1. missChica

    missChica Gast

    Ich hab mich da jetzt mal aus Interesse etwas informiert. Das mit den Sozialmärkten ist ganz skurril, da haben verschiedene Sozialmärkte unterschiedliche Einkommensgrenzen. bitte, damit rechnet ja niemand.
    Kulturpass müsste ich mir noch genau ausrechnen. Wirst aber recht haben.

    Ich finde es halt schade, dass da der unterschied so extrem gering ist.. und ich verstehe wirklich Alleinerzieher, die sich mit einem kleinen Kind den Stress nicht antun möchten (schon allein, weil du dir ja die Organisation der Ferienbetreuung sparst... unser Kiga hat den gesamten August geschlossen. Welche Firma gibt dir ien Monat Urlaub?
     
  2. gartenzwerg

    gartenzwerg linke emanze

    nicht wirklich, eine alleinerzieherin mit drei kindern hat zb. anspruch auf 1223€ . wenn sie 1000 netto verdient dann hat sie weiters einen knappen hunderter (ein bissl darunter) anspruch auf mindestsicherung, sowie diverse gebührenbefreiungen und anspruch auf einkauf im sozialmarkt - sofern die öffnungszeiten mit den arbeitszeiten zusammenpassen-.
     
  3. Birke

    Birke Teilnehmer/in

    Nein, weil man die € 1000.- ja 14x jährlich bekommt und bei so einem niedrigen Einkommen auch weiterhin Anspruch auf gewisse Beihilfen (Wohnbeihilfe, mit Kinder ist man auch unter der Grenze für Rezeptgebührenbefreiung, Zuschuss oder gänzlich Befreiung von den Kinderbetreuungskosten) hat.
     
  4. change00

    change00 Gast

    Tendenziös meintest du. ;)

    Klar ist das eine Subvention von Teilzeitarbeit. Das war auch damals eines der Ziele von schwarz-blau. Vor der Steuerreform 2005 lag die Grenze bei 6.000 Euro und der EIngangssteuersatz bei 10%. Dann wurde die Grenze auf 10.000 angehoben und weil das so extrem teuer war, mußte man, weil sonst unleistbar, die Grenzsteuersatz auf damals 38,3% anheben. Zusätzlich hat man die Kinderzuschläge zum Alleinverdiener eingeführt und ein paar Jahre davor das Kindergeld. Das sollte alles in Kombi bewirken, dass es attraktiv ist, länger zu Hause zu bleiben und dann nur mehr Teilzeit zu arbeiten. Finanzieren müssen das aber jetzt jene, die Steuern zahlen und zwar mit extrem Abgabensätzen, die natürlich total erwerbshemmend sind. So einen hohen Eingangssteuersatz wie bei uns gibt es nirgendwo auf der Welt. Und die Grenze ist dafür extrem hoch (da sind wir an 3. Stelle glaube ich). In vergleichbaren Ländern beträgt die zwischen 3.000 und 8.000 Euro im Jahr.

    Zum Rest: finde auch, dass er derzeit nicht paßt und erwerbshemmend wirkt. Allerdings ist es schwierig die Balance zu finden, damit nicht jene, die es wirklich brauchen, durchs Netz fallen. Und kinder können auch nichts dafür, wenn die Eltern zu dumm zum Verhüten waren.
     
  5. missChica

    missChica Gast

    Es werden aber 14 Monatsgehälter bei der BOM eingerechnet
     
  6. change00

    change00 Gast

    Ich habe begonnen mir über dieses konkrete Threadthema Gedanken zu machen, als ich eine Diskussion über steuerliche Entlastungen geführt habe (konkret Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten). Und da kam dann als Argument dagegen, man dürfe dsa nicht über Steuern entlasten, weil da haben ja die nichts davon, die keine Steuern zahlen. Und da habe ich mir dann gedacht: Moment mal, 90% all jener, die unter 11.000 verdienen, arbeiten nur Teilzeit. Wir haben eine enorm hohe Steuerfreigrenze, wodurch 50% der Steuerpflichtigen keine Lohnsteuer zahlen müssen. Der Großteil jener, die Teilzeit arbeiten, tun dies freiwiliig. Durchs niedrigere Familieneinkommen gibt es auch soziale Vergünstigungen oder billigere bis gratis Sachleistungen.

    Und da hat man echt die Stirn sich hinzustellen und zu sagen, man dürfe nicht über Steuern entlasten, weil davon Niedrigverdiener nichts haben, während die Steuerzahler die höchsten Eingangssteuersätze in der westlichen Welt zu tragen haben und auch sonst enorm viel über die Lohnsteuer finanziert wird.

    Und da habe ich dann begonnen mir die Frage zu stellen, ob das überhaupt paßt, dass sich Sozialleistungen und hohe Steuerfreibeträge nach dem Einkommen richten, vollkommen unabhängig davon, wieso jemand ein niedrigeres Einkommen hat. Den Sozialstaat an sich stelle ich nicht in Frage. Diese Sache ist aber nicht ganz stimmig finde ich.
     
  7. gartenzwerg

    gartenzwerg linke emanze

    deshalb bekommt sie ja auch nicht 223€ monatlich, sondern weniger. ;)
    die 1000 mal 14 und dann durch 12 dividieren. daraus ergibt sich dann die differenz zur mindestsicherung. familienbeihilfe kann man weglassen, weil die zählt nicht.

    sollte unterhalt für die kinder oder den elternteil der hauptsächlich die kinder versorgt bezahlt werden, muss dies natürlich schon eingerechnet werden.
     
