1. MichelleMama

    MichelleMama Teilnehmer/in

    Hallo
    Vl. War schonmal jemand von euch in der Situation
    Ab dem 6 August bin ich arbeitslos denn mein dienstverhaltnis wurde beendet.
    Ich habe bereits 2 Kinder und meine Karenz vOm 2ten endet ebenfalls mit 6 August

    Jetzt ist es aber so das ich den kleinen nicht in einen kindergarten angemeldet habe da ich daheim bleiben will weil ich Mama sein will und nicht meine Kinder wenn sie noch so klein sind abschieben möchte

    Nun macht mir das AMS aber Angst denn ich würde mich zwar freuen über das Arbeitslosengeld doch ich kann bzw will keine Kurse besuchen denn mein kleiner ist ja ohne Betreuung

    Soll ich mich jetzt überhaupt arbeitslos melden bekomm ich das geld überhaupt? Bin ja als schwangere nicht vermittelbar????

    Ich hab immer brav gearbeitet ich kenn mich mit arbeitslos sein nicht aus!!
    Kann mir wer weiterhelfen?

    Lg danke

    Ps: ich bin kein Schmarotzer und will mir von den Steuerzahlern Geld holen aber es wär natürlich (so ehrlich bin ich verpöhnt mich nicht deswegen) ein guter dazu Verdienst!!
     
  2. Glueckskatze

    Glueckskatze Helicopter Cat Mom
    VIP

    Naja, wie der Name schon sagt, bekommt man Arbeitslosengeld, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, man unterschreibt eine Vereinbarung, in der unter anderem auch steht, dass man für Kinder eine entsprechende Betreuung zur Verfügung hat, um ich glaube mindestens 16 Stunden pro Woche arbeiten zu gehen.

    Wenn du schwanger bist, kannst du trotzdem Kurse besuchen und je nachdem, wie weit du schon bist, wäre es theoretisch auch möglich, dass du einen Job findest.

    Ich glaube nicht, dass das AMS dich da in Ruhe lassen würde. Aber du kannst es ja probieren.

    LG
    Glueckskatze
     
  3. MichelleMama

    MichelleMama Teilnehmer/in

    Ich kann aber nicht arbeiten und ehrlich will ich auch nicht ich will bei meinen Kindern Zuhause bleiben!!!!! Doch sowas wird von unserer Gesellschaft leider nicht unterstützt :(
     
  4. amanin

    amanin Gast

    Wie geht das als Schwangere :confused::confused::confused:
     
  5. MichelleMama

    MichelleMama Teilnehmer/in

    Ich hatte nur Kündigungsschutz bis 2 Jahre nach Geburt des Kindes da darf er mich dann kündigen!! :(
    Naja aber 40 Stunden hatt und will ich eh nimmer arbeiten

    Ich habe jetzt erst einen positiven schwangerschaftstest bin also in Woche 5schwanger
     
  6. kira

    kira Teilnehmer/in

    wenn du zum zeitpunkt der kündigung schwanger warst,
    ist die kündigung wahrscheinlich unwirksam, da du als schwangere wieder im kündigungsschutz bist.

    allerdings sind die fristen recht eng:

    eventuell , unter umständen hättest du dann auch noch anspruch auf (eltern)teilzeit:
    http://wien.arbeiterkammer.at/berufundfamilie/elternteilzeit.htm
     
  7. MichelleMama

    MichelleMama Teilnehmer/in

    Dankeschön aber das trifft nicht auf mich zu er hat mich vor einem halben Jahr gekündigt

    Und jetzt bin ich seid 5 Wochen schwanger!



    Ich habe ja noch keine ärztliche Bestätigung das ich wirklich schwanger bin muss ich es dem AMS dann eigentlich schon sagen??
     
  8. Immerlieb

    Immerlieb der Name ist nur Tarnung

    du wirst mit sehr hoher wahrscheinlichkeit, kein geld vom ams erhaalten. wie weiter oben eh schon jemand gepostet hat, musst du dem ams zu verfügung stehen, sei es um eine arbeit aufzunehmen, oder einen kurs zu besuchen. und da dein jüngster ohne betreuung ist, wirst du auch kein arbeitslosengeld bekommen.
    ob du die schwangerschaft nun meldest, oder nicht. es läuft aufs selbe hinaus.
     
  9. MichelleMama

    MichelleMama Teilnehmer/in

    Ach du meine Güte das is ja ein Schmarrn und wovon soll ich nun leben?? Ich hasse unsere Gesellschaft wir Familien werden überhaupt nicht unterstützt na toll
     
  10. Nairobi

    VIP

    ähm, wovon dachtest du denn, dass du lebst?? :confused:
    nachdem die Kündigung bereits vor 6 Monaten war, wirst du dir ja was überlegt haben, oder?
     
