Die Kinderbetreuungskosten sind mit 2300 Euro PRO KIND und Kalenderjahr begrenzt, egal wie sich die Eltern diese Kosten aufteilen. Höhere Betreuungskosten (der 2300 Euro übersteigende Teil) sind nur im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt möglich, dies grundsätzlich jedoch nur für AlleinerzieherInnen. Liebe Grüße Mats
Und Urlaub schon gebucht Ich warte noch auf meinen Lohnzettel. Dauert wohl bis Ende Februar. Aber ich hab soweit alles eingegeben.......
Ich hab noch eine Frage zum Absetzen der Betreuungskosten, vielleicht kann mir da jemand helfen. Bisher hab ich vom Kindergarten am Ende des Jahres eine Gesamtübersicht der Zahlungen bekommen, diese hab ich dann als Bestätigung verwendet. Wie schaut es nun beim Städtischen Hort aus (Wien) - Reichen da die aufgehobenen Monatsrechnungen oder brauch ich da einen extra Bescheid über die Gesamtsumme? Danke
ich hab keine ahnung. bis jetzt war es aber immer so, dass das geld kurz nach dem bescheid am konto war.
Wie ist das bei den Betreuungskosten... Im Kiga habe ich immer im Nachhinein gezahlt. Also die Rechnung für den Jänner im Februar usw. Bei den Schulkosten ist es sogar 2 Monate hinterher. Da hab ich dieses Monat die Rechnung für November abgezogen bekommen. Zählt das jetzt trotzdem noch zu 2014 (steht ja auch auf der Rechnung oben) oder kann ich das dann erst 2015 abrechnen? Bin mir gerade unsicher *hm*
Absetzbar sind jene Beträge, die im jeweiligen Kalenderjahr auch tatsächlich nachweislich bezahlt wurden. Liebe Grüße Mats
Beispiel Hort: Zahlung für November 2014. Rechnungsstellung 24.12.2014, Zahlung vom Konto am 10.01.2015 Ist das nun ANV 2014 oder 2015? D.h. die Kosten für Dezember, die ich dann im Februar erst zahle, nehme ich dann erst in die ANV 2015 rein? Kompliziert...
Hallo Habe heute das bei mir stehen: Ihre Erklärung kann noch nicht bearbeitet werden, da noch automatisierte Prüfungen Ihrer Sozialversicherungszeiten für das gegenständliche Jahr ausständig sind. Hatte das die Jahre noch nie dabeistehen, war das bei jemanden bei euch? LG Kathi
ich habe das auch stehen Ihre Erklärung kann noch nicht bearbeitet werden, da noch automatisierte Prüfungen Ihrer Sozialversicherungszeiten für das gegenständliche Jahr ausständig sind. seit heute
2014 bezahlt, ANV 2014 2015 bezahlt, ANV 2015 Der Hort wird dir auf der Bestätigung von 2014 auch nur jene Beträge als bezahlt bestätigen, die auch tatsächlich 2014 eingegangen sind. LG Mats
Kann es sein, dass dein Lohnzettel nicht durchgehend von 1.1. bis zum 31.12. ist? Meistens hast du diesen Text stehen, wenn zeitliche Lücken im Kalenderjahr bestehen und noch auf die Meldung von ALG oder Krankengeld gewartet wird. Liebe Grüße Mats
Bin seit August 2010 bei meiner Firma, ohne Unterbrechung. Hab grad nachgesehen, Jahreslohnzettel von 01.01-31.12. LG Kathi
In diesem Fall solltest du dich ein wenig gedulden und dann sollte die ANV in der automatischen Bearbeitung sein, wenn alle Antragsdaten korrekt eingegeben wurden. LG Mats
Die Kosten, als ich mit Tochter im Spital als Begleitperson war, kommen aber schon bei meinen Kosten rein, oder? Oder gehört das zu den Krankheitskosten vom Kind, also zusätzlich zu den anderen Spitalhonoraren?
Danke MatsBM. Interessant ist ja: Ich habe Online am 08.01 abgeschickt, um den 12.01 war der Lohnzettel da. Die Nachricht bzgl. der Sozialversicherungszeiten schien erst heute nachmittag auf, auch mit 08.01 datiert.
Mein Schascomputer bei dem mir das Internet ständig wegbricht hat irgendwie nicht gecheckt dass ich den Alleinerzieherabsatzbetrag angeklickt hab zumindest steht er nicht im Datenkorb, ich könnt heulen sowas ärgerliches. Schascomputer blöder (bei dem außerdem die Taste mit dem U ausgebrochen ist nd ich deshalb immer wie eine Blöde Draufhacken muss) Was mach ich jetzt? Kann ich da anrufen oder muss ich dann berufen?
Ich würde mal anrufen, wenn die Finanzbeamten nett sind, tragen sie es für dich ein. Sonst mußt du dann halt berufen.
49.831 Teilnehmer | 669.657 Themen | 15.013.986 Beiträge
Sei dabei! Registriere dich jetzt kostenlos.