  8. missChica

    missChica Gast

    Ok, mein Fehler.
    Trotzdem finde ich 1000 für eine 40h Woche einfach schockierend. Vorallem weil für diese 1000 Euro vermutlich echt hart gearbeitet werden muss :(
     
  9. gartenzwerg

    gartenzwerg linke emanze

    aber leider gibt es das immer noch.
    ups! meine berechnung gilt nicht mehr, die mindestsicherung wäre bei fast 1440€ das heißt die alleinerzieherin meines beispiels würde demnach natürlich mehr mindestsicherung monatlich bekommen.
     
    gartenzwerg, 21. Oktober 2013
    , Zuletzt bearbeitet: 21. Oktober 2013
    #49
  10. change00

    change00 Gast

    ok, danke, den Gedanken hatte ich in dem Zusammenhang noch nicht. Würde aber dennoch nicht jene betreffen, die aus work-life balance Gründen weniger arbeiten.
     
  11. change00

    change00 Gast

    Die Grenzen in den anderen Ländern liegen bei 3.000 (Schweden) bis 8.000 (Deutschland). Da wir in Österreich noch ein 13/14 haben, ist bei uns die Grenze de facto 13.000 im Jahr. Unterscheiden wir uns so extrem von anderen Ländern, dass wir eine derart hohe Steuergrenze brauchen? Man könnte sie auch bei 8.000 ansetzen und danach einen Steuersatz von 5% machen. Dann könnte man schon den anderen Satz ab 11.000 auf 25-28% senken.
     
  12. Ich denke, dass dieses Bild etwas verzerrt ist. Denn der Löwenanteil der Teilzeitkräfte lebt in einer Partnerschaft, hier wird sehr wohl die gesamte Einkommenssituation berücksichtigt, Sozialleistungen werden hier nicht einfach so anfallen.

    Wobei ich anfügen möchte, dass ich generell gegen die Verteufelung von Teilzeitarbeit bin. Hier liegen vielleicht sogar Lösungen für das Problem mit den älteren Arbeitnehmern und solchen, die nicht mehr 100% belastbar sind. Und was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie angeht ist das die einzige Variante, die ehrlich etwas bringt-es sei denn, man wünscht Betreuung der Kinder bis Feierabend-wann immer der sein mag.
     
  13. change00

    change00 Gast

    Höchstsatz für Umsatzsteuer in der EU ist 25%, mehr darf es nicht sein.
     
  14. change00

    change00 Gast

    Alle Grundeinkommensmodelle schaffen die PEnsionen aber generell ab. Da gibt es für alle ab 65 nur mehr Grundeinkommen und keinen Cent mehr. DAraus finanzieren sich diese Modelle zu einem erheblichen Teil. Auch alle anderen einkommensabhängigen Transfers werden dadurch meist abgeschafft, also Wochengeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unfallrenten, etc
     
  15. change00

    change00 Gast

    Was hat das mit dem Thema zu tun? Hier geht´s um freiwillig gewählte Teilzeitarbeit und den daraus resultierenden geringeren Einkommen.
     
  16. change00

    change00 Gast

    VfGH. Allerdings muss FBH nur für Steuerzahler ausgezahlt werden, nicht für Wenigverdiener (in der Theorie) und bei kleinen Kindern auch nicht in der derzeitigen Höhe.
     
  17. gartenzwerg

    gartenzwerg linke emanze

    weil im ausgangsposting etwas von verzicht auf einen teil des gehaltes stand, bzw. fragen gestellt wurden die ich beantwortet habe.

    um es dir zu verdeutlichen ein ausschnitt aus deinem posting am anfang des fadens:
    somit habe ich geschrieben was war und auch später wie ich es sehe.
    war doch deine frage? willst du die beantwortet, oder nicht? weniger stress ist auch ein faktor
     
  18. change00

    change00 Gast

    DAs größte Problem unseres TRansferssystems sind die sogenanten Schwellenphänomene. Sobald man um einen Euro über der Grenze liegt, verliert man eine MEnge an Transfers und gratis Sachleistungen, Dieser Euro kann hunderte Euros kosten. DAs ist natürlich der größte Feind einer Erwerbstätigkeit.
     
  19. change00

    change00 Gast

    Da geht´s gar nicht um Neid. Sondern in erster Line daraum, woran sich ein Sozialstaat orientieren soll. Nur an Bedürftigkeit? Nur an unverschuldeter BEdürftigkeit? Oder sollen alle EInkommen auf bestiommte Höhen aufgetoppt werden, etc. DAs ist schon eine legitime Frage, denn UMverteilung muss von jemandem finanziert werden.

    Aber es geht auch um die Frage, wieso die Steuerzahler nicht entlastet werden dürfen, nur weil Wenigverdiener nichts von diesen Entlastungen haben. Die Balance zwischen denen, die den Großteil finanzieren und denen, wohin umverteilt wird, stimmt ja schon lange nicht mehr.
     
  20. change00

    change00 Gast

    freiwillig weniger arbeiten bedeutet weniger Stunden arbeiten. HAt dein MAnn nicht gemacht, er zahlt weiterhin Steuern, also kein passendes Beispiel.
     

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