissen, wo sich mein mj. kind aufhält.
     
  4. green-ocean

    green-ocean Aktive/r Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten! Ich war selbst AE, aber ich wäre nie auf die Idee gekommen, mir vom KV die Adresse ihres Urlaubsortes bekanntgeben zu lassen - v.a. mit 14 (wenn ich weiß, wo ca. dann passt das)! Vertrauen wäre halt schon auch fein. Und mein LG ist absolut verlässlich und interessiert am Wohlergehen des Kindes ......
     
  5. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Das sind jetzt deine Wünsche.
    Wie sieht das dein LG?
    Letztendlich muss er ja entscheiden ob er der KM den genauen Aufenthaltsort bekannt gibt oder nicht.

    Ich denke ich würds ihr sagen, aber gleichzeitig betonen, dass sie sich keine Sorgen zu machen braucht, dass sie sofort verständigt wird wenn etwas sein sollte ............ Besuche ihrerseits aber absolut unerwünscht sind.
     
  6. green-ocean

    green-ocean Aktive/r Teilnehmer/in

    @nina64: danke für deine Antwort!

    Mein Freund sieht genau gleich, er hat auch große Zweifel, er möchte keine direkte Begegnung - aus wirklich nachvollziehbaren Gründen. Ich bin die Letzte, die da ein gutes Miteinander - im Sinne eines Kindes - "vereiteln" würde. Leider sind Worte wie "Besuche sind absolut unerwünscht" nicht zielführend, weil sie sich schlichtweg nicht daran hält. Telefonate ufern stets in ewige Einzelmonologe aus (da kann ein Telefonat schon mal zwei Stunden dauern, ohne dass zielführend gesprochen wurde - nur ewige Vorhalte, was vor fünf, sechs Jahren und noch viel länger zurück liegt).
    Sie sind drei Jahre getrennt und weitere zwei Jahre geschieden. Sie ist mit den Kindern gegangen, er hat wie ein Hund darunter gelitten.

    Sie lässt ihn 6h mit dem Zug fahren - ohne Probleme. Wir waren öfters im Ausland, das hat sie nie interessiert. Jetzt sind wir in ihrer Nähe und plötzlich möchte sie kontrollieren?

    Mal schauen, ein paar Tage haben wir ja noch ....
    :wave:
     
  7. lucy777

    lucy777 Gast

    vielleicht will sie gar nicht kontrollieren - sondern nur verhindern euch zufällig über den weg zu laufen, das wäre eine erklärung warum sie im fall des auslandsurlaubes nicht fragt und wenn ihr in der nähe seid, dann schon.
     
  8. Liselotte

    Liselotte Gast

    Ich würde sie einfach mal fragen warum sie das wissen will.
     
  9. Hi!

    Von wegen "Besuche sind absolut unerwünscht": ihr seid ja da eh in einer Pension/Hotel. Von uns kann ich eigentlich nur sagen, dass wir im Urlaub bis auf das Frühstück fast nie im Quartier (wenn halt Pension oä) anzutreffen sind. Und sei es nur wenn wir im nächsten Caf sind - was soll ich im Urlaub im Hotelzimmer?

    Was habt denn ihr so geplant? Dann taucht die KM halt um 11h in der Pension auf, um dann vielleicht eh nur zu erfahren, dass ihr leider im Moment nicht da seid. Tja, Pech für sie ;)

    LG
     
  10. Die Kommunikation mit euch ist auch nicht grad gut und produktiv. Sie stellt eine Frage und du machst einen Wirbel drum. So erwachsen, dass du verhindern kannst, dass sie in deine Ferienwhg eindringt, wirst du ja hoffentlich wohl sein? Solche Ängste vor einem Treffen zu entwickeln halte ich nicht für produktiv. Ich finds normal, dass eine Mutter wissen will wo ihr Kind ist, vor allem, wenns gleich ums Eck ist. Seltsam finde ich dann die Bonusmutter, die draus eine Tragödie strickt. Soviel zur einfachen Kommunikation :rolleyes:
     

  11. nur aus neugier, wenn ihr wegen dem buben nach deutschland fahrts, warum wohnts dann erst wieder 50km entfernt?

    ich hätte mich da im ort einquartiert, dann könnten wir uns tagsüber sehen, was unternehmen und schlafen kann er dann daheim

    als mutter will ich wissen, wo mein kind ist, auch wenn er schon 14 ist - da find ich nix dabei

    kann ja auch sein, dass bei ihr irgendwas ist/passiert, sie den sohn nicht erreichen kann und wenn ich weiß, wo jemand "wohnt" kann ich dann notfalls dort anrufen und hinterlassen, dass ich bitte schnellstmöglich zurückgerufen werde

    meine kinder sind 19 und 20 und wenn die (vor allem im ausland) irgendwo mehrere nächte sind, dann schickens mir eine kopie der buchungsbestätigung und ich weiß, wo sie sind und wie ich sie im notfall erreichen kann - wenns in der gleichen stadt sind (bruder schwester), dann schicken sie sich das auch, sollt irgendwas sein

    da gehts nicht um kontrolle, sondern einfach ums wissen, wo jemand ist, bzw wo und wie ich notfalls das kind/die kinder erreichen kann

    soweit ich weiß machen das sämtliche mitfahrende mit ihren eltern auch so

    dass die mutter spontan auf einen besuch vorbeikommen will/wird kann ich mir nicht vorstellen, so wie du euer verhältnis schilderst

    wenn er bei euch ist, weiß sie ja auch, wo er ist, also warum nicht auch, wenn er mit euch auf urlaub ist?
     
