1. Odin

    Odin Gast


    Wer soll sie bezahlen. Die Firma wird sie zahlen. Ob nun eine jahrelange Mitarbeiterin ihr Fachwissen erweitern will oder soll - damit hat kein Gesetz was zu tun (ausser das die BG (i.e. Beschäftigungsgruppe laut Kollektiv) möglicherweise steigt im Dienstvertrag). Denn gehaltstechnisch liegt die meisten Beschäftigungsverträge oberhalb des "Mindestlohns".

    Ressourcenoptimierung heisst das ganze und hat mit der Anzahl von Mitarbeitern auch nichts am Hut.
     
  2. theater

    VIP

    Mit den heutigen Kommunikationsmöglichkeiten und den gesetzlichen Bestimmungen musst du dich auch vom Urlaub aus beim DG krank melden und die Rückreise (spätestens zum vereinbarten Urlaubsende) antreten, um pünktlich deine Arbeit wieder aufzunehmen.

    Dass du für die Zeit "Tag 2 bis Ende Urlaub" die Urlaubszeit durch Krankenstand ersetzt und damit beim DG eventuell mangels Beweis/Gegenbeweis durchkommst ist eine Sache, eine andere Sache ist es, wenn du nicht pünktlich wieder an deinen Arbeitsplatz zurückkehrst. Ich glaube, ich habe es schon erwähnt, dass du auch mit ein bisschen Schnupfen vom Schnorcheln reisefähig bist und nicht am Urlaubsort bleiben musst.
    Aber Odin findet sicher Möglichkeiten, warum sie frisch operiert in der Klinik von Taka-Tuka-Land drei Wochen länger in der Ferne verweilen muss.

    Anders ist die Sache, wenn ich an der Rückreise verhindert bin, beispielsweise die damalige Geschichte mit dem Vulkanausbruch von Island.
     
  3. Odin

    Odin Gast

    die heutige Kommunikationslandschaft lasse ich mir auf dieser Welt nachhauen... ich war vor 2 Wochen in Afrika... Wenn ich mit meinem iphone via Whatsapp ein Foto nach Hause geschickt hätte - wäre wahrscheinlich in der ganzen Stadt das licht ausgegangen.

    Verzögerungsdauer durch das desolate Internet.. eine 1 MB Datei habe ich in sage und schreibe 22 Stunden runtergeladen (Funknetzbetreiber schickte SMS, 1 MB wird mit 32 Euro verrechnet :eek:)... Was da für ein Potential dahinter ist... Eine ADSL Leitung pro User - die würden sich dort nicht mehr kloppen. *zynismus off. Router statt waffen - sag ich immer :rolleyes:
     
  4. theater

    VIP

    Dann musst du eben einen stinknormalen, altmodischen Brief in die Heimat schicken. Auch das fällt unter "Kommunikation". ;)
    Aber man kann natürlich auch nicht wollen oder den kaputten Flügel der Brieftaube vorschieben. :singasong:
     
  5. isbinnbeal

    isbinnbeal Gast

    Also jedes mal (dh 2 mal ;), einmal wegen Schnee und einmal Visaproblematik) als ich im Auslandsurlaub verhindert wurde habe ich einfach angerufen, ich benötigte kein WhatsApp-Bild.
     
  6. Liselotte

    Liselotte Gast

    ah eh...:D
     
  7. Hegaelis

    Hegaelis Gast

    Ich hab den Thread nicht gelesen, weil ich nix dazu sagen kann. Aber die letzte Seite lässt mich schon wieder ahnen, wohin die Thread-Reise gegangen ist.

    :D:D
    Das erheitert mich gerade.
    Ich hab aber trotzdem wahrscheinlich nix versäumt.
     
  8. Liselotte

    Liselotte Gast

    Kommt drauf an, wenn du an diesem sonnigen Samstag Vormittag nichts besseres vor hast, kann eine Nachlese durchaus amüsant sein. Hohe Priorität würde ich dem aber nicht einräumen :)
     
  9. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Wenn mir einer meiner Dienstnehmer mit dieser Argumentation kommt, dann kriegt er in Zukunft nur mehr zweimal im Jahr Urlaub. Da gibt es dann keine einzelne Tage Urlaub mehr. Und um das Ganze nicht angreifbar zu machen, kriegen auch die anderen Dienstnehmer nur mehr zwei Mal im Jahr Urlaub. Wenn ein Dienstnehmer mir mit dem Gesetz kommt, und er eigentlich auf Grund der gelebten Praxis einen Vorteil hat, dann kann ich auch mit dem Gesetz kommen und den Vorteil sehr schnell abstellen.
     
