Hallo! Meine Kleine wurde 11/2014 geboren. Pauschales Kinderbetreuungsgeld habe ich bis 19.Januar 2016 bezogen. Ich bin nun wieder schwanger. Wochengeld bekomme ich laut Info im Internet nur, sollte ich zu Beginn der Schwangerschaft noch Kinderbetreuungsgeld bezogen haben. Was heisst zu Beginn der Schwangerschaft? Die erste Woche? Was ist da der Zeitpunkt der zählt? Das ist für uns relevant und ich werde dort anrufen. Aber vielleicht krieg ich hier auch Auskunft, weil die Auskunft der GKK nicht immer so aufschlussreich ist. Danke!
Gesicherte Auskunft kann ich keine geben aber im besten Fall ist mit Beginn der Schwangerschaft die 1. SSW gemeint (also zwei Wochen vor dem Eisprung) und im "schlechtesten" Fall die 3.SSW (ab 2+0 = Befruchtung) Wie sind denn die Daten der aktuellen Schwangerschaft?
ich hab jetzt gar nicht auf den namen geschaut.. 11.10.. also bei bilderbuch(28t)zyklus 05.01 mens und 19.01 2+0 - mit den angaben müsste es sich zumindest haarschaft ausgehen aber dein kampfzwerg kam doch am 21.,.. warum endet dein bezug am 19. und nicht am 20.?
gute Frage wieso. Das war die Angabe der WGKK.... - Ich hab eben Angst dass sich wieder irgendwas haarscharf nicht ausgeht. Nicht dass ich was dran ändern könnte. Aber ich will nicht glauben wir kriegen was und dann ist nix damit
aso - männe hat sich vorher versprochen. Bezug bis inkl. 20.1.2016.... Würd sich also ausgehen....ich hoffe halt es ist wirklich so gemeint und nicht ab ärztliche Bestätigung oder sonstige Tamtams...
nein - beginn der schwangerschaft ist nicht bestätigung der schwangerschaft. wenn es so wäre würde das dezitiert so da stehen. es müsste sich also genau ausgehen. ich wünsch dir viel erfolg, ud dass ihr diesmal nicht wieder mit der gkk streiten müsst
Hey conny - hat es bei dir mittlerweile geklappt! Kam mich zwar an dich erinnern aber den Status von jedem ist schwierig zu behalten
Bei meiner Freundin ging es sich haarscharf aus. Die GKK hat vom tatsächlichen Geburtstermin den Zeugungszeitpunkt zurückgerechnet und der war ein paar Tage vorm Ende des KBG.
Das wäre ein tag davor. .. ich warte schon drauf dass die sich was einfallen lassen wieso das bei uns nicht gilt weil da das kind erst im reagenzglas entstanden ist. ...Würde mich langsam nimma wundern
Man rechnet vom voraussichtlichen Geburtstermin 40 Wochen vor, also erster Tag der letzten mens. Müsst aus dem ärztlichen zeugnis eh hervorgehen. Und unterstell uns doch nicht so schlimme Sachen
Ich unterstell euch auch nichts und ich roll jetzt auch nicht meine gkk-geschichten aus, aber ich kann sagen 4 Schwangerschaften, 4 Karenzen mit KBG-Bezug, einmal wochengeld (Sonderfall) .. und kein einziges mal lief von anfang bis ende reibungslos. mal ganz abgesehen von so manch widersprüchlicher auskunft die man erhält. aber egal... - mit 40 wochen zurückrechnen wärs anfang Jänner, sollte das ganz locker gehen.
Aber nur, wenn du für das voroge KBG-Kind Wochengeld hattest und das Dienstverhältnis noch karenziert oder richtig beendet wurde (du darfst nicht selbst gekündigt haben) bzwdas wg aus Arbeislosengeld entstanden ist.
Ja ich hab für das erste Kind Wochengeld erhalten und bin immer noch karenziert. Derzeit bis Anfang November - sobald ich meinen Arbeitgeber Bescheid sage aber wohl noch eineinhalb Jahre länger.
rechnet man das bei einer KB auch genau 40 Wochen? Da hat man ja ziemlich genau den zeugungstermin im Befund stehen
Die wgkk macht keinen unterschied ob kb oder spontane Zeugung. Geht sie auch nix an. Als geburtstermin wird bei der kb pu+38 Wochen gerechnet. Wenn dann die wgkk 40 Wochen zurück rechnet geht es sich also bei mir aus.
Also dann hält sich die wgkk halt nicht ans Hesetz. Da steht nämlich Wochengeld beginnt acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Aber vielleicht gibts auch ein OGH-Urteil, das etwas anderes besagt.
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