1. Schnuffl2010

    Schnuffl2010 Teilnehmer/in

    Hallo,
    vielleicht kann mir von euch wer helfen denn die Auskunft der Förderungstelle St.Pölten kann ich gar nicht glauben:eek:

    Ich bin einige Jahre alleinerziehend gewesen und ab dem 2.Lj meiner Tochter wieder arbeiten gegangen. Bei jeder Förderung die ich angesucht habe hiess es immer nur im Kiga gibts nix,erst ab Schule. Ok,sie geht auch nur bis 13-Uhr was ja in Nö immer schön als gratis verkauft wird u trotzdem ca 100 Euro kostet im Monat mit Jause,Essen usw. Sie kommt im September 2017 i d Schule u ich brauche Hort wg Arbeit. Bei uns ist Hort wirklich noch Hort also gerade nur Essen u Lernstunde wo sie Hü machen dürfen aber nicht müssen:eek:
    Hab seit fast 2 Jahren einen Partner mit dem ich nicht zusammen wohne...jetzt wollen wir zusammen ziehen und lt Förderstelle zählt sein Einkommen dann dazu u ich bekomme keine Förderung. Hort ganztags kostet bei uns fast 400 Euro :eek:...was hat ein neuer Lebensgefährte mit den Erhaltungskosten meines Kindes zu tun??? Finde das unglaublich,als ich bei Bank mal wg Kredit war hiess es Allimente u dergleichen zählen nicht zum Einkommen...gehts um Förderung zählt auf einmal alles...Allimente,Lohn v Lg usw....es läuft was falsch im System Nö...oder ist das überall so????
    Ab wann ist man Lg? Ab Meldezettel? Was machen Studenten? Bekommenn die auch nix weil Haushaltseinkommen zählt?
     
  2. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    In OÖ zählt das gemeinsame Haushaltseinkommen, dh wenn dein LG mit dir in einem Haushalt lebt, dass zählt sein Einkommen dazu, auch wenn er gegenüber deinem Kind nicht unterhaltspflichtig ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass das in NÖ genauso gehandhabt wird.
     
  3. inkale

    inkale Gast

    Es zählt immer das Haushaltseinkommen; also das Einkommen aller erwerbstätigen Personen eines Haushaltes unabhängig davon ob man verheiratet ist oder eine Lebensgemeinschaft hat.

    Natürlich ist dein Lebensgefährte nicht für dein Kind verantwortlich. Die Versorgung deines Kindes sollte durch deinen Naturalunterhalt, den Alimenten des Vaters und der FBH sicher gestellt sein.

    Darüberhinaus kannst du für dein Kind die Kinderbetreuungskosten (Hort) im Jahresausgleich geltend machen.

    Wenn du nun eine Lebensgemeinschaft eingehst, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass dein Lebenspartner sich auch an den allgemeinen Lebenserhaltungskosten beteiligt und damit deine Lebenserhaltungskosten sinken. D.h. du profitierst auch von einem zweiten Einkommen.

    Weil die Alimente für die laufende Versorgung des Kindes angedacht sind und nicht dazu, dass du damit Schulden zurückzahlst. Darüberhinaus gibt es a) keine Gewährleistung dass einer Alimentationsverpflichtung auch nachgekommen wird und b) läuft der Anspruch des Kindes auf Alimente irgendwann einmal aus und der Kredit evtl. weiter. Wovon würde man dann seine Kreditraten bezahlen, wenn man von Anfang an die Alimente als Einkommen einbezogen hat?

    Der Kindergartenbesuch ist auch gratis.
    Essen ist immer selber zu zahlen. Würdest du ja auch müssen, wenn dein Kind keinen Kindergarten besuchen würde.
     
  4. Schnuffl2010

    Schnuffl2010 Teilnehmer/in

    Ich kann es eh nicht ändern das es so ist aber es läuft in Ö ordentlich was schief...gerade in Zeiten v Patchwork u co...kann ja nicht jeder neue LG zur Kassa gebeten werden u Mutter unterstützen.
    Allimente gehören dem Kind u meines Erachtens nicht zu meinem Einkommen...u mit den Allimenten könnte ich auch nicht den Hort ganztags zahlen wenn der 400 Euro kostet. Da bekomm ich ja schon weniger als was das kostet...oder wird Kindsvater zur Kassa gebeten weil Kind in Hort muss damit Mutter arbeiten kann?
     
