1. OnlyMe

    VIP

    Hallo!

    Vielleicht hat hier jemand Erfahrung und kann meinen Gedankengang ein wenig "nachdenken" ;)

    Während ich wegen der Geburt des 2. Kindes im Krankenhaus sein werde (stationär ein paar Tage), muss mein Mann die Betreuung unseres 1. Kindes übernehmen, da ich als ständige Betreuungsperson (noch in Karenz, Kind geht nicht in den KIGA) ausfallen werde. Für diesen Zeitraum (bis zu 5 Arbeitstage) steht meinem Mann laut Urlaubsgesetz eine Betreuungsfreistellung zu, richtig?

    Dem AG gibt man den EGT bekannt, es heißt aber nicht, dass sich unser 2. Kind daran hält. Sollte die Geburt zu einem für den AG ungünstigen Zeitpunkt sein (z.B. viele MA auf Urlaub), kann er aber trotzdem nicht die Betreuungsfreistellung untersagen, oder? Muss man dem AG schon im Voraus bekannt geben, dass man die Betreuungsfreistellung in Anspruch nimmt?

    Mein Mann würde sich gerne 2-3 Wochen Urlaub nehmen, wenn ich wieder Zuhause bin, sprich unmittelbar an die Betreuungsfreistellung. Auch hier kann mein Mann nur einen ungefähren Zeitraum nennen, da es ja Abhängig von dem tatsächlichen Geburtstermin ist. Hier sehe ich die Problematik, dass der AG nicht zustimmen muss, wenn die MA-Kapazitäten nicht ausreichend sind.

    Wie sieht es mit dem Papamonat aus? Hier gibt es ja noch kein Gesetz, sondern KV oder BV regeln das, korrekt? Mein Mann muss sich erst beim Betriebsrat erkundigen, denn im KV konnten wir dazu nichts finden...
     
  2. zweililie

    zweililie mihi gaudio est

    Die Freistellung ist normalerweise eine ad hoc Geschichte. Du fällst aus - und es geht nicht anders als dass dein Mann einspringt. Selbst wenn ihr vorher bescheid wisst und es planbar wäre gilt trotzdem: Es ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer die im Gesetz vorgesehenen Angehörigen in erster Linie selbst pflegen wird und dass der Einsatz dritter Personen (zum Beispiel von Pflegepersonal) im Normalfall nicht zugemutet werden kann.
    Wenn also kein anderer ran kann, dann ist das für den AG so hinzunehmen. Er kann es nicht untersagen.

    Vorankündigen musst dein Mann es nicht, sinnvoll wäre es allerdings - eben weil Schwangerschaft nicht von heute auf morgen entsteht und beendet wird, sondern durchaus grob planbar ist. Man würde es ihm sicher anrechnen wenn sie nicht überrumpelt werden. Das muss aber jetzt nicht im 3. ssmonat sein, da reicht auch das 7. oder 8. auch völlig aus, immerhin gehts da bloß um eine Woche.

    Außerdem haben Väter anlässlich der Geburt eines Kindes - je nach Kollektivvertrag - 1-3 Arbeitstage Sonderurlaub für die Behördenwege.

    Beim Urlaub selbst ists tatsächlich wie du sagst, wenn er nicht bucht und kurzfristig Personalmäßig überbleibt, muss ihm der Urlaub zu dieser Zeit nicht gewährt werden. Wenn es eine hochfrequentierte Urlaubszeit ist, sollte er sich vielleicht doch 1-2 Wochen buchen. Aber egentlich gilt auch hier: durchs reden die Leute zusammen. Großartig verheimlichen und sich dann ärgern ist sicher vermeidbar wenn man offen mit der Problematik umgeht und vielleicht gemeinsam mit dem AG mögliche Strategien bespricht.

    beim Papamonat bin ich nicht so informiert, nach letztem Kenntnisstand war das für öffentliche Bedienstete im Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien; und ansonsten nur für jene Bereiche/Branchen die es im KV oder BV vereinbart haben.. das sind nicht besonders viele - und alle anderen können maximal auf eine einmonatige unbezahlte Karenzierung bzw. den unbezahlten Urlaub zurückgreifen. Auch der ist Vereinbarungssache und erfordert die Zustimmung des AG.
     

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