1. babygirl2008

    babygirl2008 Teilnehmer/in

    Hallo!

    Also nachdem mir gestern bei der Arbeit ( Wohngruppe mit aggressiven kindern)...ein Kind mit geballter Faust in da bauch geboxt hat und ich seitdem laut Krankenhaus liegen muss, hat mein Frauenarzt mir eigenen Zettel für den Amtsarzt mitgegeben für einen vorzeitigen Mutterschutz: Listengrund Frühgeburt in vorhergehender ss in der 34.woche. Er meint, ich soll mir keine Sorgen machen, das klappt schon-ABER: es war eine zwillingsschwangerschaft! Es steht auf der Liste "Frühgeburt eines Einlings"! Kennt sich jemand aus? Hab ich trotzdem Chancen? Lg
     
  2. babygirl2008

    babygirl2008 Teilnehmer/in

    Würde hier niemand aufgrund der Diagnose Frühgeburt in vorausgehender schwangerschaft frühzeitig in mutterschutz geschickt??? Bitte um Info;)
     
  3. Melinia

    Melinia Teilnehmer/in

  4. ja, Zwillinge in der laufenden Schwangerschaft. Nicht in der vorherigen. (..und da werden einige nicht freigestellt in der 15. Woche, was ich so gelesen habe.
     
  5. Melinia

    Melinia Teilnehmer/in

    steht aber in einem Satz da und nicht als eigener Punkt wie die anderen, deshlab hätte ich das so aufgefasst....

    Medizinische Indikationen für Freistellungen


    Aufgrund eines Erlasses des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 17.12.2010 sind medizinische Indikationen für Freistellungen von werdenden Müttern:


    • Anämie mit Hämoglobin im Blut (mehr als 8.5 g/dl) mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik,
    • Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter laufender Therapie (z. B. Polyhydramnion),
    • Belastete Anamnese mit status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis 36. Schwangerschaftswoche), Mehrlinge
    • Insulinpflichtiger Diabetes Mellitus, wenn schwer einstellbar,
    • Kongenitale Fehlbildungen, Uterusfehlbildungen,
    • Organtransplantierte (z. B. Niere, Herz) Schwangere (hohe Rate an Frühgeburten, Wachstumsretardierung und mütterlicher Morbidität),
    • Plazenta praevia totalis bzw. partialis ab der 20. Schwangerschaftswoche,
    • Präeklampsie, E-P-H-Gestose, Status post Konisation,
    • Sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen
    • (Hämatome) mit klinischer Symptomatik,
    • Thromboembolische Geschehen in der laufenden Schwangerschaft,
    • Verdacht auf Plazenta increta/percreta inklusive Narbeninvasion ab der 20. Schwangerschaftswoche,
    • Vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus,
    • Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten,
    • Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25 mm Länge und/oder Cerclage in laufender Schwangerschaft,
    • Grunderkrankungen der Schwangeren internistischer, pulmologischer, neurologischer, psychiatrischer Art, wenn eine Gefährdung für Mutter oder Kind vorliegt und vom jeweiligen Facharzt festgestellt wird.
     
  6. Mohnschoen

    Mohnschoen entwickelt
    VIP

    Ich hätte das auch so verstanden, dass du in muschu gehen kannst.
    Aber abgesehen davon: was sagt denn das arbeitsinspektorat zu deinem arbeitsplatz? Klingt ja nicht gerade konform mit dem mutterschutzgesetz?
     
  7. Dann wäre es anders angeführt. Denn für die aktuelle Schwangerschaft zählen Mehrlinge auf alle Fälle. Und das es für vorangegangene und aktuelle Schwangerschaften zählt steht hier nirgends. Sollte ich mich irren, gebt bitte Bescheid. Find ich persönlich sehr interessant.
     
  8. Chania

    PLUS + VIP

    Ich hätte es auch so interpretiert: ENTWEDER eine belastete Anamnese wg. vorangegangener Frühgeburt eines Einlings ODER Mehrlinge in der aktuellen Schwangerschaft. Da steht ja ein Beistrich, ist also eine Aufzählung. Außerdem würde dann sonst in der Liste "Mehrlinge" fehlen und das ist definitiv ein Grund.

    lg
    Chania
     
  9. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Ich befürchte - du suchst in den falschen Unterlagen. Es gibt einerseits die medizinische Möglichkeit eines vorzeitigen Mutterschutzes, und die andere Möglichkeit ist eine Arbeitstechnische Möglichkeit einer Freistellung... Schon mal eine schwangere Krankenschwester arbeitend mit Patienten gesehen (Bauarbeiterin etc) gesehen? Diese werden auch "freigestellt" - vom Dienstgeber oder in den Innendienst gesetzt- weil ihre Arbeit in der Schwangerschaft unzumutbar ist.

