hallo, eine frage: erwarte jetzt mein 2tes butzi (mitte/ende september) und die karenz läuft noch bis ende august. wochengeld bekomme ich nicht, aber wie habt ihr da getan? geb zu, habs bis jetzt völlig veschwitzt, mich damit zu beschäftigen ich muss das erneute KBG eh erst nach der geburt von butzi 2 beantragen oder???? ich danke euch für eure infos/tipps!
Warum bekommst du kein Wochengeld? Ich dachte sobald du schwanger WÄHREND des bezuges von KBG wirst, hast du anspruch auf Wochengeld (natürlich vom KBG gerechnet und nicht vom Lohn davor)
wieso bekommst du kein wochengeld, das gibts ja nicht - du hast doch mind. 12+2 oder eaKBG ? damit haettest du dann anspruch auf wochengeld. das hast du wohl auch verschwitzt oder ? http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Wochengeld.html
maaahh, danke für eure infos! eine freundin, die ebenfalls wieder schwanger wurde während dem KBG meinte, wochengeld gibts für uns nicht, hab mich selbst noch nicht erkundigt ghabt ok, na dann muss ich mich spurten, werd morgen gleich bei der GKK vorbeischaun! jaaaaa ich bin da wirklich diesmal völlig hinterher.. bei uns ist einiges los daheim (baustellen aller art). danke kira für den tollen link, alles supa beschrieben u jetzt kenn ich mich aus thread kann meinerseits geschlossen werden, ich dank euch!
Also ich hab meinen zweiten Sohn noch innerhalb der Karenz vom ersten, aber nach Ende des KBG-Bezuges bekommen und hatte daher keinen Anspruch auf Wochengeld (negativer Bescheid von der KK). Mein Dienstgeber hat mir dann das Wochengeld ausgezahlt (hätte er aber nicht müssen). Der neuerliche Mutterschutz hätte laut KK innerhalb des KGB-Bezuges vom ersten Kind beginnen müssen (geht sich bei eaKBG schlecht aus)...
es ist nicht ganz so wie du beschreibst , deine infos sind teils veraltet, aktuell ist es so: wenn die schutzfrist innerhalb des kbg bezuges beginnt , wird das wochengeld vom eakbg berechnet, man bekommt sehr viel - siehe in meinem ersten post hier. beginnt die schutzfrist nach kbg-bezugsende aber vor dem 2. geburtstag des kindes hat man auch anspruch auf wochengeld, aber man bekommt den pauschalsatz, derzeit 26 euro irgendwas pro tag. vor einigen jahren war es so wie du beschreibst, aber das hilft merle aktuell nicht, weil veraltet (wie die infos ihrer freundin): Parents more | Community-Website - Einzelnen Beitrag anzeigen - Arbeit, Karenzzeit, 2. Kind und eaKBG bei solchen sachen muss man sehr aufpassen, die gesetze werden alle paar jahre angepasst, ...
stimmt grundsaetzlich , die hoehe haengt jedoch davon ab, ob die schutzfrist noch waehrend des kbg bezuges beginnt oder erst danach (aber noch vor dem 2. geb des ersten kindes).
hallo! darf ich mich bitte drangängen, meine frage ist ganz ähnlich, könnt ihr mir kurz helfen? meine kleine ist am 21.1.2014 geboren, neuer egt ist der 7.3.2016, mutterschutz beginnt somit um den 11. jänner. ich hatte das einkommensabhängige kbg, bin aber 2 jahre in karenz (mit dem arbeitgeber so vereinbart). bekomme ich nun nochmal wochengeld oder nicht?? ja oder, gleicher fall wie bei merle? danke euch!! lg, papillon
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