  5. Schnuffl2010

    Schnuffl2010 Teilnehmer/in

    Der Kindergartenbesuch ist auch gratis.
    Essen ist immer selber zu zahlen. Würdest du ja auch müssen, wenn dein Kind keinen Kindergarten besuchen würde.[/QUOTE]

    Ich koche aber nicht täglich um 4,50 Euro nur für Töchterlein;)...und zum gratis kommt noch gesunde Jause,Bastelbeitrag,Elternbeitrag,Ausflüge usw...und da wurde ich nie gefördert weil ich ja keine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nahm....überall Lücken im System find ich;)
     
  6. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Eine Lebensgemeinschaft beinhaltet immer auch eine Wirtschaftsgemeinschaft, daher werden auch beiden Einkommen miteingerechnet.
     
  7. inkale

    inkale Gast

    Bitte hör auf zu suddern und fange an nachzudenken. Oder bemüh dich zumindestens das zu verstehen, was man dir an Informationen gibt.
     
  8. FallenAngel

    FallenAngel Teilnehmer/in

    Wird wohl stimmen - zumindest bei uns in OÖ ist es auch so.
    Mein Freund ist gerade zu mir gezogen, er wird nun überall mit dazu gerechnet.
    Kindergartenessen, Hort, Alleinerzieherabsetzbetrag (bekommt man dann halt nicht mehr,.) sein Gehalt wird überall mit angerechnet.


    Klar, einerseits ärgerlich, weil man Alleinerziehend eh finanziell meist schlechter dasteht,.. andrerseits halt irgendwie auch verständlich - mein Freund finanziert mein Kind nicht wirklich mit; wenn mal Kleinigkeiten, aber ist ja auch mein Kind - aber er zahlt ja trotzdem zu Miete, Essen und Co mit dazu, dadurch erspar ich mir ja dann auch wieder etwas.
     
  9. Elvira

    VIP

    Irgendwann ist echt mal genug gejammert. Eltern in aufrechter Beziehung müssen auch für das Essen ihrer Kinder zahlen.....

    Warum eigentlich sollten deiner Meinung nach Patchwork Familien mehr bekommen, als jene, die von Anfang an halt zusammen sind? Extrembeispiel: Zwei Paare mit Kindern machen einen Partnertausch. Und dafür sollen sie jetzt extra Geld bekommen?

    Verstehe natürlich, dass du gern Geld bekommen würdest. Wer nicht! Und etwas hergeben, das man schon mal hatte, tut halt weh.
     
  10. Schnuffl2010

    Schnuffl2010 Teilnehmer/in

    Eltern in aufrechter Beziehung sind die leiblichen Eltern vom Kind,seh da schon einen Unterschied zw leiblichen Vater und neuen LG. Oft zahlen diese auch Allimente für eigene Kinder. Ich will nicht mehr bekommen,hab keine einzige Förderung noch bekommen...nur wäre es sinnvoller das Gehalt der Eltern her zu nehmen und ned vom Lg denn die finanzieren Schule usw.
     
  11. Schnuffl2010

    Schnuffl2010 Teilnehmer/in

    :eek::eek:Wenn andere Menschen fragen wie es bei wem so ist suddern ist solltest du vielleicht keinen Input geben...ich habe den Thread gestartet um zu fragen ob wer weiss wie es tatsächlich läuft.

    Danke an alle anderen für sinnvolle und erklärende Beiträge...man wird in dem Forum oft angegriffen wenn man nur irgendwie eine finanzielle Frage zwecks Förderung stellt...
     
  12. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Sieh es vielleicht andersrum.
    Er unterstützt nicht dich als Mutter, sondern durch seine Kostenbeteiligung an Miete, BK etc. entlastet er dich als Mieterin der Wohnung.
    Und für ihn wird die Kostenbelastung durch Miete, BK etc. sicher auch wesentlich günstiger wenn er keine eigene Wohnung zu finanzieren hat.

    Euer bisheriger Zwei-Personen-Haushalt ist nun auf einen Drei-Personen-Haushalt angewachsen.
    Da ist es mehr als logisch, dass das Gehalt der dritten Person zu eurem Haushaltseinkommen dazuzählt.

    Wie ihr eure LG in finanzieller Hinsicht jetzt gestaltet ist allein eure Sache.
    Aber durch das Zusammenziehen allein erspart ihr euch beide vermutlich mehr als div. Förderungen und Beihilfen ausmachen würden wenn ihr weiterhin zwei Wohnsitze finanzieren müsstet.

    Jein, die Alimente gehören dem Kind zur Abdeckung seiner Bedürfnisse, zu dem beide Elternteile nach Kräften beizutragen haben.
    Wenn der Geldunterhalt des Vaters also nicht ausreicht diese zu decken muss die Mutter neben der Verpflegung durchaus noch zuschießen.

