1. Nordpolidakonradida

    Nordpolidakonradida Teilnehmer/in

    Hallo :)

    Hätte eine frage. Weiß jemand, ob ich Anspruch auf "Wochengeld" habe wenn ich selbstversichert bin? Ich beziehe momentan Studienbeihilfe. Zählt das zum Einkommen?

    Danke und liebe Grüße
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wenn du als Studentin selbstversichert bist, besteht mW kein Anspruch auf Barleistungen (Kranken- und Wochengeld).

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. kookaburra

    PLUS + VIP

    Ich kenne mich zugegebenermaßen nicht wirklich aus, hätte aber angenommen, dass Wochengeld in der Höhe des KBG (also monatlich rund 450€) ausgezahlt wird. Aber beim vorzeitigen Mutterschutz weiß ich nicht, ob auch da. Am besten auf der GKK nachfragen.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das Wochengeld stellt einen Einkommensersatz dar und wird für die Dauer der Mutterschutzfrist ausbezahlt, also auch bei vorzeitigem Mutterschutz.
    Für geringfügig beschäftigte Selbstversicherte gibt es Wochengeld mit einem fixen Tagsatz von 8,98 Euro, unabhängig davon wie hoch das Einkommen der geringfügigen Beschäftigung ist.
    Für selbstversicherte Studenten gibt es hingegen kein Wochengeld, vermutlich deshalb weil ja auch kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit vorhanden ist.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. kookaburra

    PLUS + VIP

    D.h. dann müsste es aber ab der Geburt schon das KBG geben, oder?
     
  6. Judge

    Judge Expert

    genau. Wer keinen Anspruch auf Wochengeld oder wochengeldähnliche Leistungen hat, erhält KBG ab Geburt,
    LG
    J
     

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