1. gartenzwerg

    gartenzwerg linke emanze

    möglicherweise weil die die angeblich so viel finanzieren das nur können, weil die die nicht viel finanzieren können- weil sie schlecht bezahlt werden- für sie die gewinne erst erarbeiten.
     
  2. gartenzwerg

    gartenzwerg linke emanze

    du ich hab teilzeit gearbeitet und so viel verdient wie er bei vollzeit.
    es war ansich ein hinweis, dass es durchaus menschen gibt die ein kleineres gehalt - sei es in teilzeit oder vollzeit- in kauf nehmen weil sie das sinnvoller finden.
    man muss nicht - um weniger zu verdienen- immer stunden reduzieren, da es unterschiedliche KV gibt.

    hab übrigens gerade gesehen dass ich vorhin- warum auch immer? - den falschen satz zitiert habe:
     
  3. change00

    change00 Gast

    du, ich rede nicht von Unternehmern, sondern von ganz normalen Mittelschichtsfamilien, die so 1.500 bis 4.500 brutto im Monat verdienen. Die finanzieren den Großteil, weil sie nicht ausreichend bezüglich ihrer Kinder steuerlich entlastet werden. Und da generell die Abgabenbelastung ihren Zenit erreicht.
     
  4. gartenzwerg

    gartenzwerg linke emanze

    bei 1500 brutto zahlst nicht viel an steuern und versicherungsleistung. bei 4500 schon, allerdings bleibt einem da auch trotzdem um einiges mehr übrig.
     
  5. change00

    change00 Gast

    Es gibt durchaus auch LEistungen, die auf ein höheres HAushaltseinkommen abstellen, zB der Mehrkindzuschlag bis zu 55.000 Euro im JAhr. Un die Steuerfreistellung für die 11.000 gibt´s ja für jeden.

    Ich bin an sich ein FAn von Teilzeit. Aber die Frage ist trotzdem, woran der Sozialstaat knüpfen soll.
     
  6. change00

    change00 Gast

    klar bleibt einemm was übrig. aber zB im vergleich zu einem kinderlosen, der auch 4.500 brutto verdient, nicht.

    bei 1.500 brutto zahlst du immerhin schon über 1.000 Euro Steuern im Jahr. Und das ist wieder im Vergleich zu einem Kinderlosen mit 1.500 brutto sehr viel Geld.
     
  7. change00

    change00 Gast

    ich habe mich in meinem post nur auf die bezogen, die freiwillig teilzeit arbeiten und damit unter der steuergrenze sind.
     
  8. gartenzwerg

    gartenzwerg linke emanze

    ist richtig! allerdings bekommt der kinderlose keine familienbeihilfe mit kinderabsetzbetrag. dann fehlt ihm noch der absetzbetrag beim steuerausgleich der pro kind anfällt.

    klarerweise ist es für kinderlose einfacher auszukommen, kinder kosten viel, ist so kann man nicht ändern.
    allerdings ist es eben auch so, dass gewisse steuerliche vergünstigungen schon mit kindern anfallen, die sonst nicht verrechnet werden könnten.

    ach ja: bei 21 000 brutto im jahr ist ein tausender nicht viel an steuer.
     
  9. change00

    change00 Gast

    Meinst du den Kinderfreibetrag von lächerlichen 132 Euro im Jahr? FBH deckt Kinderkosten nicht mal im Ansatz ab (wenn man mit einrechnet, dass man größere Wohnung, größeres Auto, etc braucht).

    welche steuerlichen Vergünstigungen fallen mit Kindern an, die sonst nicht verrechnet werden könnten?

    Klar kann man was ändern. Indem Familien nicht soviel Steuern zahlen müssen wie Kinderlose. Aber da kommt immer reflexartig das Argument: davon haben Wenigverdiener nichts. Was wiederum zur Ausgangsfrage führt...
     
  10. fst

    fst Gast

    Interessant fände ich in Vergleich zu anderen Ländern nicht nur die steuerfreie Grenze sondern auch die SV Abgaben. Denn als Selbständige zumindest auch unter der steuerfreien Grenze kommt man auch dran 27% SVA zu zahlen, oder? Und bei Angstellten auch ein Bisschen was nehme ich an.
    Muss mal nachschauen wie es in Irland ist (wo wir gerade von steuerfreien Grenzen schreiben)
     
    fst, 21. Oktober 2013
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. Oktober 2013
    #70
  11. Obsidian

    Obsidian Pazifist a.D.
    VIP

    Eu-recht ist nicht absolut und unabaenderlich. Ich denke, da waere etwas mehr courage nicht fehl am platz, weil solange wir fleissig nettozahler sind, sollte die eu schoen ruhig sein. Ein austritt aus der eu (nicht dem ewr wohlgemerkt) taete oesterreich wahrlich nicht weh. Haetten wir halt keine bruesseler versorgungsposten und keine. Hampelmaenner, die weltfremde gesetze diskutieren. Der schaden waere ueberschaubar.
     