  11. susi75

    susi75 Teilnehmer/in

    Naja, aber Du wurdest doch per 6. August gekündigt -also hast Du schon noch die Möglichkeit, dass Du das dem Arbeitgeber mitteilst (hast es eben erst erfahren, dass Du schwanger bist, dann muss er Dich auch weiterbeschäftigen bis Du eben ganz normal in Mutterschutz usw. gehst - dann kannst Du doch leben :confused:

    Wenn Du diese Chance nicht nützt, dann kannst Du Dich arbeitslos melden - ev. hättest Du eine Oma oder jemanden, der Dir im Notfall, dass sie Dich in einen Kurs stecken oder eine Arbeit zuweisen, auf die Kids aufpassen könnte?

    Ansonsten fiele mir nur die Mindestsicherung ein :confused: - da kenne ich mich aber nicht aus, kannst aber auch am AMS erfahren, wie das läuft, ob Du ev. Anspruch hast usw.
     
  12. Immerlieb

    Immerlieb der Name ist nur Tarnung

    ja, ALG beziehen.

    nichts für ungut, aber bevor ich um meine existenz bange, melde ich mein kind 16 stunden in der woche im kindergarten an (wird einem 2-jährigen wohl kaum schaden) und besuche (wenn verlangt) einen wiedereinsteigerkurs, oder sonstiges, die sind eh vormittags. und mit abschieben, hat das rein gar nichts zu tun.
    aber eine andere frage, wie lang beziehst du denn kbg?

    bei mir war es nämlich so, dass ich die längste variante genommen habe, nachdem die kinder auf der welt waren wurde mein vertrag nicht verlänger, bzw. ist ausgelaufen und ich konnte bis sie 2 1/2 waren zu hause bleiben, weil ich ja eh bis dahin das kbg bezogen habe und dadurch versichert war. erst als die kinder im kiga angemeldet waren, hab ich mich arbeitslos gemeldet.
     
  13. Immerlieb

    Immerlieb der Name ist nur Tarnung

    wenn ich mich nicht täusche muss sie, wenn sie mindestsicherung bezieht, genauso dem ams zur verfügung stehen. sonst würd ja jeder die mindestsicherung beantragen und nicht aufs AMS gehen. ich WEISS es aber nicht, ist nur eine vermutung und was ich so vom hören sagen mitbekommen hab.
     
  14. Nairobi

    VIP

    ja eh...aber sich dann nicht zu erkundigen, was notwendig ist bzw zu sagen, ich will ja nicht arbeiten (und deshalb auch das Kind nicht zum KIGA angemeldet) und einfach mal davon auszugehen, dass das halt von Staat finanziert wird, finde ich schon ein wenig dreist
     
  15. Pharma

    Pharma Fotofreak
    VIP

    Gehts noch? Gerade bei uns gibt es sehr viele Förderungen. Schau mal in andere Länder da gibts oft gar nix! Echt unglaublich was für Vorstellungen Du hast! Von Deiner Hände Arbeit! Wie alle anderen auch!!
     
  16. Immerlieb

    Immerlieb der Name ist nur Tarnung

    ich stimme dir voll und ganz zu...

    und pharma auch gleich!
     
  17. Zuckerfratz

    Zuckerfratz Glückliche 2-fach-Mami

    Ich hatte Anfang Juli einen positiven SS-Test in der Hand und Mitte August hab ich mich arbeitslos gemeldet. Bei dieser Meldung hab ich gleich angegeben, dass ich schwanger bin.
    Ich habe dann einen Kurs, der Anfang Oktober begonnen hat, für 12 Wochen besucht und angegeben, dass Junior in der Zeit von der Oma betreut wird. Der Kurs ging Mo-Fr von 8 bis 12 Uhr.

    Also man kann sich sehrwohl arbeitslos melden, wenn man schwanger ist. Kommt halt immer auf den Betreuer an, wie der über die SS denkt. Meine hat gemeint, dass ich zwar nimma vermittelbar bin, aber ich einen Kurs besuchen "muss", wenn ich das Arbeitslosengeld beziehen will. Und da ich ja auch Wochengeld haben wollte, hab ich natürlich den Kurs besucht, um das ALG zu bekommen.
     
  18. Immerlieb

    Immerlieb der Name ist nur Tarnung

    natürlich kann sie sich arbeitslos melden, es hat auch niemand was gegenteiliges behauptet. nur hat sie einen sohn zu hause, der nicht fremdbetreut wird. demnach kann sie dem ams auch nicht für zb. kurse zur verfügung stehen - also kein arbeitslosengeld.
     
  19. Genius4

    Genius4 Teilnehmer/in

    Das einzige das du eventuell! beantragen kannst ist Mindestsicherung - dazu musst du dich in deinem Bundesland erkundigen bzw. kommt es ja auch darauf an ob Partner, Ehemann - Einkommen etc.

    Der Staat tut sehrwohl was für deine Kinder, sogar eine Menge - alleine Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld!

    Hausfrau sein muss man sich leisten können!
     
  20. Nairobi

    VIP

    Auch für die Mindestsicherung muß, soweit ich informiert bin, eine Arbeitsbereitschaft vorliegen.
     

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