1. jasmin0493

    jasmin0493 Aktive/r Teilnehmer/in

    Hallo

    Ich habe eine Frage und zwar ist die Sache etwas kompliziert weil mir niemand eine verbindliche Antwort geben kann. Ich bin derzeit in Bildungskarenz bis 16.6.2016. Mein Mutterschutz beginnt aber schon am 28.5.2016. das bedeutet dass ich nahtlos in den Mutterschutz übergehe und die Bildungskarenz einfach frühzeitig endet.
    Im Internet kann man nachlesen dass die Bildungskarenz eine Wochengeldfalle ist und man keinen Anspruch auf Wochengeld hat. Bei der AK konnte man mir keine Auskunft geben. wurde nur weiterverbunden. Ich habe dann mit der TGKK telefoniert und da wurde mir gesagt dass ich schon Wochengeld bekommen "müsste". Man kann mir aber keine verbindliche Auskunft geben. Falls ich wirklich keinen Anspruch habe könnte ich noch die Bildungskarenz abbrechen und mich arbeitslos melden (Monate vor Mutterschutz).
    Vielleicht hat da jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen. Danke schon mal.
     
  2. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Während bildungskarenz hast du ja weiterbildungsgeld und du bekommst Wochengeod, je nach Konstellation nach inem Weiterbildungsgeld oder letztem Lohn. Nur eaKBG bekommst du keines.
     
  3. jasmin0493

    jasmin0493 Aktive/r Teilnehmer/in

    ja leider. das mit dem eaKBG das weis ich :( wär für mich natürlich optimal gewesen. wie wird das dann gerechnet mit dem weiterbildungsgeld? bevor ich weiterbildungsgeld bezog war ich in unbezahlter Karenz und hab geringfügig gearbeitet (beim Partner mitversichert) zählt dann das Gehalt vor der ersten Karenz? danke schonmal
     
  4. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    In der Konstellation wird dann normalerweise das Weiterbildungsgeld um 80% erhöht. Das Einkommen würde nur gerechnet, wenn es unmittelbar vor der Bildungskarenz bezogen worden wäre.
     
  5. jasmin0493

    jasmin0493 Aktive/r Teilnehmer/in

    ich bin jetzt echt beruhigt. :)
     

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