1. Gabsi

    Gabsi Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich möchte diesen Herbst ein Studium in Linz beginnen. Dazu möchte ich das Selbsterhalterstipendium in Anspruch nehmen, da soweit alle Voraussetzungen vorhanden.

    Nun hab ich allerdings gelesen, dass vorangegangene Studien ohne nachweisbaren Studienerfolg ein Problem werden können.
    Habe nämlich vor meiner ersten Schwangerschaft vor 3 1/2 Jahren an der Fernuni Hagen inskribiert, allerdings ein paar Wochen später wieder exmatrikuliert aufgrund der Schwangerschaft.... habe also weder Vorlesungen noch Prüfungen oder sonstiges gemacht.
    Im Grunde also nur an- und wieder angemeldet....
    Könnte mir das jetzt in Bezug auf das SES zum Verhängnis werden?

    Danke schon mal im Voraus
     
  2. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Man darf noch nie Studienbeihilfe bezogen haben für das SES. Für deine paar Wochen Inskription wirst du ja keine Studienbehilfe beantragt haben.

    Bei dir würde ich eher genau ausrechnen, ob du wirklich auf (mindestens) 4 Jahre ununterbrochenes Einkommen kommst: Also Gehalt, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Gehalt. Hast du da keine Lücke bis Herbst 2017?
     
  3. Gabsi

    Gabsi Teilnehmer/in

    Ja wie gesagt, die Voraussetzungen sind gegeben, die Zeiten gehen sich aus.

    Nein hab nichts beantragt, da ich ja kurz nach der Einschreibung von meiner Schwangerschaft erfahren und damit meine Pläne zu studieren auf Eis gelegt habe...

    Werd Montag mal bei der zuständigen Stelle anrufen.... aber ich hoffe, dass es da keine Probleme gibt.
     
  4. Gabsi

    Gabsi Teilnehmer/in

    Bei dir würde ich eher genau ausrechnen, ob du wirklich auf (mindestens) 4 Jahre ununterbrochenes Einkommen kommst: Also Gehalt, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Gehalt. Hast du da keine Lücke bis Herbst 2017?


    Die 4 Jahre hatte ich schon vor der ersten Schwangerschaft beisammen
     
  5. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Dann passt's ja.

    Jedenfalls ist ein nicht abgeschlossenes Studium kein Hindernis, wenn man dafür keine Studienbehilfe bezogen hat. Ein grad inskribiertes und wieder aufgegebenes Fernstudium schon gar nicht.
     
  6. shopi75

    VIP

    ..doch, das ist es sehr wohl - wenn in diesem Studium keine Prüfungen gemachte wurden, das Studium also ohne Studienerfolg beendet wurde, wird für ein Semester keine Stipendium gewährt. Wird dann im neuen Studium ein Studienerfolg nachgewiesen, dann erst wird das Stipendium wirksam

    mg
    shopi
     
  7. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Ach du meinst, wenn man direkt die Studienrichtung wechselt? Ja, das stimmt natürlich, aber das war ja nicht die Frage.
     
  8. Relaxo7

    PLUS + VIP

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Inskription an einer deutschen Fernuni irgendeine Relevanz für die Beantragung eines österreichischen Stipendiums für eine österreichische Uni hat.
     

Diese Seite empfehlen