Hallo, sorgt für die komische Frage, aber ich steh grad voll auf der Leitung. Der Einkommenssteuerbescheid ist das was man kriegt, wenn man die Arbeitnehmerveranlagung macht, oder? Weil: Der Erlass des Studienbeitrags gilt, wenn 4. eine Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen wurde, bei der das Jahreseinkommen über dem 14-fachen der Geringfügigkeitsgrenze (§ 5 Abs. 2 ASVG; gem. § 92 Abs. 1 Z 5, UG 2002) lag (für das Kalenderjahr 2014: 5534,34). Der Nachweis über diesen Erlasstatbestand ist ausschließlich mittels eines Einkommenssteuerbescheides des Wohnsitzfinanzamtes des Kalenderjahres 2014 zu belegen. Und wie ist das, wenn man den Lohn im Nachhinein kriegt. Also im Dezember gearbeitet hat und das erst am 15.Jänner ausgezahlt bekommt. Zählt das dann noch zum Jahreseinkommen 2014? Auf dem Lohnzettel steht ja "Abrechnungsmonat Dezember". Lg
Hallo, ich hätt auch eine Frage zur ANV. Mein Lohnzettel war am Donnerstag da und ich hab den Steuerausgleich am gleichen Tag noch abgeschickt via Finanz Online. Jetzt hab ich beim Status stehen: Ihre Erklärung kann noch nicht bearbeitet werden, da noch automatisierte Prüfungen Ihrer Sozialversicherungszeiten für das gegenständliche Jahr ausständig sind. Ich war nur von September bis Dezember beschäftigt, davor in Ausbildung und mitversichert. Weis jemand was das genau bedeutet bzw. wie lange ich warten muss bis der Antrag bearbeitet wird?
Hatte dasselbe auch stehen, ist aber seit gestern abend wieder verschwunden. Denke das es nicht immer etwas bedeuten muss? Hoff ich halt
Die schreiben das wahrscheinlich rein, damit nicht wieder zigtausende Leute anrufen und fragen, wann denn ihre ANV endlich erledigt ist, weil das dazu führt, dass es noch länger dauert, wenn die Leut ständig am Telefon hängen müssen. Und ein paar lustige nicht mal ein paar Tage lang warten können, ohne andere telefonisch zu terrorisieren...
Geeeeenau. Das wirds sein. Damit nicht soviel Leute anrufen, schreibens einen Satz rein, den kein Mensch versteht und unter dem sich Otto Normalbürger nicht wirklich was vorstellen kann. Denn das verringert die Anzahl der Anrufe. Da würdens bestimmt nicht.."....Antrag in Arbeit...." oder so reinsetzen.
Ich hab am Sonntagmorgen beide (den von meinen Mann und mir) eingereicht. Meinen Bescheid hatte ich heute Morgen in der Data Box, der von meinem Mann fehlt noch.
Ich hab jetzt die Bestätigung vom Hort bekommen, ausgestellt durch die Hortleitung und nicht durch die MA10. In dem Schreiben ist vermerkt dass meine Tochter von 01.09. - 31.12. in Hortbetreuung war und auch weiterhin geht. Die Gesamtsumme zeigt den Betrag von September bis Dezember an. (obwohl November und Dezember schon in 2015 bezahlt wurden...) Hab jetzt beim FA für den 22sten angerufen und die Dame hat gemeint das passt so. edit: Hab jetzt noch eine Bestätigung angefordert, diesmal über die Buchhaltung der MA10. Mal schauen auf welche Summe die kommen.
Bei mir hatte die Statusmeldung also nichts zu bedeuten. Bescheid kam am 26.01, Auszahlung bin ich gespannt
Bei mir war er glaube ich Freitag oder Samsatg wieder weg, Montag abend dann der Bescheid in der Databox, ging dann eigentlich doch recht flott
Hallo! Vielleicht kann mir jemand helfen, der sich auskennt. Folgende Situation 2014: 01.01.-09.03. Arbeitlosengeldbezug 10.03.-31.12. als Arbeiter beschäftigt bei einer Firma zusätzlich hat er sich die Abfindung aus der Mitarbeiter Bonusvorsorgekasse auszahlen lassen (im Februar), also eben das, was der letzte ARbeitgeber für ihn dort eingezahlt hat. Wirkt sich diese Abfindung irgendwie auf die ANV aus? Bei der Vorberrechnung würde er für 2014 einen um einiges höheren Betrag bekommen, als alle Jahre zuvor. Da kann doch etwas nicht stimmen? Lg
@Katara: Die Abfertigung braucht er der ANV nicht angeben und diese wurde bei der Auszahlung auch bereits mit 6% versteuert. Der höhere Guthabensbetrag ergibt sich für 2014 dadurch, dass er durch die 3 Monate ALG-Bezug zu eine niedriger Jahresbemessungsgrundlage hat und deshalb einen größeren Teil der Lohnsteuer zurück bekommt als bei ganzjährig gleichbleibendem Einkommen. Liebe Grüße Mats
hallo, ich hätte mal eine frage was die absetzbarkeit der kinderbetreuung betrifft, ich hab ja immer nur die betreuung abgesetzt, jetzt hat mir jemand erzählt das essen und nachhilfe auch hineingenommen werden kann, stimmt das?
Welche Kosten sind absetzbar? Die Betreuungskosten müssen tatsächlich bezahlte Kosten sein. Werden daher Betreuungskosten durch einen Zuschuss des Arbeitgebers übernommen, sind nur die tatsächlich von der/ von dem Steuerpflichtigen darüber hinaus getragenen Kosten abzugsfähig. Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (z. B. Kindergarten, Hort, Halbinternat, Vollinternat) oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen. Abzugsfähig sind die Kosten für die Kinderbetreuung sowie Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld. Das Schulgeld für Privatschulen und der Nachhilfeunterricht können nicht berücksichtigt werden. Ebenso nicht abzugsfähig sind Kosten für die Vermittlung von Betreuungspersonen und die Fahrtkosten zur Kinderbetreuung. Bis zum Besuch der Pflichtschule ist immer von Kinderbetreuung auszugehen. Danach sind die Aufwendungen für den Schulbesuch und für die Betreuung außerhalb der Schulzeit zu trennen. Die Kosten für die Betreuung während der schulfreien Zeit (z. B. Nachmittagsbetreuung, Ferienbetreuung) sind hingegen abzugsfähig, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person oder institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt. Für die Ferienbetreuung (z. B. Ferienlager) können sämtliche Kosten (z. B. auch jene für Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten für den Bus zum und vom Ferienlager) berücksichtigt werden, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. Quelle: Steuerbuch 2015 Liebe Grüße Mats
49.830 Teilnehmer | 669.654 Themen | 15.013.882 Beiträge
Sei dabei! Registriere dich jetzt kostenlos.