    In der Medizischen Sache - ist es natürlich auch denkbar dass du eine Freistellung bekommst (soll aber heutzutage relativ schwer sein) - aber die zweite Möglichkeit ist definitiv mal zur Arbeiterkammer / Dienstgeber zu gehen und sich erkundigen wegen der Möglichkeit einer Freistellung aus arbeitstechnischen Gründen,wenn die medizinische Freistellung nicht klappt (meine letzte Schwangerschaft war vor 6 Jahren, hingefahren zum Amtsarzt abgegeben - ich wurde dort betüttelt und gefragt ob ich mich auf die Couch legen will (Meine Begründungen waren - Gebärmutterfehlbildungen, Placenta previa in der 12 SSW - aber diese hätte erst in der 20 SSW gegriffen) - 5 Minuten später hatte ich die Freistellung, ob heute ein Amtsarzt ohne einer Untersuchung auf feststellen kann - ob du arbeitsfähig bist - weissich nicht).

    Toi toi toi,
     
    Zwergenfee, 5. Juni 2015
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. Juni 2015
    solarphoton gefällt das. 1 Likes
    #9
  10. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Ich hätt jetzt auch gesagt, du brauchst doch gar keine medizinischen Gründe bei dir zu suchen. Dein Arbeitsplatz ist offensichtlich nicht geeignet für Schwangere, das wurde hierforums auch schon von anderen Sozialarbeiterinnen diskutiert.
    Man müsste dich "in den Innendienst versetzen", das geht aber bei dem Job nicht, also wirst du freigestellt.
    Kann es sein, dass dein Arzt das gar nicht bedacht hat bzw. nicht so genau weiß, was du arbeitest?
     
  11. Mohnschoen

    Mohnschoen entwickelt
    VIP

    Ihr arzt muss ja nicht ihren arbeitsplatz klassifizieren können.

    Entweder es gibt in ihrer firma einen betriebsrat, so soll sie sich an den wenden,
    Oder sie selbst meldet sich beim arbeitsinspektorat und bittet um prüfung der arbeitsumstände.
     
  12. babygirl2008

    babygirl2008 Teilnehmer/in

    Danke für eure Meinungen! Habe es erst jetzt gelesen;)

    Ich bin seit heute freigestellt;) aufgrund der Befunde der letzten ss war es egal, ob einging oder Mehrling;)
    Bin erleichtert;)

    Der Arbeitgeber hätte mich nicht freigestellt aus finanziellen Gründen....

    Danke!
     
  13. babschl

    babschl Mama von Adrian!!!!!

    @ babygirl
    wie weit bist du jetzt?!?!?!?!?
     
  14. babygirl2008

    babygirl2008 Teilnehmer/in

    Hey,

    Bin ab fr in der 16.ssw:)
    Lg
     
  15. kotuko

    kotuko Teilnehmer/in

    Der Arbeitgeber hätte dir aber einen sicheren Arbeitsplatz zu Verfügung stellen müssen.
     
  16. babygirl2008

    babygirl2008 Teilnehmer/in

    Das ist in meinem Job nicht möglich, da gibt's keine Alternativen und da ich in der letzten ss massive Probleme mit vorzeitigen Wehen und Gebärmutterhalsverkürzung hatte, bin ich auch ganz froh, dass ich keiner zusätzlichen psychischen Belastung ausgesetzt bin....meine Firma hat sich bemüht, aber ich war im Endeffekt keine Unterstützung für meine Kollegen und so ist es für alle am besten....
     
  17. Mini83

    Mini83 Teilnehmer/in

    ...ich bin Krankenschwester und habe bis zum Mutterschutz gearbeitet und auch meine Kolleginnen. Auch wir werden nicht mehr einfach so frei gestellt "nur" weil wir Krankenschwestern sind.
    Wir haben halt geregelte Arbeitszeiten. Ich wurde zb. auf eine Ambulanz versetzt.
    Das soll bitte auf keinen Fall böse rüber kommen oder so - soll nur eine Info sein das das mittlerweile eher Gerüchte sind :)
     
  18. human

    human Teilnehmer/in

    Der Amtsarzt wird niemals die Verantwortung übernehmen und eine werdende Mutter nicht in den frühzeitigen Mutterschutz schicken wenn dies vom Facharzt empfohlen wird.

    Das Risiko das er nach einem AB verklagt wird, geht er nicht ein, zumal er weiß das er in einem derartigen Verfahren sicherlich keine Chance hat.

    Somit, ruhig Blut Mädls, wenn euch der Facharzt das empfehlungsschreiben mit gibt, ist die Sache geritzt!


    Und ja, ich sehe täglich Schwangere Schwestern am Patienten arbeiten, zwar mit einschränkungen, aber sie arbeiten definitiv am Patienten.
     
  19. kotuko

    kotuko Teilnehmer/in

    ich bin die Letzte die meint das Schwangere im Sozialbereich (bin selber Behindertenpäd.) weiterarbeiten sollen.
    Nur der Arbeitergeber muss die eine sichere Alternative ermöglichen. Aber vorzeitiger Mutterschutz ist für alle beteiligten sicher das Beste.

    Ich wünsche dir eine schöne und unkomplizierte Schwangerschaft!!
     
  20. Vronial

    Vronial Teilnehmer/in

    Hallo!
    Bin auf diesen etwas älteren Thread gestoßen, weil ich eben dieses Problem hatte und ich kann nur sagen: es gibt sie sehr wohl, die Amtsärzte, die einem den frühzeitigen Mutterschutz verwehren, obwohl man ein Schreiben der Gyn vorweisen kann. Tja...
     

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