  10. Melinia

    Melinia Teilnehmer/in

    Scheint bei euch die Sonne???? :eek::eek::boes::boes:
     
  11. Nairobi

    VIP

    Dieser Thread lässt keinen Zweifel daran, dass Zwodin eine hervorragende Mitarbeiterin und eine noch bessere Führungskraft ist
     
  12. Liselotte

    Liselotte Gast

    Jetzt nicht mehr :( Aber am Vormittag hat sie es geschafft durch den Hochnebel und die Regenwolken. :love:
     
  13. theater

    VIP

    Weil wir hier schon das Gesetz bemühen: Vielleicht kann einer der Juristen aufklären, wie das mit "muss" und "kann" Bestimmungen genau aussieht?

    Ich lese "kann in 2 Teilen..." - sehe das als "kann" Bestimmung und erkenne aus diesem Text nicht, dass der Urlaubsverbrauch alternativ zur Zweiteilung ausnahmslos nur in einem Stück konsumiert werden darf. Es ist ja nicht erwähnt, dass drei, vier oder auch mehr Teile explizit verboten sind, sondern nur (vermutlich wegen des Erholungseffektes) die Mindestdauer von 6 Werktagen.
    Wäre sonst nicht eine Ergänzung wie "weitere Stückelungen sind nicht zulässig" im Text, so wie ja auch eine Ablöse in Geld ausdrücklich nicht erlaubt ist (außer bei Beendigung des Dienstverhältnisses)?

    Welche Interpretationsmöglichkeiten gibt es dazu aus juristischer Sicht?
     
  14. Liselotte

    Liselotte Gast


    Da muss man ein bißchen ausholen. Soweit ich mich erinnern kann, war es historisch so, dass der Urlaub am Stück zu konsumieren war. Die Kann-Bestimmung ist vor diesem Hintergrund somit so zu interpretieren, dass der Urlaub nicht auf einmal konsumiert werden muss sonder auch geteilt werden darf.
    Judikatur und Lehrmeinung sind inzwischen (eigentlich schon seit sehr langer Zeit, die relevanten OGH Urteile sind schon jahrzehnte alt) auf dem Stand, dass der Urlaub soweit gestückelt und vereinbart werden darf, wie es den Interessen des Arbeitnehmers entspricht, dass der Arbeitnehmer aber Anspruch auf einen zusammenhängenden Teil von einer Woche hat.
    Grundsätzlich sind alle einschlägigen Gesetze im Arbeitsrecht im Sinne des arbeitnehmers zu interpretieren. Dh. Interessen und Schutz des MA stehen hier im Vordergrund.
     
  15. Odin

    Odin Gast

    Ich kenne es so - dass zumindest 1 Zusammenhängender "Haupturlaub" durchgeführt werden muss - länger wie 6 Arbeitstage. Den rest könntest du auch - einzeln aufbrauchen, oder noch einen "zweithaupturlaub" nehmen.

    Nachdem aber heute jeder zumindst 25 Tage Urlaub hat - ist es eben so - dass es meist eine Intere Regelung gibt (das heisst so viel wie 10 Urlaubstage (im Gegenwert von 2 Wochen frei) am Stück dürfen genommen werden - am dem 10 Urlaubstag ist es fraglich ob der Arbeitgeber darauf einsteigt
     
  16. Liselotte

    Liselotte Gast

    Die theater wollte eine juristische Interpretation eines Absatzes aus dem Urlaubsgesetz. Wie die übliche Vorgangsweise in Unternehmen aussieht war nicht Teil der Fragestellung ;)
     
  17. "oh, du bist daheim? hast urlaub?"

    "na, i konsumier mein restkrankenstand, ned dass der verfallt, wär ja schod drum" :D:D
     
  18. Liselotte

    Liselotte Gast

    Das muss ich jetzt noch ein bißchen relativieren. In den richtigen Schutzgesetzen (AZG, MSchG, ASchG) sind die Normen natürlich einzuhalten und wenn der MA ein Interesse hat mal am Sonntag statt am Freitag zu arbeiten, hat er Pech gehabt. Dh. bei diesen Gesetzen steht ausschließlich der Schutz des MA (tw. auch vor sich selbst ;)) im Vordergrund und die Nichteinhaltung ist deswegen auch verwaltungstrafrechtlich sanktioniert.
     
  19. theater

    VIP

    Danke, Odin - Liselotte hat bereits genau das erklärt, was ich wissen wollte. ;)
     
  20. theater

    VIP

    Das sind ja dann aber ohnehin "muss" Bestimmungen, wie ich es als Laie ausdrücke. Also auch wenn ich statt Urlaub lieber Geld habe, weil ich mir ein Haus baue, ist das per Gesetz verboten - Punkt.
     

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