  12. gartenzwerg

    gartenzwerg linke emanze

    kosten für betreuung
    alleinverdienerabsetzbetrag
    und eben den kinderfreibetrag von 220€ pro kind bei einem elternteil oder je 132€ pro elternteil/pro kind.

    und: ja es deckt nicht die ganzen kosten die ein kind bedeutet. allerdings ist es auch von familie zu familie unterschiedlich wieviel pro kind an kosten anfallen.
     
  13. change00

    change00 Gast

    was ist an der Absetzbarkeit der Betreuungskosten eine steuerliche Vergünstigung? Erstens hat ein Kinderloser dieser Kosten gar nicht und zweitens sind das notwendige Kosten, um arbeiten gehen zu können. Also de facto werbungskosten. Wenn du Fachliteratur oder eine Schulung absetzt, ist das ja auch keine steuerliche Vergünstigung. Eine Begünstigung ist es maximal für jene Familien, wo ein Elternteil ganz zu Hause ist.

    Nochmals: ist es in Ordnung, Familien die steuerliche Entlastung gegenüber Kinderlosen aus der gleichen Einkommensschicht zu versagen, wenn das Hauptargument dafür ist, dass die Wenigverdiener, die keine Einkommensteuer zahlen, nichts davon haben?
     
  14. change00

    change00 Gast

    Wenn wir beim EWR sind., müssen wir alle Regelungen einhalten und alle Freizügigkeitsabkommen, etc, alles was die EU sonst vorsieht. Den Umsatzsteuersatz nicht, aber wenn wir 35% haben, dann gehen alle Leute über die Grenze einkaufen, weil dort die Waren um mindestens ein drittel, wenn nicht die Hälfte billiger sind. Nicht nur, dass dann die Steuereinnahmen sinken, auch unsere Unternehmen und unser Handel geht ein.
     
  15. gartenzwerg

    gartenzwerg linke emanze

    da meine kinder schon älter sind und einige dieser absetzmöglichkeiten erst viel später - bzw. nachdem wir es nutzen hätten können- kamen ist es durchaus als steuerbegünstigung zu nennen, davor war dies nämlich nicht möglich.

    aber ich finde es interessant, dass ein "schmarotzer" durch einen anderen ersetzt wird. erst wars der teilzeit arbeitende elternteil, jetzt sind es die kinderlosen (wobei man auch bedenken muss, dass es kinderlose gibt die in die versuche kinder zu kriegen auch massigst kohle investieren, aber schlicht und einfach das pech haben keine kinder bekommen zu können) die bevorzugt werden.

    so sehr ich sozialleistungen, wo sie nötig sind, gutheiße. trotzdem obliegt die entscheidung ob kinder oder nicht den betroffenen. finanzielle vorteile gegenüber kinderlosen sollten jedoch nicht ausschlaggebend für das werfen sein.

    und zu deiner frage: JA! man darf nicht die wenigverdiener deshalb mehr aussackeln, weil es ja kinderlose gibt die bei gleichem einkommen wie gutverdiener, mehr davon haben als man selbst als gutverdiener. denn auch bei wenigverdienern gibt es familien mit und ohne kindern
     
  16. Obsidian

    Obsidian Pazifist a.D.
    VIP

    Dann mach halt 30% und die Möst noch höher, sodass sich das über die Grenze fahren nicht auszahlt. Die Verluste in den Grenzregionen hast du sowieso auf die eine oder andere Art.
     
  17. gartenzwerg

    gartenzwerg linke emanze

    oder ein ausreiseverbot! und fahrräder hoch besteuern :D
     
  18. Obsidian

    Obsidian Pazifist a.D.
    VIP

    Ausreiseverbot wäre ja ein Verstoss gegen den EWR ;)

    Fahrräder hoch besteuern, wäre ich jedoch sofort dafür. Die sollen gefälligst auch Öffi fahren :D
     
  19. hejoka

    VIP

    Lt. Einkommensbericht betrifft das aber nur 16% der Teilzeitbeschäftigten.

    Und ich behaupte jetzt mal, dass dies vor allem jene sind, die trotz Teilzeitarbeit über die 11.000 kommen, weil sie entweder die Stunden nur leicht reduziert haben oder eben so gut verdienen.

    Leider ist der Einkommensbericht nicht so detailliert.

    Gruss
    Manuela
     
  20. Glueckskatze

    Glueckskatze Helicopter Cat Mom
    VIP

    Das einerseits.
    Andererseits aber auch, dass man zB für eine GIS Befreiung explizit Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Studienbehilfe o.ä. beziehen muss. Ohne GIS Befreiung gibt´s aber auch dieses vergünstigte Jahresticket nicht. (außer, man hat schlicht keinen Fernseher und kein Radio).
    Wer unter der Grenze für die GIS Befreiung verdient, zahlt alles Länge mal Breite.
    Und das finde ich arg.
    Man könnte doch sagen, jeder muss sein Einkommen nachweisen und hat Anspruch, wenn das Einkommen unter dieser Grenze liegt.
     

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