1. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Kinderbetreuungskosten sind mit 2300 Euro PRO KIND und Kalenderjahr begrenzt, egal wie sich die Eltern diese Kosten aufteilen.

    Höhere Betreuungskosten (der 2300 Euro übersteigende Teil) sind nur im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt möglich, dies grundsätzlich jedoch nur für AlleinerzieherInnen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  2. Lilo1982

    VIP

    Und Urlaub schon gebucht ;)

    Ich warte noch auf meinen Lohnzettel. Dauert wohl bis Ende Februar. Aber ich hab soweit alles eingegeben.......
     
  3. DasMi

    DasMi Teilnehmer/in

    Danke für den link!

    Zu schade... Ich bin bei beiden Kindern WEIT drüber :/
     

  4. schön wäre es ;)...
     
  5. Stephan1979

    Stephan1979 Alleinerziehender Papa

    Die Auszahlung erfolgt doch nicht gleich ?
    Die machen das doch in schüben und nicht individuell ?
     
  6. stefan000

    stefan000 Teilnehmer/in

    Ich hab noch eine Frage zum Absetzen der Betreuungskosten, vielleicht kann mir da jemand helfen.

    Bisher hab ich vom Kindergarten am Ende des Jahres eine Gesamtübersicht der Zahlungen bekommen, diese hab ich dann als Bestätigung verwendet.

    Wie schaut es nun beim Städtischen Hort aus (Wien) - Reichen da die aufgehobenen Monatsrechnungen oder brauch ich da einen extra Bescheid über die Gesamtsumme?


    Danke
     
  7. ich hab keine ahnung.
    bis jetzt war es aber immer so, dass das geld kurz nach dem bescheid am konto war.
     
  8. Alaechen

    Alaechen Teilnehmer/in

    Wie ist das bei den Betreuungskosten... Im Kiga habe ich immer im Nachhinein gezahlt. Also die Rechnung für den Jänner im Februar usw.
    Bei den Schulkosten ist es sogar 2 Monate hinterher. Da hab ich dieses Monat die Rechnung für November abgezogen bekommen. Zählt das jetzt trotzdem noch zu 2014 (steht ja auch auf der Rechnung oben) oder kann ich das dann erst 2015 abrechnen? Bin mir gerade unsicher *hm*
     
  9. MatsBM

    MatsBM Gast

    Absetzbar sind jene Beträge, die im jeweiligen Kalenderjahr auch tatsächlich nachweislich bezahlt wurden.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  10. stefan000

    stefan000 Teilnehmer/in

    Beispiel Hort:

    Zahlung für November 2014. Rechnungsstellung 24.12.2014, Zahlung vom Konto am 10.01.2015

    Ist das nun ANV 2014 oder 2015?

    D.h. die Kosten für Dezember, die ich dann im Februar erst zahle, nehme ich dann erst in die ANV 2015 rein?

    Kompliziert...
     
  11. kathrin85

    kathrin85 Teilnehmer/in

    Hallo :)

    Habe heute das bei mir stehen:
    Ihre Erklärung kann noch nicht bearbeitet werden, da noch automatisierte Prüfungen Ihrer Sozialversicherungszeiten für das gegenständliche Jahr ausständig sind.

    Hatte das die Jahre noch nie dabeistehen, war das bei jemanden bei euch?

    LG Kathi
     
  12. doris123

    doris123 Teilnehmer/in

    ich habe das auch stehen


    Ihre Erklärung kann noch nicht bearbeitet werden, da noch automatisierte Prüfungen Ihrer Sozialversicherungszeiten für das gegenständliche Jahr ausständig sind.


    seit heute
     
  13. MatsBM

    MatsBM Gast

    2014 bezahlt, ANV 2014
    2015 bezahlt, ANV 2015

    Der Hort wird dir auf der Bestätigung von 2014 auch nur jene Beträge als bezahlt bestätigen, die auch tatsächlich 2014 eingegangen sind.

    LG
    Mats
     
  14. MatsBM

    MatsBM Gast

    Kann es sein, dass dein Lohnzettel nicht durchgehend von 1.1. bis zum 31.12. ist?
    Meistens hast du diesen Text stehen, wenn zeitliche Lücken im Kalenderjahr bestehen und noch auf die Meldung von ALG oder Krankengeld gewartet wird.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  15. kathrin85

    kathrin85 Teilnehmer/in

    Bin seit August 2010 bei meiner Firma, ohne Unterbrechung.

    Hab grad nachgesehen, Jahreslohnzettel von 01.01-31.12.

    LG Kathi
     
  16. MatsBM

    MatsBM Gast

    In diesem Fall solltest du dich ein wenig gedulden und dann sollte die ANV in der automatischen Bearbeitung sein, wenn alle Antragsdaten korrekt eingegeben wurden.

    LG
    Mats
     
  17. Alaechen

    Alaechen Teilnehmer/in

    Die Kosten, als ich mit Tochter im Spital als Begleitperson war, kommen aber schon bei meinen Kosten rein, oder? Oder gehört das zu den Krankheitskosten vom Kind, also zusätzlich zu den anderen Spitalhonoraren?
     
  18. kathrin85

    kathrin85 Teilnehmer/in

    Danke MatsBM.

    Interessant ist ja: Ich habe Online am 08.01 abgeschickt, um den 12.01 war der Lohnzettel da.
    Die Nachricht bzgl. der Sozialversicherungszeiten schien erst heute nachmittag auf, auch mit 08.01 datiert.
     
  19. maruscha

    VIP

    Mein Schascomputer bei dem mir das Internet ständig wegbricht hat irgendwie nicht gecheckt dass ich den Alleinerzieherabsatzbetrag angeklickt hab :eek: zumindest steht er nicht im Datenkorb, ich könnt heulen sowas ärgerliches. Schascomputer blöder (bei dem außerdem die Taste mit dem U ausgebrochen ist nd ich deshalb immer wie eine Blöde Draufhacken muss)
    Was mach ich jetzt? Kann ich da anrufen oder muss ich dann berufen?
     
  20. change00

    change00 Gast

    Ich würde mal anrufen, wenn die Finanzbeamten nett sind, tragen sie es für dich ein. Sonst mußt du dann halt berufen.
     

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