  12. morty

    VIP

    Ich nehme an, der 14j hat ein Telefon also erfährt sie den Ort sowieso wenn er dort ist.
     
  13. green-ocean

    green-ocean Aktive/r Teilnehmer/in

    Nicht "ich" und "meine" Ferienwohung! Er will es genau so nicht. Es war schon öfters so (bevor sie so weit weg gezogen ist), dass sie einige Stunden (!!) geblieben ist und alles blockiert hat. Wir haben unsere Gründe! Ich lasse mich nicht als Bonusmutter hinstellen!
     
  14. green-ocean

    green-ocean Aktive/r Teilnehmer/in

    @doertie-goertie:

    Den Ort kennt sie ja eh. Und der Sohn hat ursprünglich gesagt, dass er eben sehr wenig Zeit hat und deshalb nicht zu uns fahren möchte. In einer Großstadt wollen wir beide nicht sein, deshalb haben wir uns für einen etwas abgelegeneren Ort entschieden. Der Sohn freut sich total und hat gleich gesagt, dass er bei uns übernachten möchte :) soweit also alles im grünen Bereich.

    Glaubt mir, wir haben schon genug negative Erfahrungen gemacht und wollen daher, wenn wir schon "da oben" sind, Ruhe von ihr haben.

    Ich habe eigentlich nur um eine rechtliche Einschätzung gebeten ..... menschlich kann man ja erst dann mitreden, wenn man die Situation selbst kennt ;) mein Freund hat sehr lange versucht, vernünftig zu kommunizieren, er ist immer gescheitert. Er weiß, wovon er redet.

    Danke für eure Antworten!
     
  15. Wenn ich mir anschau, wie du grad auf meine Antwort reagiert hast, dürftest du echt ein grobes Kommunikationsproblem haben. Und nur so als Hinweis: das hier ist ein öffentliches Forum, ich hab da keinerlei emotionale Beteiligung.
     
  16. green-ocean

    green-ocean Aktive/r Teilnehmer/in

    ?
    Liebe Seifenblase, du hast "deine Ferienwohnung" geschrieben und ich wollte sagen, dass es nicht nur meine ist, sondern "unsere" und dass eben nicht nur ich, sondern auch mein Freund nicht will, dass sie die genaue Anschrift hat. Klar genug?

    Abgesehen davon wollte ich eine rechtliche Beurteilung.
     
  17. naja, aber, wie morty schreibt, wenn sie dem burschen sagt, dass er ihr schreiben soll, wo er/ihr genau seid, werdets vor einem etwaigen überfall ihrerseits auch nicht gefeit sein, fürchte ich :eek:
     
  18. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Was ist an der Bezeichnung 'Bonusmutter' falsch, bzw. was macht dich da so sauer?

    Weißt wir kennen weder eure spezielle Geschichte und offensichtlich auch die rechtl. Situation in D nicht.

    Aber dir haben Mütter geantwortet die durch die Bank sehr wohl wissen möchten wo sich ihr Teenie gerade aufhält.
    Das hat mit mangelndem Vertrauen dem KV gegenüber noch gar nichts zu tun!

    Auf die Idee zu kommen dem Sohnemann dort einen Überraschungsbesuch abzustatten steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.
    Gerade dann, wenn sie das in der Vergangenheit bereits praktiziert hat muss der KV das im Vorfeld abklären = UNERWÜNSCHT + UNANGEBRACHT klarmachen!!
     
  19. inkale

    inkale Gast

    Verständlich.

    Allerdings ist es so, dass ein Elternteil während der Ausübung seines Besuchsrechtes nicht darüber Auskunft geben muss, wo er sich aufhält oder aufhalten wird. Bei gemeinsamer Obsorge schon gar nicht.

    Dass diese Information von einem 14jährigen relativ einfach eingeholt werden kann und grundsätzlich die Weigerung Auskunft zu geben kurzsichtig und wenig zielführend ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Wenn die Mutter wiederholt nicht zulässt, dass der Vater seinem Besuchsrecht ungestört nachkommen kann, würde ich raten einen entsprechenden Antrag auf Unterlassung beim Pflegschaftsgericht zu stellen.
     
  20. lucy777

    lucy777 Gast

    hast du für deutschland einen entsprechenden link für die TE?
     

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