Heute bin ich wirklich verzweifelt! Bitte Mädels macht mir keine Vorwürfe, ich hatte echt KEINEN SCHIMMER, dass das so abrennt... Bin heute ständig nur am weinen und echt am Ende. Der Bezug meines KBG endete am 03. Jänner 2016. Jedoch beginnt meine Schutzfrist erst am 12. Jänner 2016. Wegen dieser "bezugsfreien Tage" hat der OGH entschieden, dass ich keinen Anspruch auf Wochengeld habe - und somit auch nicht sozialversichert bin. Mitversichern beim LG kann ich mich nicht, da er einen anderen Wohnsitz hat und wir nicht verheiratet sind. Danke, dass ich mich bei euch ausjammern darf!
einfachste version: lg ändert seinen wohnsitz (wieso hat er überhaupt einen anderen?) und du versicherst dich mit. geld bringts keins, aber du bist dann wenigstens versichert.
Annos Vorschlag ist das Vernünftigste. Und ab der Geburt KBG beantragen, dann verlierst Du "nur" 8 Wochen. Alles Gute für die restliche Schwangerschaft und Geburt!
Es handelt sich um die 8 Wochen vor der Geburt? Notfalls kannst dich in der Zeit auch selbstversichern, ich hab damals, nach Ablauf des KBG 178 pro Monat bezahlt, ich habe aber eine teure Krankenkasse.
Für die Mitversicherung muss man schon eine gewisse Zeit einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Bei der NÖ GKK zumindest (ich meine, es sind 9 Monate). Wohnsitzänderung vom Partner würde da also nix bringen.
Wohnsitz schnell ändern geht nicht. Er hat einen anderen Hauptwohnsitz weil er ein Haus hat. Dort sind wir am WE. Ja, scheinbar verliere ich diese Zeit. Das ist aber das geringste Problem. Nicht nur, dass ich jetzt bis zur Geburt keine Bezüge habe, ich muss mich selbstversichern. Es ist eine Katastrophe für mich.
Mir ist nicht recht klar, wo du seit 3.1 versichert warst, heute ist ja schon der 27.1...welche kbg variante hast du bezogen?
Dann handelt es sich doch lediglich um 3 wochen... Etwas mehr input wäre hilfreich, vielleicht kann dir ja irgendwie geholfen werden
Ich kann euch auch nicht mehr sagen als ich geschrieben habe. Leider! Habe gerade mit sabineh gesprochen - vielen Dank! Vielleicht gibt es doch Lösungen!
Bist du zufällig noch sehr jung? Dann könntest du dich evtl. mit deinen Eltern mitversichern... blöder Vorschlag, aber ich kenn eine Frau, die war dann samt Kind beim frischgebackenen Großvater versichert, und die war auch nicht mehr minderjährig. Egal, frag Michael, der kennt sich aus.
hi, phu- du hattest beim ersten kind Wochngeld anspruch oder nicht? Ansich hättest du beim 2ten dann auch wieder anspruch drauf. Ich selbst bin auch durchs sytem gefallen und haben spontan geheiratet (hatten es so und so vor) Gegenfals hätte die lücke mit einer arbeitslosen meldung beim ams oder vorzug des Geburtstermins schon im vorhinein überbrückt werden können. Ich würde nochmal mit der kk reden, ansich ist die mitversicherung wenn gemeinsame kinder da sind etwas leichter.
Nein, das geht leider auch nicht. Habe jetzt am Freitag getan, was ich konnte und muss mal das WE abwarten. Ist aber echt bescheiden.
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