    Die Alimente werden daher nicht deinem Einkommen zugerechnet, sondern aus dem Haushaltseinkommen wird ermittelt ob euch Förderungen zustehen.
    Wobei man fairerweise auch anmerken muss dass es für das Kind außerdem FBH gibt, die nie dem Haushaltseinkommen zugerechnet wird.

    Nein!
    Ausnahme: Dein EX-Gatte??? ist für dich unterhaltspflichtig und im Scheidungsvergleich wurde diesbezüglich eine Regelung getroffen.
    Aber selbst das ist mit Eingehen einer LG vermutlich Geschichte.

    Vielleicht konnte ich jetzt dazu beitragen deinen Grant über die Gesetzeslage nochmal zu überdenken :wave:
     
  13. Schnuffl2010

    Schnuffl2010 Teilnehmer/in

    Danke dir,du hast schon recht das man es auch so sehen kann....mir ging bei dem ganzen nur ein Licht auf warum es soviele gibt die sich getrennt vom Wohnort her melden,manche wissen halt wie.

    Falls jetzt wer losschiesst....nein war u ist nicht mein Plan:cool:
     
  14. Hexi68

    Hexi68 3-fach Bubenmama

    Meiner Meinung nach sollte das in allen Bundsländern endlich mal einheitlich gleich geregelt werden!
    Zumindest bei den Kindergärten/Horten die in öffentlicher Hand sind.
    Sowohl Kosten, als auch Einkommensberechnung und Öffnungszeiten. Ist schon ein Murks, wenn bei so etwas jeder sein eigenes Süppchen kocht...
     
  15. MrsBrightside

    MrsBrightside Studentin Mama
    VIP

    Ja. In Wien zählt nämlich das Familieneinkommen und nicht das Haushaltseinkommen.
    Es gibt genug "Stiefväter" die sich nicht finanziell beiteiligen wollen, ich könnte mir den Hort nicht leisten würde das EK von meinem LG zählen.
     
  16. Schnuffl2010

    Schnuffl2010 Teilnehmer/in

    Ok, d.h. in Wien läuft es tatsächlich anders?:eek:
    Es ist in Nö ja schon ein Witz wie das mit den Schulen gehandhabt wird, Hort nach Schule ist reine Zeit tot sitzen bis Mama kommt, gerade in meinem Bezirk hat der den Ruf, mag auch sicher bessere geben. In Wien mit den Ganztagsschulen hat man dieses Problem nicht.

    Was genau ist jetzt Unterschied zw. Familien und Haushaltseinkommen?
     
  17. Hexi68

    Hexi68 3-fach Bubenmama

    Haushaltseinkommen ist das Einkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen, d.h. alle die an betreffender Adresse gemeldet sind. Wird in Wien z.B. für die Berechnung der Wohnbeihilfe herangezogen.

    Das Familieneinkommen ist das Einkommen jener Personen, die für das betreffende Kind eine Unterhaltsverpflichtung haben, wobei dann anstelle des Einkommens eines nicht an der Adresse gemeldeten Elternteiles die zu leistenden Alimente miteinbezogen werden.
     
  18. Schnuffl2010

    Schnuffl2010 Teilnehmer/in

    Ok, verstehe....nur mag ich jetzt gar nimma verstehen warum in Nö nicht das Familieneinkommen zählt...das wäre ja das logischste, so wie du schreibst, gilt für die Personen die unterhaltspflichtig sind also Mama und Papa (eben mit Allimenten)...so macht das Sinn zwecks Förderung.:boes:
     
  19. Schnuffl2010

    Schnuffl2010 Teilnehmer/in

    Familieneinkommen: Monatliches Familiennettoeinkommen aller im Haushalt lebenden
    Familienmitglieder (§ 3 des NÖ Familiengesetzes, LGBl. 3505-2), einschließlich Alimente bzw.
    Unterhaltsvorschüsse, Pflegebeitrag, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, bedarfsorientierte
    Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld sowie etwaiger Einkommen eines Lebensgefährten (einer
    Lebensgefährtin).


    So steht das in der Antragserklärung...also wird hier das ganze zwar Familieneinkommen genannt aber anders gehandhabt. Einkommen eines LG kommt dazu.
     
  20. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Das ist in Oö genauso, zum Familieneinkommen zählt auch das Einkommen von im Haushalt lebenden Lebensgefährten. Ich hab grad nachgelesen, es gibt offenbar keine allgemeingültige Definition von "Familieneinkommen", daher kann der Begriff auch ganz Verschiedenes bedeuten.
     

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