1. Alina85

    Alina85 Teilnehmer/in

    Hallo ihr Lieben.

    Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen??

    Ich habe aufgrund meiner Wirbelsäulen OP eine 50%ige Behinderung. Diese erlischt mit Dezember 2016 und es steht mir frei nochmals anzusuchen.

    Jetzt habe ich heute im Postkasten eine Einladung bekommen dass ich am Donnerstag zu eier ärztlichen Untersuchung eingeladen werde.

    Weiß jemand ob das normal ist, ohne das man ansucht nochmals zu einer Untersuchung eingeladen wird?

    Danke und Lg
     
  2. KlaneGraz

    KlaneGraz Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ja, das ist durchaus "normal"
     
  3. spacedakini3

    spacedakini3 Teilnehmer/in

    Die brauchen 3 Monate zum Ausstellen des Ausweises, der Termin passt dann ja eh, damit du ununterbrochen behindert bist.

    Aber was hat das mit dem Behinderteneinstellungsgesetz zu tun?
     
  4. Alina85

    Alina85 Teilnehmer/in

    Ok, dachte nur, ich müsse selber wieder ansuchen wenn der bis Dezember 16 gültig ist.

    Ich hab nur den Betreff als Thema verwendet :eek:
    Genauer Betreff vom Brief ist:
    Verfahren nach dem Behinderteneinstellungsgesetz


    Danke für eure Antworten und Lg
     
  5. Relaxo7

    PLUS + VIP

    OT: Bei euch sind sie ja noch krasser. Ich habe schon den Kopf geschüttelt, dass ich am 8.7. (eine Woche nach dem Schulschluss in Wien) eine Vorladung für meinen Sohn und mich für den 25.7. im Wiener Sozialamt (wegen der Verlängerung der erhöhten Familienbehilfe) bekommen habe. Ich hatte gerade meinen Urlaubsschein abgegeben, am Vortag hatte ich alle Bahntickets gebucht (meine Reise nach Graz und zurück und die Rückreise von Kind und Oma), und die Oma war mit meinem Sohn nach Graz gefahren.

    Wir sind dann "nur" für einen Tag extra von Graz nach Wien zu dem Termin gefahren, weil es mir peinlich gewesen wäre, den Termin um mind. 5 Wochen zu verschieben (nach der Rückkehr aus Graz fährt mein Sohn mit dem Papa 2 Wochen in die Schweiz und nach Deutschland zu Verwandten). Ich hätte aber auch am 8.7. schon weggefahren sein können, denn es gibt ja Leute, die 3 Wochen Sommerurlaub am Stück machen und nicht den Urlaub für die vielen einzelnen Tage und kleinen Ferien verbrauchen.
     
  6. Faenmeril

    Faenmeril Gast

    Ja, das ist völlig normal. Der Antrag dauert 2-3 Monate, dh. eine Untersuchung muss für dich davor erfolgen, wenn du keine Pause dazwischen willst (wovon auch abzuraten wäre). Dir bleibt dadurch nämlich auch noch die Zeit für die Berufung, falls es nicht so ausgeht, wie du möchtest.
     
  7. Alina85

    Alina85 Teilnehmer/in

    Vielen Dank für die Antworten.

    Habs jetzt schon hinter mir ;)
    Und es stimmt so wie ihr gesagt habt. Aber wie vor ein paar Tagen schonmal geschrieben, war es für mich verwirrend weil eben auf dem Bescheid stand, dass ich selber ansuchen müsse wenn der im Dez. abläuft.
    Das da vorausschauend gearbeitet wird find ich toll. Sowas bin ich überhaupt nicht gewohnt. Ich bin es ja gewohnt, dass man sich um alles selber kümmern muss. Das 1. mal in meinem Leben, wo sich jemand um mich kümmert :)
    Lg
     

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